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Décision

RRB Nr. 2025/2008

Kataster der belasteten Standorte, Teilprojekte, Abrechnung, Genehmigung

17 décembre 2008Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2008

2025. Kataster der belasteten Standorte, Teilprojekte Ablagerungs-

Erwägungen

und Unfallstandorte, Vorbereitungs- und Unterstützungsarbeiten (Kreditabrechnung) Art. 32c Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG) und Art. 5 und 6 der Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998 (AltlV) verpflichten die Kantone, einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu erstellen und zu führen. Von 2001 bis 2005 wurden die Methodik und das Verfahren zur Erstellung des KbS entwickelt und in Pilotläufen getestet. Ab 2002 begann die systemati- sche Erfassung der Ablagerungsstandorte und ab 2004 die der Unfall- und Betriebsstandorte. Die Teilprojekte Ablagerungs- und Unfallstand- orte wurden per Ende 2007 abgeschlossen. Die nach Art. 5 Abs. 3 AltlV vorgeschriebenen öffentlichen Angaben sind im GIS-Browser des Kan- tons aufgeschaltet. Der Abschluss dieser zwei Teilprojekte ist Anlass dafür, die bewilligten Kredite bereits jetzt abzurechnen und nicht erst beim vorgesehenen Projektabschluss gegen Ende 2011. Mit den AWEL-Verfügungen Nrn. 992/2002, 1037/2002, 2476/2002, 1736/ 2002, 1737/2002 und 1738/2002, der Baudirektionsverfügung Nr. 2207/ 2001 sowie RRB Nrn. 1204/2002, 1103/2003, 641/2004, 1714/2004, 436/2005, 530/2005 und 398/2006 wurden die Arbeiten am KbS bewilligt. Für die Erstellung des KbS waren bis 2006 nicht alle den Bund betref- fenden Rahmenbedingungen geklärt (Bundesbeiträge, Revision USG). Entsprechend wurde der ursprünglich angestrebte Rahmenkredit hinaus- geschoben (RRB Nrn. 1103/2003 und 1714/2004). Mit RRB Nr. 1165/2007 wurde nun für die noch ausstehenden externen Arbeiten bis Projekt- abschluss ein entsprechender Kredit für Dienstleistungsaufträge Dritter bewilligt. Die Kreditabrechnung stellt sich wie folgt dar: Objektkredit Gesamtkosten Differenz RRB Nr. 1204/2002 Fr. 1 360 000 1 371 142 -11 142 RRB Nr. 1103/2003 Fr. 3 076 184 2 750 312 325 872 RRB Nr. 641/2004 Fr. 2 585 000 1 830 471 754 529 RRB Nr. 1714/2004 Fr. 1 300 000 891 442 408 558 RRB Nr. 436/2005 Fr. 1 100 000 787 053 312 947 RRB Nr. 530/2005 Fr. 1 100 000 842 382 257 618 RRB Nr. 398/2006 Fr. 1 486 000 1 348 954 137 046 Total Fr. 12 007 184 9 821 756 2 185 428

Die bewilligten Kredite für die Arbeiten von insgesamt Fr. 12 007 184 wurden eingehalten und die Teilprojekte in Etappen erfolgreich ver- wirklicht. Insgesamt fielen Kosten von Fr. 9 821 756 an. Die Kosten pro abgeklärtem Ablagerungsstandort konnten von an- fänglich über Fr. 3000 auf rund Fr. 1500 gesenkt werden. Zudem wurde in der Anfangsphase der Regieaufwand überschätzt. Daraus ergab sich ein Minderaufwand von rund 18%. Mit der Aufhebung des Altlastenverdachtsflächen-Katasters und der Erfassung der belasteten Standorte im KbS sowie deren Veröffent- lichung im Internet wurden die Ziele dieser Teilarbeiten vollständig erreicht. Das in Art. 32c Abs. 2 USG und Art. 5 und 6 AltlV verlangte Erstellen des KbS durch die Kantone ist somit für die Ablagerungs- und Unfallstandorte des Kantons Zürich erfüllt. Die Ausgaben wurden dem Konto 3180 5101, zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, belastet. Der Abrechnungs- betrag stimmt mit den Buchungen im SAP überein. Die Kreditabrech- nung kann genehmigt werden und die Projektkonten sind aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Abrechnung der Gesamtkosten von Fr. 9 821 756 für die Er- stellung des Katasters der belasteten Standorte mit den Teilprojekten Ablagerungsstandorte und Unfallstandorte, den Vorbereitungsarbeiten für die Betriebsstandorte, die Vorzeitige Beurteilung von Einzelfragen sowie allgemeine Unterstützungsarbeiten für das KbS-Projekt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, wird geneh- migt.

II. Die Projektkonten 85P-0471, 85P-0500-02 und 85P-0500-04 werden aufgehoben.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Finanzkontrolle.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi