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Décision

RRB Nr. 203/2022

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Regensberg, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

9 février 2022Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Regensberg, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Februar 2022

203. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Regensberg)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [GG, LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Regensberg ha- ben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 die Total- revision der Gemeindeordnung (GO) der Politischen Gemeinde Regens- berg beschlossen. Die Gemeindeordnung sieht in Art. 37 vor, dass sie am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit ist die Frist von § 173 GG zur An- passung der GO an das neue Recht gewahrt. Die Abstimmung über die GO fand im November 2021 statt. Die Unterlagen für die Genehmigung der GO konnten daher erst 2022 eingereicht werden, sodass diese nicht vor dem Datum des Inkrafttretens genehmigt werden konnte. Die Ge- nehmigung des Regierungsrates ist zwar Voraussetzung für das Inkraft- treten der GO, aber die rückwirkende Inkraftsetzung ist möglich. Vor- liegend sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Zulässigkeit einer rückwirkenden Inkraftsetzung der GO auf den 1. Januar 2022 sprechen, zumal die Abstimmung vor dem Inkrafttreten der GO stattgefunden hat. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Regens- berg aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Regens- berg am 28. November 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird geneh- migt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Regensberg, Unterburg 32, 8158 Regensberg, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Diels- dorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli