Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich, Objektkredit 1. Januar bis 31. Dezember 2014, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2014
205. Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (Objektkredit für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014)
Erwägungen
1. Am 30. Mai 2011 bewilligte der Kantonsrat der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich einen Rahmenkredit von Fr. 11 910 000 (Preisstand 1. Januar 2012) für den Betrieb des Theaters Kanton Zürich in den Spielzeiten 2012/13–2017/18 (Vorlage 4768), was jährlichen Bei- trägen von Fr. 1 985 000 entspricht. Dieser Betrag erhöht sich im Rahmen der Leistungen für den Ausgleich der Teuerung gemäss Art. 7 des Sub- ventionsvertrages vom 13. Juni 2012 (gleichbedeutend wie Art. 10 des im Kantonsratsbeschluss erwähnten vormaligen Vertrages vom 20. Dezem- ber 2000). Über die Freigabe der jährlichen Objektkredite beschliesst der Regierungsrat (§ 39 Abs. 2 CRG, LS 611).
2. Mit Schreiben vom 23. Januar 2014 ersucht die Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich um Freigabe des Objektkredites 2014.
3. Die Löhne des ständig beschäftigten Personals sind nach Massgabe des dem kantonalen Personal gewährten Teuerungsausgleichs anzupas- sen (Art. 7 Abs. 1 lit. a Subventionsvertrag) und der Ausgleich der Teue- rung auf den Gagen und Honoraren des nicht ständig beschäftigten Per- sonals sowie auf den Sachkosten erfolgt nach Massgabe der gemäss dem Zürcher Lebenskostenindex eingetretenen Teuerung (Art. 7 Abs. 1 lit. b Subventionsvertrag). 2014 wird dem kantonalen Personal kein Teuerungs- ausgleich ausgerichtet und gemäss Zürcher Lebenskostenindex beläuft sich die Teuerung auf 0,4%. Auf der Grundlage der gemäss Art. 7 Abs. 2 des Subventionsvertrages massgeblichen Zahlen der abgeschlossenen Jahresrechnung 2012/13 ergibt sich folgende Anpassung: Ab 1. Januar 2014 Wiederkehrend in Franken Keine Anpassung der Löhne 0 0,4% Ausgleich der Teuerung auf Gagen und Honorare 2 512 0,4% Ausgleich der Teuerung auf Sachkosten 3 907 Total 6 419
4. Der Objektkredit 2014 errechnet sich wie folgt: in Franken Jahresbeitrag gemäss KRB vom 30. Mai 2011 1 985 000 Jährlich wiederkehrende Beträge (Teuerung gemäss Art. 7 Subventionsvertrag): Ab 1. Januar 2013 (RRB Nr. 257/2013) 0 Ab 1. Januar 2014 6 419 Objektkredit Januar bis Dezember 2014 1 991 419
Dieser Betrag ist im Budget 2014 der Fachstelle Kultur (Konto 2234. 3636 3 23412, Kulturförderungsbeiträge, für Beiträge an die Genossen- schaft Theater für den Kanton Zürich) enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Aus dem Rahmenkredit für den Betrieb der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich in den Spielzeiten 2012/13–2017/18 gemäss Be- schluss des Kantonsrates vom 30. Mai 2011 wird unter Anrechnung der bereits erfolgten Zahlungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 ein Objektkredit von Fr. 1 991 419 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, freigegeben.
II. Mitteilung an die Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (Präsident Meinrad Schwarz, Carl Spitteler-Strasse 15, 8352 Elsau [E]) so- wie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi