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Décision

RRB Nr. 2083/2009

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Küsnacht, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

23 décembre 2009Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Küsnacht, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009

2083. Gemeindeordnung (Küsnacht)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Re- gierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Küsnacht haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 27. September 2009 eine Teilrevi- sion ihrer Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die Änderungen be- treffen einerseits die Erhöhung der Finanzkompetenzen des Gemein- derates für Liegenschaftsverkäufe. Neu beschliesst der Gemeinderat über den Kauf von überbauten und nicht überbauten Grundstücken im Wert von bis 5 Mio. Franken im Einzelfall. Im Weiteren werden neu der Erlass und die Änderung der Bau- und Zonenordnung der Urnenab- stimmung unterstellt, sofern damit Ausgaben von über 5 Mio. Franken im Einzelfall verbunden sind. Die Teilrevision umfasst zudem den Ver- zicht auf die Wohnsitzpflicht für Mitglieder der Natur- und Denkmal- schutzkommission. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Küsnacht am 27. September 2009 beschlossene Teilrevision der Gemeindeord- nung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Küsnacht, Gemeindehaus, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, an den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi