RRB Nr. 209/2015
Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2015, Ergebnisse, Publikation
11 mars 2015Allemand2 min
Source zh.ch
Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2015, Ergebnisse, Publikation
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2015
209. Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2015, Ergebnisse, Publikation Am 8. März 2015 fand die eidgenössische Volksabstimmung über fol- gende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Volksinitiative vom 5. November 2012 «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» (BBl 2014, 7221);
2. Volksinitiative vom 17. Dezember 2012 «Energie- statt Mehrwertsteuer» (BBl 2014, 7217). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu ver- öffentlichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den Herausgabetag der vorliegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen. Die Abstimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Be- schwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2015 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2015-03-13).
II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi