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Décision

RRB Nr. 209/2023

Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes, Konzeptphase, zusätzliche gebundene Ausgabe

1 mars 2023Allemand4 min

Source zh.ch

Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes, Konzeptphase, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023

209. Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (zusätzliche gebundene Ausgabe für Konzeptphase)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 582/2022 wurden für die konzeptionellen Planungs- und Umsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Selbst- bestimmungsgesetzes (SLBG) eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 725 000 bewilligt. Die IT-Kosten waren damals noch nicht bezifferbar und des- halb nicht enthalten. Mit RRB Nr. 1515/2022 wurde das SLBG auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Betroffene werden ab 2024 an eine Ab- klärungsstelle gelangen können, die zusammen mit ihnen ihren indivi- duellen Bedarf an Begleitung und Betreuung ermittelt. Sie erhalten dann einen Voucher als Leistungsgutschrift. Diesen können sie selbst- bestimmt bei einer geprüften und zugelassenen Leistungsanbieterin ihrer Wahl einsetzen. Das Kantonale Sozialamt (KSA) hat zur technischen Umsetzung des SLBG bereits Ende 2021 mit der Erstellung einer Analyse gestartet. Für das digitale Angebot für Menschen mit Behinderung sowie von den ent- sprechenden Leistungsanbieterinnen soll die Plattform von ZHservices mit dessen «Zürikonto» sowie SAP für die Abwicklung des Finanziellen verwendet werden. Am 18. August 2022 gab das Gremium Operative Informatiksteuerung eine zustimmende Stellungnahme zum Vorhaben ab.

B. Umsetzungsprojekt In Anbetracht der kurzen Umsetzungszeit von einem Jahr für Kon- zept, Realisierung und Einführung einer Fachapplikation ist ein agiles Projektvorgehen unumgänglich. In einer ersten Phase sind die konzep- tionellen Arbeiten weiterzuführen, zu konkretisieren (digitales Angebot, Fachapplikation, Voucher) und die Kosten zu ermitteln, um die weiteren Arbeiten vorzubereiten. Agile Projektmethoden stellen erhöhte Anfor- derungen an Abstimmung, Zusammenarbeit und Ausführung über mehrere agile Teams hinweg. Diese erforderlichen Erfahrungen und Fachkenntnisse sind im KSA zu wenig vorhanden, weshalb die Unter- stützung von externen Spezialistinnen und Spezialisten erforderlich ist.

C. Beschaffung, Aufwendungen und Finanzierung Aufgrund von Erfahrungen bei ähnlichen Projekten liegt von der Infometis AG, Zürich, ein Angebot vom 5. Dezember 2022 für die Pro- jektleitung und Durchführung von Businessanalysen vor. Aufgrund der Dringlichkeit soll dieser Auftrag gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Sub- missionsverordnung (LS 720.11) direkt vergeben werden. Diese Vergabe fällt gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirek- tion. Bis zum Abschluss der Konzeptphase bis spätestens im Juni 2023 wird vorerst mit rund 200 Personentagen gerechnet, was einem Auftrags- volumen von rund Fr. 323 100 (einschliesslich MWSt) entspricht. Für die Durchführung von Businessanalysen (u. a. Erstellung von Prototypen, Konzeptarbeiten) sind gemäss Kostenschätzung Fr. 250 000 vorzusehen. Für die Konzeptphase fallen folgende Aufwendungen an: Übersicht der Aufwendungen, Positionen (in Franken, einschliesslich MWSt) Erfolgs- Total rechnung

Ausgaben gemäss RRB Nr. 582/2022 4 725 000 Zusätzliche Ausgabe für: Konzeptphase (u. a. agile Projektleitung); Infometis AG, Zürich, rund 200 Arbeitstage à Fr. 1615.50 pro Personentag 323 100 Unvorhergesehenes/Rundungen 66 900 Vergaberelevantes Zwischentotal 1 390 000 390 000 Durchführung von Businessanalysen (u. a. Erstellung von Prototypen, Konzeptarbeiten, Beizug von externen Dienstleistern für Staatskanzlei / Amt für Informatik; Kostenschätzungen) – ZHservices (technische Plattform für digitales Angebot) 150 000 – SAP (Parametrisierung der benötigten Module) 100 000 Zwischentotal 2 250 000 250 000 Total zusätzliche Ausgaben 640 000 640 000 Total Ausgaben (RRB Nr. 582/2022 und zusätzliche 5 365 000 Ausgaben) Die Abrechnung für die Leistungen erfolgt aufgrund tatsächlich ge- leisteter Stunden. Aufgrund dieser Konzeptarbeiten soll dem Regierungs- rat ein Antrag für eine zusätzliche Ausgabe für die gesamten IT-Kosten gestellt werden.

Sämtliche Aufwendungen sind zur Erfüllung von gesetzlich vorge- schriebenen Aufgaben zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit er- forderlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungsle- gung (LS 611). Die Beträge werden der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet und sind im Budget 2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Selbstbestimmungs- gesetzes wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 582/2022 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 640 000 für die externe Projekt- leitung und die Durchführung von Businessanalysen während der Kon- zeptphase bis Juni 2023 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung ste- hende Ausgabensumme beträgt Fr. 5 365 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli