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Décision

RRB Nr. 2106/2009

Fremdkapitalaufnahmen 2010, Ermächtigung

23 décembre 2009Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009

2106. Fremdkapitalaufnahmen 2010 (Ermächtigung)

Erwägungen

Das Jahr 2009 weist Fremdkapitalfälligkeiten von 925 Mio. Franken auf. Im Weitern wurde gemäss Voranschlag 2009 mit einem Finanzierungs- bedarf von rund 320 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung gerechnet. Dieser Finanzierungsbedarf von insge- samt 1,245 Mrd. Franken wird aus der hohen Liquidität abgedeckt, die insbesondere noch aus der Ausschüttung der Golderlöse der National- bank von 1,6 Mrd. Franken im Jahr 2005 herrührt. Auf eine Neuaufnah- me von Fremdkapital kann im Jahr 2009 daher verzichtet werden. Per Ende 2009 setzt sich das mittel- und langfristige Fremdkapital wie folgt zusammen: In Mio. Franken 2009 in % 2008 in % Kassenscheine 500,0 13,3 600,0 12,8 Darlehen mit variablem Zinssatz 321,5 8,5 821,5 17,5 Darlehen mit festem Zinssatz 200,0 5,3 275,0 5,8 Staatsanleihen 2750,0 72,9 3000,0 63,9 Total 3771,5 100,0 4696,5 100,0 In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen sind 2010 vier Darlehen und eine Staatsanleihe über insgesamt 571,5 Mio. Franken zu- rückzuzahlen: Gläubiger Volumen (in Franken) Zins Laufzeit Winterthur Leben 50,0 Mio. 3,65% 1998–02.03.2010 Staatsanleihe 250,0 Mio. 4,00% 2000–17.03.2010 Eurohypo 50,0 Mio. Var. Zins 2000–12.04.2010 Sumitomo Life (J) 130,8 Mio. Var. Zins 1999–25.08.2010 Zenkyoren (J) 90,7 Mio. Var. Zins 1999–25.08.2010 Nach aktueller Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2010 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung gut 800 Mio. Franken. Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkeiten von 571,5 Mio. Franken beziffert sich der zu refinanzierende Betrag 2010 somit auf rund 1,4 Mrd. Franken. Davon sollen im Jahr 2010 höchstens 900 Mio. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Der verbleibende Finanzierungs- bedarf ist durch die vorhandene Liquidität zu decken. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sol- len hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Festübernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenommen werden. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapitalmarkt

können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei langfristige Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewogenen Fällig- keitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren ist bei der Begebung von Staatsanleihen wiederum ein Emissionsvolu- men von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe anzustreben und bei den Darlehen ein Volumen von mindestens 50 Mio. Franken. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungs- rat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesonde- re zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und langfristige Fremd- gelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 900 Mio. Franken aufzu- nehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, im Jahr 2010 auf dem Weg der Anleihensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamtbetrag von höchstens 900 Mio. Franken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi