Strassen, Dürnten, A53 Oberlandautobahn, Überführung Possengraben, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017
211. Strassen (Dürnten, A53 Oberlandautobahn, Objekt Nr. 113-005, Überführung Possengraben, Instandsetzung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Bei dem 1973 erstellten Bauwerk, Objekt Nr. 113-005, Überführung Possengraben, in der Gemeinde Dürnten, handelt es sich um eine Zwil- lingsbrückenkonstruktion, welche die Oberlandautobahn über den Possen- graben führt. Das Bauwerk befindet sich in einem schadhaften Zustand. 2011 und 2016 wurden umfangreiche Überprüfungen des Bauwerks durch- geführt. Im Rahmen dieser Überprüfungen wurden auch statische Mängel aufgewiesen, weshalb nicht nur Sanierungs-, sondern auch Verstärkungs- massnahmen vorzunehmen sind. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Abdichtung und Instandsetzung des Belags; – Neue Entwässerungsführung des Bauwerks; – Statische Ertüchtigung der Fahrbahnplatte; – Instandsetzung der Widerlagerwände.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 16. Dezember 2016 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 986 500 Nebenarbeiten 93 000 Technische Arbeiten 49 500 Total 1 129 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 129 000 zulasten der Erfolgsrech- nung, Konto Nr. 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Objekt-Nr. 113-005, Projekt-Nr. 84B-11215-30, zu bewilligen. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt-Nr. 113-005, Projekt- Nr. 84B-11215-30, Gemeinde Dürnten, Überführung Possengraben, A53 Oberlandautobahn, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2017 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des Objekts Nr. 113-005, Überführung Pos- sengraben, A53 Oberlandautobahn, Gemeinde Dürnten, wird eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 1 129 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 16. Dezember 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi