RRB Nr. 2121/2009
Modellstation SOMOSA, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung
23 décembre 2009Allemand3 min
Source zh.ch
Modellstation SOMOSA, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009
2121. Modellstation Somosa, Winterthur
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Mit Beschluss Nr. 1481/2004 erteilte der Regierungsrat der Stiftung Somosa eine bis 31. Dezember 2009 befristete Beitragsberechtigung für den Betrieb der Modellstation Somosa in Winterthur. Mit Eingabe vom 16. November 2009 ersucht die Stiftung Somosa um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Der Betrieb der Modellstation beruht auf dem vom Amt für Jugend und Berufsberatung anerkannten Rahmenkonzept vom September 2008. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton einen Staatsbeitrag leistet. Die Modellstation Somosa bietet 20 männ- lichen Jugendlichen mit schweren Adoleszenzstörungen eine sozialpäd- agogische und psychiatrische Betreuung in stationärem Rahmen. Es handelt sich um Jugendliche, die wegen ihrer massiven Schwierigkeiten nicht in einem Jugendheim betreut werden können und angesichts ihres Alters nicht in eine Einrichtung der Erwachsenenpsychiatrie eingewie- sen werden sollten. Die Modellstation Somosa hat sich bewährt und ist nach wie vor die einzige Behandlungsstation im Kanton Zürich für psy- chisch erkrankte Jugendliche. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 in Verbindung mit den §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Institutionen, die mehr als fünf Minderjährige während mindestens fünf Tagen und Näch- ten in der Woche zur Erziehung, Betreuung, Beobachtung oder Er- holung aufnehmen, für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt darauf ist die Beitragsberechtigung für den Betrieb der Modellstation Somosa auf den 1. Januar 2010 um vier Jahre zu verlängern. Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 200 000 zu rechnen. Dieser Beitrag ist Bestandteil der für die stationäre Jugend- und Familienhilfe im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2010–2013 zur Verfügung stehenden Mittel.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Somosa für den Betrieb der Modellstation Somosa wird per 1. Januar 2010 erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2013. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft bis 31. Dezember 2012 zusammen mit einem aktualisierten Rahmen- und Feinkonzept einzureichen.
III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kan- tons Zürich.
IV. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Staatsbeitrag pro Zürcher Aufenthaltstag festzulegen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an die Stiftung Somosa, Mogens Nielsen, Geschäfts- leiter, Zum Park 20, 8404 Winterthur (im Doppel für sich und für die Trägerschaft [E]), an das Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie an die Gesundheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi