RRB Nr. 215/2014
Landwirtschaftsgesetz, Anpassung von Subventionstatbeständen, Änderung, Inkraftsetzung
26 février 2014Allemand1 min
Source zh.ch
Landwirtschaftsgesetz, Anpassung von Subventionstatbeständen, Änderung, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2014
215. Landwirtschaftsgesetz (Änderung vom 28. Oktober 2013),
Erwägungen
Inkraftsetzung Der Kantonsrat verabschiedete am 28. Oktober 2013 eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Anpassung von Subventionstatbeständen; ABl 2013-11-08). Mit Verfügung vom 10. Januar 2014 stellte die Direk- tion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2014-01-24). Die Änderung kann auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 28. Oktober 2013 des Landwirtschaftsgesetzes (Anpassung von Subventionstatbeständen) wird auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftset- zung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dis- positiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi