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Décision

RRB Nr. 222/2021

Stadt Zürich, Ämtlerstrasse, kommunal, Projektgenehmigung

10 mars 2021Allemand3 min

Source zh.ch

Stadt Zürich, Ämtlerstrasse, kommunal, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. März 2021

222. Strassen (Zürich, Ämtlerstrasse, kommunal)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 25. Januar 2021 das Projekt für die Sanierung der Ämtlerstrasse, im Abschnitt Zy- pressen- bis Albisriederstrasse, Zürich (Bau Nr. 15 066), zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassenge- setzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Ämtlerstrasse ist kommunal klassiert. Im Projektperimeter befin- det sich die Albisriederstrasse (regionale Verbindungsstrasse RVS 30074). Auf ihr verläuft eine regionale Radroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 StrG. Das Projekt an der Ämtlerstrasse grenzt an die überkommunale Albis- riederstrasse. So soll an der Albisriederstrasse bei der Tramhaltestelle «Altes Krematorium» eine Velofurt erstellt werden. Ausserdem soll der Anschluss der kommunalen Brahm- in die überkommunale Albisrieder- strasse als Trottoirüberfahrt ausgebaut werden. Beide bauliche Massnah- men erfordern leichte Anpassungen der Randsteine an der überkommu- nalen Albisriederstrasse. Der Baubeginn ist für den Winter 2022 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 19. Oktober 2020 Stellung genommen. Die da- rin angebrachten Empfehlungen und Anträge wurden bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit dem geplanten Vorhaben wird die praktische Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs an der überkommunalen Albisrieder- strasse nicht vermindert, womit das Projekt den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) entspricht. Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt wurde vom 8. Mai bis 8. Juni 2020 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lagefrist ging eine Einsprach ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 13 vom 6. Januar 2021 wurde über die Einsprache entschieden und das Projekt festgesetzt. Zuvor wur- den mit Stadtratsbeschluss Nr. 1137 vom 2. Dezember 2020 die gebunde- nen Ausgaben bewilligt. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Ge- nehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Ämtlerstrasse, im Abschnitt Zypressen- bis Albisriederstrasse, betragen voraussichtlich Fr. 2 066 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 146 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorliegen der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Sanierung der Ämtlerstrasse, im Abschnitt Zy- pressen- bis Albisriederstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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