RRB Nr. 225/2011
Kantonsspital Winterthur, Ersatzneubau Hochhaus, Projektierung, Ausgabe
2 mars 2011Allemand5 min
Source zh.ch
Kantonsspital Winterthur, Ersatzneubau Hochhaus, Projektierung, Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. März 2011
225. Kantonsspital Winterthur (Ersatzneubau Hochhaus, Projektierung)
Erwägungen
Das Hochhaus des Kantonsspitals Winterthur (KSW) wurde 1964–1968 mit 15 Obergeschossen und einer Geschossfläche von 15 900 m2 erstellt. Es beherbergte ursprünglich die Bettenstationen der Chirurgischen Klinik sowie der Kinder-, Augen-, Rheuma- und Frauenklinik mit ins- gesamt 248 Betten sowie die Gebärabteilung und den OP-Bereich der Augenklinik. Weitere Räume wurden von Ambulatorien, der Verwal- tungsdirektion und dem Technischen Dienst genutzt. Ebenfalls waren im Hochhaus Personal- und Pikettzimmer untergebracht. Im Laufe der Jahrzehnte kam es zu verschiedenen Nutzungsänderun- gen im kleineren Rahmen, nicht jedoch zu grundlegenden Veränderun- gen. Die Bettenzahl wurde auf rund 200 verringert. Zwischen 1990 und 2005 wurden aus technischen und betrieblichen Gründen eine Reihe von Instandsetzungsarbeiten wie die Sanierung des Flachdaches, der Aufzüge und elektrischen Installationen in den Operationssälen und der Neonatologie durchgeführt. Die Fassade wurde teilweise erneuert. Auf eine umfassende Sanierung des Hochhauses wurde infolge der betrieb- lich nicht mehr optimalen Struktur des Gebäudes sowie notwendiger kostenintensiver Provisorien verzichtet. Nach vierzig Betriebsjahren weist das Hochhaus zahlreiche betrieb- liche und bauliche Mängel auf: – Die Bettenstationen haben eine ungünstige Betriebsgrösse. – Die beengten Platzverhältnisse führen zu unwirtschaftlichen Be- triebsabläufen. – Der Brandschutz entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften, vor allem weisen die Lüftungskanäle keine Brandabschottungen auf. – Die Heizungs- und Lüftungsanlage hat keine Wärmerückgewinnung, die Lüftungsanlage in den Operationssälen entspricht nicht mehr den hygienischen und energietechnischen Anforderungen. – Die Wasserleitungen sind korrodiert, die Dichtungen sind spröde. – Die Fenster sind undicht. – Die Gestaltung der Korridore und Treppenhäuser und die Belichtung in den Korridoren ist ungenügend.
Im Dezember 2004 beauftragte die Gesundheitsdirektion das Kanto- nale Hochbauamt mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie, um mögliche Optionen zur Erneuerung des Hochhauses aufzuzeigen. In Zusammenarbeit mit der Metron AG, Brugg, prüfte diese daraufhin folgende fünf Varianten: – Errichtung eines Anbaus an das Hochhaus bis zum siebten Ober- geschoss, – Erstellung eines Ersatzneubaus für das Hochhaus, – Aufstockung des Osttraktes mit Ausnahme der Operationssäle, – Aufstockung des Osttraktes einschliesslich der Operationssäle, – Errichtung eines Anbaus an den Verbindungstrakt bis zum fünften Obergeschoss. In der im März 2006 vorgelegten Studie erhielt der Ersatzneubau des Hochhauses die höchste Bewertung in Bezug auf Funktionalität und Flexibilität sowie Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Weiterentwicklung dieser Variante durch die Metron AG zeigte sich, dass mit einem Neubau mit zehn Obergeschossen und rechteckigem Grundriss die gesetzten Ziele besser zu erreichen sind als mit einem höheren Baukörper mit quadratischem Grundriss. Im April 2008 wurde ein erstes Raumpro- gramm für den Neubau fertiggestellt. Im Dezember 2008 beauftragte der Spitalrat die MBI Consulting, Boppelsen, mit der Ausarbeitung der Leistungseckwerte sowie eines Betriebskonzeptes mit dem daraus abgeleiteten Raumbedarf für den Neubau. Der in diesem Rahmen ermittelte Flächenbedarf liegt bei einer Geschossfläche von 35 000 m2. Durch Rückbauten des alten Hochhauses, des Osttraktes und des Pavillons gehen 22 600 m2 verloren. Insgesamt erhöht sich die Geschossfläche des KSW mit dem Ersatzbau um 12 400 m2 Die Studien und Konzepte der Metron und der MBI Consulting bil- deten die Grundlage für einen im November 2009 ausgeschriebenen zweistufigen Projektwettbewerb. Aus diesem ging im November 2010 die RAB Planergemeinschaft Rapp Arcoplan AG, Basel, als Siegerin her- vor. Ihr Projekt «didymos» sieht einen langgestreckten, nach Südwesten ausgerichteten neungeschossigen Bettentrakt vor. An diesen schliesst im rechten Winkel ein sechsgeschossiger neuer Behandlungstrakt an, der auch als Bindeglied zu den bestehenden Gebäuden Bettenhaus 1, Behandlungstrakt und Verbindungstrakt dient. Den neuen Gebäuden müssten gemäss dem Vorschlag der RAB Pla- nergemeinschaft neben dem Hochhaus auch das Onkologie-Provisorium und der Osttrakt weichen. Das Preisgericht empfiehlt, in der weiteren Projektbearbeitung den Erhalt des Osttraktes zu prüfen.
Das aus dem Wettbewerb als Sieger hervorgegangene Projekt ist nun zu einem Bauprojekt mit Kostenvorschlag weiterzuentwickeln. Die Kosten für dessen Ausarbeitung betragen gemäss Kostenvoranschlag des kantonalen Hochbauamtes vom 23. November 2010 Fr. 12 800 000. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Honorare Fr. 11 100 000 Übrige Planungskosten Fr. 400 000 Muster, Modelle, Vervielfältigungen, Dokumentation Fr. 750 000 Reserve Fr. 550 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) Fr. 12 800 000
Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 361/2008 genehmigt. Bei den Kosten für den Ersatzneubau handelt es sich um eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG). Der Objektkredit für den Ersatzneubauteil ist folglich durch den Kantonsrat zu bewilligen (vgl. Art. 56 Abs. 2 Kan- tonsverfassung). Die Kosten für die Ausarbeitung des Bauprojekts mit Kostenvoranschlag sind hingegen eine gebundene Ausgabe, da es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG um Projektierungskosten zur Vorbereitung eines Vorhabens handelt. Gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur erstellt der Staat die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des KSW. Für die Projektierung des Ersatzneubaues des Hochhauses ist eine Ausgabe von Fr. 12 800 000 zu bewilligen. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6350.5040, Hochbauten. Im Budget 2011 sind für das Vorhaben Fr. 2 000 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2011–2014 sind für das Jahr 2012 Fr. 8 000 000 und für das Jahr 2013 Fr. 2 800 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung des Ersatzneubaus Hochhaus des Kantons- spitals Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 12 800 000 be- willigt.
II. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi