Strassen, Bauma, 15 Tösstalstrasse/337 Hittnauerstrasse, Projektfestsetzung, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. März 2011
230. Strassen (Bauma, 15 Tösstalstrasse)
Erwägungen
Von Hittnau Richtung Saland besteht heute ein Radweg bis etwa 60 m vor dem Kreuzungsbereich Hittnauer-/Tösstalstrasse im Dorfkern Saland. Gemäss der regionalen Richtplanvorgabe ist der Radweg mit Juckern zu verbinden. Mit dem geplanten Neubau soll ein weiteres Teil- stück der regionalen Radwegverbindung (Hittnau/Tösstal) erstellt wer- den. Das Neubauprojekt des Rad- und Gehwegs umfasst die Verlänge- rung des bestehenden, von Hittnau kommenden Rad- und Gehwegs bis auf die Höhe der Post an der Tösstalstrasse. Projektiert ist ausserdem auch die Verbindung des neuen Rad- und Gehwegs über den Kreuzungs- bereich Richtung Wila oder Juckern/Bauma. Durch die Verlängerung der bestehenden Insel wird eine gesicherte Überquerung der Tösstalstrasse auf den Radstreifen Richtung Wila bzw. Radweg Richtung Juckern/ Bauma gewährleistet. Nach dem Kreuzungsbereich Ende des Bogen- elements Richtung Wila werden Radfahrende mit einer gesicherten Abfahrtsrampe in den Fahrbahnbereich geleitet und zu Fuss Gehende getrennt von der Fahrbahn auf den bestehenden Gehweg geführt. Die heutige öffentliche Beleuchtung genügt bis auf die Versetzung eines Kandelabers in der Insel auf der Hittnauerstrasse den neuen Gegeben- heiten. In Saland sind für die Bushaltestellen auf der Fahrbahn von Juckern herkommend sowie die Haltestelle ausserhalb des Fahrbahn- bereichs bei der Post in Richtung Bauma neue Standorte geplant. Damit der Verkehr an den neuen Haltestellen ungehindert weiterrollen kann, ist die Schutzinsel im Bereich der Haltestellen aufzuheben und neu an- zupassen. Im Ausbaubereich Hittnauer- bis Juckernstrasse ist eine Ver- breiterung des heutigen Gehwegs zum Rad- und Gehweg geplant. Die Haltestelle für den Busverkehr nach der Einmündung Juckernstrasse wird im heutigen Zustand belassen, wogegen der bestehende Gehweg auf die Breite des Rad- und Gehwegs angepasst wird. Die Veränderung der Breite erfordert die Versetzung des bestehenden Buswartehäuschens. Die bestehende Stützmauer im Bereich der Bushaltestelle, Einmün- dung Juckern, muss auf beiden Seiten um etwa 10 m entlang der Grenze SBB-Linie Bauma–Saland verlängert werden und ist zur Sicherheit mit einem Zaun zu versehen. Im Bereich km 25.1 der Tösstalstrasse wird der Radweg direkt an die Grenze der SBB-Linie Bauma zu liegen kom- men. Hier ist die bestehende Absicherung zum Bahntrassee durch Win- kelmauern zu ersetzen und ebenfalls mit einem Zaun zu versehen. Die
Beleuchtung wird im Ausbaubereich den neuen Verhältnissen angepasst. Die Beleuchtungsmasten von der Bushaltestelle Juckern bis zum Beginn der Bauzone in Saland werden entfernt. Das Tiefbauamt hat ein Projekt ausgearbeitet, das folgende Massnah- men vorsieht: – Verlängerung Rad- und Gehweg bis auf die Höhe Post Saland; – Ausbau des bestehenden Gehwegs zu einer Rad- und Gehwegverbin- dung; – Anpassung der Schutzinseln und Erstellen von sicheren Überque- rungen; – Verlegen der Bushaltestellen an die 337 Hittnauerstrasse; – Anpassen der öffentlichen Beleuchtung; – Wiederinstandstellung der privaten Grundstücke im Neubau- und Ausbaubereich der neuen Rad- und Gehwegverbindung. Der Gemeinderat Bauma hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) mit Beschluss vom 22. Juli 2009 zugestimmt. In Berücksichtigung seiner Bedenken sind die neuen Fahrbahnhaltestellen so gestaltet worden, dass Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs überholt werden können. Die öffentliche Auflage nach § 13 StrG, Mitwirkung der Bevölkerung/Einwendungsverfahren, erfolgte vom 20. Juni bis 19. August 2009. Innerhalb der Auflagefrist sind drei Einwendungen bzw. Anregungen eingegangen, die im vorliegenden Projekt teilweise berücksichtigt werden konnten. Die öffentliche Auflage des Ausführungsprojekts und des Landerwerbs gemäss § 16 in Verbin- dung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 7. Mai bis 7. Juni 2010. Innerhalb der Auflagefrist sind vier Einsprachen eingegangen, wovon eine auch enteignungsrechtliche Begehren enthielt. Im Rahmen der Einigungsver- handlung konnten mit den Einsprechenden bezüglich der Anpassungen einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Mit der Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls zogen diese in Kenntnis der bereinigten Pro- jektpläne ihre Einsprachen zurück. Das enteignungsrechtliche Begeh- ren wird im anschliessenden Enteignungsverfahren nach §§ 18 ff. StrG behandelt. Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz vom 26. August 2009 haben ergeben, dass sich aus lärmtechnischer Sicht durch das Pro- jekt keine wesentliche Änderung der Lärmsituation für die angrenzen- den Liegenschaften ergibt. Durch das Projekt wird die Strassenachse nicht wesentlich verschoben. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 10. Dezember 2010 wie folgt veranschlagt: Erwerb von Grund und Rechten Fr. 60 000 Bauarbeiten Fr. 1 001 500 Nebenarbeiten Fr. 98 500 Technische Arbeiten Fr. 216 000 Total Fr. 1 376 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: Fahrradanlagen (92,7%) Fr. 1 275 500 Fussgängeranlagen (5,8%) Fr. 80 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen (1,5%) Fr. 20 500 Total Fr. 1 376 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine neue Ausgabe von Fr. 1 376 000 zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 1 376 000 Fr. 1 275 500 zulasten des Kontos 8400.50130 00000, Fahrradanlagen (Objekt 84S- 10248, Bauma, 15 Tösstalstrasse), Fr. 80 000 zulasten des Kontos 8400. 50100 00000, Fussgängeranlagen, und Fr. 20 500 zulasten des Kontos 8400.50110 80010, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen. In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügung von Verkehr und Infrastruktur Strasse Nr. 5002/2007 sowie mit Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 1608/2008, 2237/2009 und 2441/2009 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 150 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 55 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt:
Baukosten Kapitalfolge- Kontierung kosten Anteil Baukosten Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag % Fr. Fr. % Fr. Fahrradanlagen 92,7 1 275 500 19 000 2,5 32 000 Fussgängeranlagen 5,8 80 000 1 200 2,5 2 000 Staatsstrassen Beleuchtung 1,5 20 500 300 5 1 000 Zwischentotal 20 500 35 000 Total 100 1 376 000 55 500
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-10248, Bauma, 15 Tösstalstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Fussgängeranlagen und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2011 mit Fr. 1 050 000 enthalten und im KEF 2011–2014 für das Jahr 2012 mit Fr. 326 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Verlängerung des Rad-/Gehwegs, den Ausbau des bestehenden Gehwegs zu einer Rad-/Gehwegverbindung, die Anpassung von Schutzinseln und die Anpassung der Beleuchtung an der 15 Tösstalstrasse sowie die Neuerstellung von zwei Bushaltestellen und die Anpassung einer Schutzinsel an der 337 Hittnauerstrasse, Saland, Gemeinde Bauma, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 376 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbau- amt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- preisindexes gemäss nachfolgender Formel: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stichtag 10. Dezember 2010) der Teuerung angepasst.
IV. Die Verfügungen von Verkehr und Infrastruktur Strasse Nr. 5002/ 2007 und des Tiefbauamtes Nrn. 1608/2008, 2237/2009 und 2441/2009 wer- den aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nö- tigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösser- beiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und dessen Begründung ent- halten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die an- gerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [E]), die Schweizerischen Bundesbahnen Immobilien, Erwerb und Verkauf, André Mathez, Postfach, 8021 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi