RRB Nr. 235/2016
Asylgesetz, Änderung, Volksabstimmung vom 5. Juni 2016, Haltung des Regierungsrates
16 mars 2016Allemand2 min
Source zh.ch
Asylgesetz, Änderung, Volksabstimmung vom 5. Juni 2016, Haltung des Regierungsrates
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. März 2016
235. Änderung des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015,
Erwägungen
Haltung des Regierungsrates im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 5. Juni 2016
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Änderung des Asylgesetzes wird wie folgt Stellung genommen: Das Bundesparlament hat am 25. September 2015 eine Änderung des Asylgesetzes (Neustrukturierung des Asylbereichs) beschlossen. Dage- gen wurde das Referendum ergriffen, die Volksabstimmung findet am 5. Juni 2016 statt. Der Regierungsrat unterstützt diese Änderung des Asyl- gesetzes, wie er sich bereits in der Vergangenheit für die Neustrukturie- rung des Asylbereichs ausgesprochen hat (RRB Nrn. 41/2013, 224/2013, 1052/2013 und 206/2014). Im Zentrum der Revision steht, dass die Asyl- verfahren rascher und gleichzeitig fair durchgeführt werden. Dazu wird der Asylbereich neu strukturiert. Da Asylsuchende entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl auf die Kantone verteilt werden, ist Zürich derjenige Kanton, der die grösste Zahl Asylsuchender aufnehmen muss und somit überdurchschnittlich von der Abstimmungsvorlage betroffen ist. Die Unterbringung der Asylsuchen- den stellt Kanton und Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Zusätz- liche Leistungen erbringt der Kanton Zürich, indem er die Mehrzahl aller Rückführungen auf dem Luftweg für die ganze Schweiz vollzieht. Über- dies ist er Standortkanton des Bundeszentrums, in dem die neuen Rege- lungen seit Anfang 2014 getestet werden. Die Evaluation dieses Testbetriebs hat gezeigt, dass das Asylverfahren tatsächlich beschleunigt werden konnte, ohne dass der Rechtsschutz oder die Qualität der Entscheide darunter leiden. Gerade in der derzeit be- stehenden Situation ist es wichtig, dass die Asylverfahren rasch durch- geführt werden. Dies stellt zusammen mit dem konsequenten Vollzug der rechtskräftigen Wegweisungen auch ein Signal nach aussen dar. Zudem können mit raschen Verfahren Kosten eingespart werden.
Schutzbedürftigen Personen soll weiterhin der notwendige Schutz ge- währt werden, gleichzeitig sollen jedoch offensichtlich unbegründete Asyl- gesuche vermindert und Wegweisungsentscheide konsequent vollzogen werden. Dazu erneuert der Regierungsrat sein Anliegen gegenüber dem Bund, dass ein Migrationsabkommen mit Eritrea ausgearbeitet wird und rasch zusätzliche Massnahmen zur Rückführung von Staatsangehörigen aus Afghanistan, Algerien und Marokko getroffen werden.
II. Dieser Beschluss wird erst mit der Publikation der Medienmitteilung öffentlich.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli