RRB Nr. 238/2010
Strassen, Uster, Uster West, Projektierungkredit, Ausgabenerhöhung
17 février 2010Allemand4 min
Source zh.ch
Strassen, Uster, Uster West, Projektierungkredit, Ausgabenerhöhung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Februar 2010
238. Strassen (Uster, Uster West, Projektierung)
Erwägungen
Am 4. Juni 2008 verabschiedete der Regierungsrat die Vorlage 4512 für einen Beschluss des Kantonsrates über die Freigabe des Teilkredites (Objektkredit) aus dem Rahmenkredit für die Sanierung von Strassen- kreuzungen mit der SBB-Strecke Wallisellen–Uster zum Bau der Strasse Uster West als Ersatz für die Aufhebung des Niveauüberganges der 340 Zürichstrasse in Werrikon. Nach Kenntnisnahme des im Auftrag der Kommission für Planung und Bau von Prof. Isabelle Häner erstell- ten Kurzgutachtens vom 14. November 2008 über die Beurteilung der Rechtmässigkeit der Finanzierung des Objektkredites «Uster West» zog der Regierungsrat die Vorlage 4512 zurück. Es soll geprüft werden, wie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Gutachtens, das Teile des der Vorlage zugrunde liegenden Projektes als nicht mehr innerhalb des Rahmens der Kreditvorlage von 1981 liegend beurteilt, weiter vorzuge- hen ist. Zudem bestehen infolge der verkehrlichen Mehrbelastung und der damit erforderlichen Verbreiterung und Instandsetzung der Werri- kerstrasse sowie zur Verlegung der Winterthurerstrasse umweltrechtli- che Bedenken. Mit dem Rückzug der Vorlage 4512 hat der Regierungsrat eine gründ- liche Prüfung aller Möglichkeiten und Auswirkungen und allenfalls eine angepasste Vorlage in Aussicht gestellt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Überführungsteil alleine umgesetzt werden kann und wie die verkehr- lichen Auswirkungen mit der Schliessung des Bahnübergangs in Werri- kon mit den Umweltschutzbedenken in Einklang gebracht werden kön- nen. Das gekürzte Projekt soll auf die Verlegung der Winterthurerstrasse verzichten sowie anstelle der Aufwertung der Werrikerstrasse auch andere Verkehrsführungen untersuchen, die zur Zielerreichung führen. Im Projekt sollen weitere umfangreiche Aufwertungsmassnahmen ent- halten sein, die den gesamten Raum ökologisch aufwerten und die Ver- netzung fördern werden. Die Fachleute sind angewiesen, alle Möglich- keiten zu untersuchen, die zu einem gemeinsamen Ziel, nämlich der Strasse Uster West und der ökologischen Aufwertung der Naturräume, führen. Diese Arbeiten erfordern einen sehr hohen Detaillierungsgrad in verkehrstechnischer und statischer Hinsicht sowie eine erneute Umwelt- verträglichkeitsprüfung. Im Weiteren sind moorhydrologische Abklä- rungen und ökologische Aufwertungsmassnahmen zur Vernetzung der
Naturschutzgebiete notwendig. Für die technischen Massnahmen bis zur Projektfestsetzung ist mit Kosten von insgesamt 2 Mio. Franken zu rechnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Zusammenstellung Vorstudien Gesamtprojekt, Varianten für Über- oder Unterführung Fr. 150 000 Stabsplanung Fr. 150 000 Voruntersuchung Umweltverträglichkeit Fr. 50 000 Vorprojekt für erste und zweite Vorlage Fr. 350 000 Architektonische und städtebauliche Beratung Fr. 30 000 Altlast im Strassengrundstück, Massnahmenplanung Fr. 30 000 Moorhydrologische Abklärungen und Massnahmenplanung Fr. 150 000 Landschaftspflegerische Begleitplanung Fr. 70 000 Ausgleichs- und Ersatzmassnahmenplanung Fr. 70 000 Vernetzungsmassnahmenplanung Naturschutzgebiete Fr. 80 000 Verkehrliche Auswirkungen, Lenkungsmassnahmenplanung Fr. 60 000 Modellberechnung und Massnahmenplanung Fr. 60 000 Lärmtechnische Untersuchungen und Massnahmenplanung Fr. 60 000 Geologische Abklärungen für Überführung und Rampe Fr. 60 000 Umweltverträglichkeitsbericht 1. und 2. Projekt Fr. 350 000 Planauflage- und Einspracheverfahren Fr. 80 000 Rechtsberatung Fr. 40 000 Öffentlichkeitsarbeit Fr. 20 000 Eigenleistungen, andere Ämter, Gebühren Fr. 100 000 Nebenkosten Fr. 40 000 Total Fr. 2 000 000
Mit Verfügung Nr.1442/2005 bewilligte die Baudirektion einen ersten Objektkredit von Fr. 450 000 und mit Verfügung Nr. 5033/2008 bewilligte die Volkswirtschaftsdirektion einen Zusatzkredit von Fr. 550 000. Diese Kredite waren bis Ende 2009 erschöpft. Gemäss der Zusammenstellung sind die Ausgaben von Fr. 1 000 000 um Fr. 1 000 000 auf Fr. 2 000 000 zu erhöhen. Die zusätzliche Ausgabe ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung gebunden und geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Die Ausgaben sind im Budget 2010 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung des gekürzten Projektes Uster West wird zu den Objektkrediten gemäss Verfügungen der Baudirektion Nr. 1442/2005 von Fr. 450 000 und der Volkswirtschaftsdirektion Nr. 5033/2008 von Fr. 550 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 000 000 zulas- ten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte, für die Projektierung zur Verfügung stehende Summe beträgt damit Fr. 2 000 000.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi