Kantonsschule Zürcher Oberland, Wetzikon, Sanierung Spezialtrakt, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2011
24. Kantonsschule Zürcher Oberland, Wetzikon (Sanierung Spezialtrakt)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der kleine Spezialtrakt der Kantonsschule Zürcher Oberland in Wetzikon ist Bestandteil der 1956 erstellten Schulanlage, die von der kantonalen Denkmalpflege in die Liste der schützenswerten öffent- lichen Bauten aufgenommen wurde. Im Spezialtrakt befinden sich neben Unterrichts- und Arbeitsräumen die Sammlung der Fachberei- che Geografie und Musik, ein Multimediaraum sowie mehrere Lager- räume. Die Unterhaltsarbeiten für anfallende Reparaturen sind seit einigen Jahren kosten- und arbeitsintensiv. Es drängen sich verschie- dene bauliche und sicherheitstechnische Massnahmen sowie eine An- passung an die veränderten Nutzungsbedürfnisse der Schule auf.
B. Projekt Heute befinden sich zwei nicht schallgedämmte Schlagzeugräume im Hauptgebäude. Lärmbelästigungen sind nicht zu vermeiden. Neu sollen zwei schallgedämmte Schlagzeugräume im Untergeschoss des kleinen Spezialtraktes untergebracht werden. Die Haustechnik und sanitären Anlagen sind zu erneuern. Diese Arbeiten erfordern tiefgreifende bauliche Massnahmen, bei denen sich gleichzeitig eine betriebliche Optimierung und wärmetechnische Ver- besserungen anbieten. Es können Anpassungen in der Raumeinteilung vorgenommen werden, um die Klassenzimmer besser zu nutzen und geeignete Räume für den Unterricht in Kleingruppen zu schaffen. Ferner sollen eine universelle Kommunikationsverkabelung installiert und feuerpolizeiliche Auflagen umgesetzt werden. Um das Gebäude behindertengerecht zu erschliessen, ist der Einbau eines Personen- und Warenaufzuges geplant. Der neue Zugang im Untergeschoss und der bestehende Hauptzugang im Erdgeschoss sollen mit automatischen Flügeltüren ausgerüstet werden. Weiter ist im Unter- geschoss und im Erdgeschoss je eine behindertengerechte Toilette vor- gesehen.
Damit das Raumangebot besser genutzt werden kann, muss die Garage und der Geräteraum mit Werkstatt des Hausdienstes ausgela- gert werden. Ein Ersatz bietet sich beim Fahrradunterstand an. Dort kann eine entsprechende Fläche abgetrennt und nachisoliert werden. Mit dem Projekt werden notwendige bauliche und sicherheitstech- nische Massnahmen umgesetzt. Gleichzeitig können energetische wie betriebliche Optimierungen vorgenommen werden.
C. Ausgabenbewilligung Bauprojekt Der Regierungsrat gab das Projekt für die Phase Projektierung mit RRB Nr. 998/2008 (Sammelantrag 1. Quartal 2008) frei. Das damalige Investitionsvolumen wurde darin auf Fr. 2 500 000 geschätzt; die Projek- tierungskosten wurden mit Fr. 100 000 beziffert. Aufgrund neuer Er- kenntnisse wurde mit RRB Nr. 689/2009 (Nettoinvestitionen Hochbau- ten, Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010–2013) die Nettoin- vestitionssumme mit Fr. 3 550 000 genehmigt. Zusammen mit dem am 1. Juli 2009 vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt verfügten Projek- tierungskredit von Fr. 150 000 wurde entsprechend mit einer Gesamt- summe von Fr. 3 700 000 gerechnet. Mit Verfügung vom 24. Juni 2010 hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt den bewilligten Projektierungs- kredit um Fr. 110 000 auf insgesamt Fr. 260 000 erhöht. Die Baukosten betragen gemäss Angaben des Hochbauamtes Fr. 7 700 000 (Kostenvor- anschlag vom Oktober 2010; Preisstand 1. April 2010, 1042,6 Punkte; Basis 1939: 100 Punkte, einschliesslich 8% MWSt). Die höheren Kosten sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass aufgrund des Gebäude- zustandes umfangreichere Sanierungsmassnahmen als ursprünglich ge- plant erforderlich sind. Zudem hat sich gezeigt, dass mit der Sanierung der Baute auch die angrenzende, beschädigte Aussentreppe wieder instand zu stellen ist.
Die Baukosten setzen sich wie folgt zusammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung KV-Betrag in Franken 10 Bestandesaufnahmen, Baugrunduntersuchungen 5 400 11 Räumungen, Terrainvorbereitungen 318 500 12 Sicherungen, Provisorien 1 000 14 Anpassungen an bestehende Bauten 29 000 18 Altlasten 40 000 19 Honorare (Vorbereitungsarbeiten) 67 500 21 Rohbau 1 410 000 22 Rohbau 2 572 700 23 Elektroanlagen 1 239 000 24 Heizungsanlagen 373 400 25 Sanitäranlagen 210 300 26 Transportanlagen 145 200 27 Ausbau 1 630 000 28 Ausbau 2 793 000 29 Honorare (Gebäude) 803 400 4 Umgebung 576 000 5 Baunebenkosten 110 900 6 Reserve, 10% 699 800 9 Ausstattung 674 900 Total 7 700 000 Da es sich um Erneuerungsunterhalt handelt, ist der Betrag von Fr. 7 700 000 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG zu bewilligen. Die bisher entstandenen Kosten für die Projektierung von Fr. 260 000, die mit Verfügungen des Mittelschul- und Berufsbildungs- amtes vom 1. Juli 2009 und 24. Juni 2010 bewilligt wurden, sind im Be- trag von Fr. 7 700 000 enthalten; diese Verfügungen sind aufzuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Die Kosten gehen zulasten des Kontos Nr. 5041 0 00000, Erneuerungsunterhalt Hochbauten. Im Budget 2010 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2011–2014 waren für die Sanierung des kleinen Spezialtraktes mit Freitreppe im Planjahr 2010 Fr. 2 000 000 eingestellt. Für diesen Betrag ist eine Kreditübertragung vorgesehen. Im Budget 2011 sind Fr. 1 550 000 eingestellt. Der Restbetrag von Fr. 4 150 000 kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen, ausgeglichen werden. Zusätzlich zu den Baukosten fallen mit der Sanierung Kapitalfolgekosten an.
Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 581 924 7,6% 120 8 729 4 849 13 578 Hochbauten Rohbau 2 812 848 10,6% 40 12 192 20 321 32 513 Hochbauten Ausbau 2 837 234 36,8% 30 42 559 94 575 137 133 Hochbauten Installationen 2 793 094 36,2% 30 41 896 93 103 135 000 Ausstattungen, Mobilien 674 900 8,8% 10 10 124 67 490 77 614 Total 7 700 000 100,0% 115 500 280 338 395 838 Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 7 700 000 betragen jährlich Fr. 395 838. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusam- mensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 3,0% der Baukosten. Zusätzliche betriebliche und personelle Folge- kosten fallen keine an.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Gesamtsanierung des kleinen Spezialtraktes an der Kan- tonsschule Zürcher Oberland, Wetzikon, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 700 000 (Kostenstand Oktober 2010) zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2010)
III. Die Kreditverfügungen des Mittelschul- und Berufsbildungsam- tes vom 1. Juli 2009 und 24. Juni 2010 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi