RRB Nr. 248/2025
Universitätsgesetz, Änderung vom 16. September 2024, Eigentümerstrategie, Inkraftsetzung
12 mars 2025Allemand1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2025
248. Universitätsgesetz (Änderung vom 16. September 2024,
Erwägungen
Eigentümerstrategie, Inkraftsetzung) Am 16. September 2024 beschloss der Kantonsrat eine Änderung des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (UniG, LS 415.11; Eigentümer- strategie; ABl 2024-09-20). Mit Verfügung vom 26. November 2024 stellte die Direktion der Jus- tiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2024-11-29). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des UniG kann damit in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 16. September 2024 des Universitätsgesetzes wird auf den 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergrif- fen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz I in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli