RRB Nr. 257/2020
Instandsetzung Klosterbrücke Rheinau, gebundene und neue Ausgabe
18 mars 2020Allemand6 min
Source zh.ch
Instandsetzung Klosterbrücke Rheinau, gebundene und neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2020
257. Klosterbrücke Rheinau, Instandsetzung
Erwägungen
(gebundene und neue Ausgabe)
Ausgangslage Die Brücke vom Klosterplatz Rheinau auf die Klosterinsel Rheinau wurde 1934 erbaut. Die Brücke ist rund 50 m lang und 8 m breit und bildet die einzige Verbindung zwischen der Klosterinsel und dem Festland. Gleichzeitig dient die Brücke als Werkleitungsträger für die mediale Er- schliessung der Klosterinsel. Das Tiefbauamt untersuchte 2014 den Zu- stand der Brücke, beurteilte diesen als grundsätzlich gut bis annehmbar, wies jedoch unter anderem darauf hin, dass durch den lokal schadhaften Zustand der Brückenunterseite weitere Bauteile (Armierungen) in Mit- leidenschaft gezogen werden könnten. Mittlerweile sind die Brücken- abdichtung und die Brückenunterseite in teilweise stark schadhaftem Zustand. Die Tragsicherheit der Fertigteilplatten auf der Oberseite der Brücke beurteilt das Tiefbauamt für Unterhaltsfahrzeuge als ungenügend. Auch das Querprofil der Brücke ist heute für die Nutzung von grösseren Fahrzeugen wie z. B. durch die Feuerwehr schlecht geeignet. Aufgrund der regen Bautätigkeit der vergangenen Jahre auf der Klosterinsel und dem damit verbundenen Baustellenverkehr hat sich der Zustand der Brü- cke weiter verschlechtert.
Projekt Durch die Instandsetzung werden die Tragsicherheit und die Nutzung der Brücke für Mieterinnen und Mieter auf der Klosterinsel, für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Notfallfahrzeuge langfristig sichergestellt. Gleichzeitig können der Zugang und der Komfort für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Besucherinnen und Besucher der Klosterinsel verbessert werden. Das in die Jahre gekommene Erscheinungsbild der Brücke wird im Rahmen der Sanierung den bereits instand gesetzten Ge- bäuden auf der Klosterinsel angepasst. Das Projekt sieht vor, die Beton- konstruktion der Brückenunterseite instand zu setzen. Durch ein kurz- zeitiges Trockenlegen des Rheins im Brückenbereich können diejenigen Brückenbauteile untersucht und bei entsprechenden Schäden instand gesetzt werden, die normalerweise unter dem Wasserspiegel liegen. Mit
einem neuen Betontrog auf der Brückenoberseite wird eine dauerhafte Abdichtung des Brückenkörpers sichergestellt. Weiter werden die Fahr- bahn- und Gehwegbeläge erneuert, die bestehende Beleuchtung und das Brückengeländer ersetzt sowie die Entwässerung der beiden Brücken- enden angepasst.
Finanzielles Der Kostenvoranschlag vom 15. November 2019 beläuft sich auf Fr. 1 750 000 einschliesslich 7,7% MWSt und mit einer Kostengenauigkeit von ±10% (Kostenstand Zürcher Index der Wohnbaupreise vom April 2019, Basis 1939, Indexstand 1046,3 Punkte). In den Gesamtkosten von Fr. 1 750 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 23. Ja- nuar 2019 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 150 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Der Kostenvoran- schlag setzt sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 627 000 2 Gebäude 467 500 4 Umgebung 272 500 5 Baunebenkosten 26 000 6 Reserve 158 000 9 Ausstattung 199 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 750 000 Aufgrund der Arbeiten im Fliessgewässer und der Notwendigkeit, dass die Klosterbrücke unter Betrieb saniert werden muss, ist der Kos- tenanteil der Vorbereitungsarbeiten verhältnismässig hoch. Im Gesamt- betrag von Fr. 1 750 000 ist eine neue Ausgabe von Fr. 262 500 für die künstlerische Inszenierung der Brücke enthalten. Im Rahmen des Pro- jektes Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen und Gastronomie (Vor- lage 5107) wurde auf das geplante Teilprojekt Kunst am Bau verzichtet und entschieden, dass die Klosterbrücke im Rahmen der Sanierung als Zugang und Pforte zur Klosterinsel künstlerisch inszeniert wird. Da der sachliche Zusammenhang zwischen Instandsetzung der Brücke und «Kunst am Bau» sehr eng ist und die Kunst am Bau als Brückengelän- der nicht unabhängig von der Sanierung umgesetzt wird, werden auch die Ausgaben für die Kunst am Bau durch den Regierungsrat bewilligt.
Tabelle 2: Aufteilung in gebundene und neue Ausgaben Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgabe in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 8750, Immobilienamt, Buchungskreis 8750, Hochbauten Baudirektion Konto 5030 0 00000 1 487 500 1 487 500 Übriger Tiefbau Sanierung Bestand Konto 5041 3 00000 262 500 262 500 Hochbauten Sanierung Bestand Total 1 487 500 262 500 1 750 000 Für das Projekt Instandsetzung Klosterbrücke ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 487 500 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Für die Kunst am Bau am Brückengeländer ist eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG zu bewilligen. Diese Ausgabe könnte gestützt auf § 30 Abs. 2 und 3 und § 39 lit. a der Finanzcontrollingver- ordnung (LS 611.2) getrennt durch die Direktion bewilligt werden. Der Regierungsrat als vorgesetzte Behörde darf allerdings anstelle der Di- rektion entscheiden. Da sich die hier zu bewilligenden Ausgabenbestand- teile gegenseitig bedingen, ist es zweckmässig, wenn der Regierungsrat sogleich über die Ausgaben in der Kompetenz der Direktion beschliesst. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt über die Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, zulasten der Investitions- rechnung, für die Brücke Fr. 1 487 500, Konto 5030 0 00000, Übriger Tief- bau, und für die «Kunst am Bau» Fr. 262 500, Konto 5041 3 00000, Erneue- rungsunterhalt Hochbau. Für das Vorhaben sind im Budget 2020 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 keine Mittel eingestellt. Der Betrag wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert.
Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 59 063, die sich aus Fr. 45 938 für Abschreibungen und Fr. 13 125 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 1,5% beträgt. Es sind keine betrieblichen und personellen Folgekosten zu erwarten. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Tiefbau 1 487 500 85 40 37 188 11 156 48 344 Ausbau 262 500 15 30 8 750 1 969 10 719 Total 1 750 000 100 45 938 13 125 59 063
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Klosterbrücke in Rheinau werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 487 500 und eine neue Ausgabe von Fr. 262 500, insgesamt Fr. 1 750 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Der mit Verfügung vom 23. Januar 2019 durch das Immobilienamt bewilligte Projektierungskredit von Fr. 150 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli