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Décision

RRB Nr. 27/2009

Anfrage Daniel Oswald, Winterthur, betrffend politische Aussagen bei Elterngesprächen, Beantwortung

6 janvier 2009Allemand4 min

Source zh.ch

Anfrage Daniel Oswald, Winterthur, betrffend politische Aussagen bei Elterngesprächen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 338/2008

Sitzung vom 6. Januar 2009

27. Anfrage (Politische Aussagen bei Elterngesprächen) Kantonsrat Daniel Oswald, Winterthur, hat am 20. Oktober 2008 fol- gende Anfrage eingereicht: Bei Elterngesprächen in Winterthur haben die beteiligten Lehrper- sonen und/oder Schulleiter parteipolitisch Stellung bezogen. Sie haben dabei einen direkten Zusammenhang zwischen der Situation der be- troffenen Kinder und den Parlamentswahlen hergestellt. Ich bin über- zeugt, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt. Trotzdem sind solche Vorkommnisse bedenklich. Niemand kann und will von Lehrpersonen und Schulleitern verlangen, dass sie keine politische Meinung haben. Trotzdem muss sichergestellt werden, dass die Lehrpersonen und Schulleiter in der Lage sind, sich während ihrer Arbeitszeit politisch und konfessionell neutral zu verhal- ten. In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

Erwägungen

1. Welche Massnahmen im präventiven Sinne will der Regierungsrat ergreifen, damit solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden kön- nen?

2. In welcher Form sind die Schulpflegen auf solche Situationen vor- bereitet und welche Unterstützung wird ihnen seitens der Verwal- tung gewährt?

3. Ist das Führen von Elterngesprächen Teil der Lehrer- und Schulleiter- ausbildung?

4. In welcher Form ist der § 4 des Bildungsgesetzes, welcher die politische und konfessionelle Neutralität der Schule verlangt, in die Ausbildung von Lehrpersonen und Schulleitern eingebunden?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Daniel Oswald, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Lehrpersonen werden im Rahmen ihrer Ausbildung an der Päda- gogischen Hochschule (PHZH) umfassend auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sei kennen ihre Pflichten und Rechte gegenüber den Eltern (vgl. die Beantwortung der Fragen 3 und 4). Es ist Aufgabe der Schulpflegen und Schulleitungen, allfällig fehlbare Lehrpersonen bei diesbezüglichen Verstössen auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und deren Ein- haltung durchzusetzen. Präventive Massnahmen durch den Regierungs- rat sind deshalb nicht angezeigt. Zu Frage 2: Im Rahmen der zweitägigen Einführungskurse, welche die Bildungs- direktion für neu gewählte Mitglieder von Schulpflegen anbietet, wer- den sowohl die Aufgaben der Lehrpersonen als auch die rechtlichen Grundlagen der Volksschule behandelt. In Konfliktfällen können Be- hörden und Schulleitungen zudem Beratungs- und Unterstützungs- leistungen durch die Mitarbeitenden des Volksschulamtes in Anspruch nehmen. Zu Frage 3: In der Ausbildung der PHZH werden die Studierenden auf ihre Auf- gabe, die sie als Lehrperson gegenüber den Eltern übernehmen werden, vorbereitet. Im Modul «Schule als Organisation», das für alle Studieren- den obligatorisch ist, wird u. a. auch die Zusammenarbeit mit den Eltern behandelt. Dabei sollen die Studierenden erkennen, dass sie als Lehr- person in einer Organisation eingebettet sind und deshalb auch ausser- halb des Klassenzimmers in der Zusammenarbeit mit den Behörden und den Eltern professionell handeln müssen. Diese Thematik wird in einem weiteren Modul «Berufspraktisches Training: Kommunikation» zusätzlich vertieft. In der Berufseinführung, die in den ersten zwei Berufs- jahren stattfindet, werden zudem spezifische Module zu den Themen «Zusammenarbeit mit Eltern» und «Elterngespräche» angeboten. Die Eltern als wichtige Anspruchsgruppe der Schule werden auch in der Schulleitungsausbildung thematisiert. Im Rahmen der Modulgruppe «Partizipation – Mitwirkung in der Schule» werden verschiedene Ge- sichtspunkte und Spannungsfelder in der Zusammenarbeit mit Eltern behandelt.

Zu Frage 4: Im Rahmen der Ausbildung der Lehrpersonen an der PHZH wird bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass sich Lehr- personen gegenüber Eltern und Kindern politisch und konfessionell neutral zu verhalten haben. Kinder und Jugendliche dürfen weder poli- tisch noch konfessionell einseitig beeinflusst werden. Dies gehört zum traditionellen Aufgabenverständnis einer Lehrperson. Die Auseinan- dersetzung mit diesen Themen erfolgt beispielsweise im Modul «Reli- gion – Schule – Gesellschaft» oder im Modul «Recht», wo die Rechts- grundlagen der Zürcher Volksschule behandelt werden. Eine breite politische Bildung der Schülerinnen und Schüler, wie sie gemäss Lehrplan vorgeschrieben ist, setzt voraus, dass sich Lehrpersonen für politische Fragen interessieren und sich mit aktuellen Themen aus- einandersetzen. Deshalb legt die PHZH Wert darauf, dass sich die Stu- dierenden mit gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen und verstehen, wie politische Entscheide – insbesondere auch bildungspoli- tische Entscheide – zustande kommen. Es gehört zu den zentralen Be- rufsanforderungen an Lehrerinnen und Lehrer, dass sie im Unterricht mit religiösen, politischen und ethischen Aspekten pädagogisch verant- wortlich umgehen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi