RRB Nr. 283/2019
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Stellenplan
27 mars 2019Allemand8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2019
283. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Stellenplan)
Erwägungen
A. Bundesrechtlicher Auftrag Das Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) und die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) verpflichten die Kantone, für die Revitalisierung von Gewäs- sern zu sorgen. In der Schweiz befinden sich 15 000 km Fliessgewässer in einem schlechten Zustand. Bei rund einem Viertel davon sollen lang- fristig die natürlichen Funktionen mit Revitalisierungen wiederherge- stellt werden. Die Kantone berücksichtigen gemäss Art. 38a GSchV bei der Revitali- sierung von Gewässern den Nutzen für die Natur und die Landschaft so- wie die wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus der Revitalisierung ergeben. Sie planen die Revitalisierungen und legen den Zeitplan dafür fest. Sie sorgen dafür, dass diese Planung bei der Richt- und Nutzungs- planung berücksichtigt wird. Nach Art. 62b GSchG gewährt der Bund den Kantonen im Rahmen der bewilligten Kredite und auf der Grundlage von Programmvereinba- rungen Abgeltungen als globale Beiträge an die Planung und Durchfüh- rung von Massnahmen zur Revitalisierung von Gewässern. Ziele der Revitalisierungen sind naturnahe Fliessgewässer mit typspe- zifischer Eigendynamik, die von standorttypischen Lebensgemeinschaf- ten besiedelt werden und prägende Elemente der Landschaft bilden. Für die gemäss Zielvorgabe angestrebte Aufwertung der Fliessgewässer in schlechtem Zustand geht das Bundesamt für Umwelt (BAFU) von einer Umsetzungsdauer von etwa 80 Jahren aus; es spricht von einer Aufgabe für mehrere Generationen. Im Kanton befinden sich rund 1600 km der insgesamt rund 3560 km Fliessgewässer in einem schlechten Zustand, das heisst rund 45%, welche stark beeinträchtigt, künstlich/naturfremd oder eingedolt sind. Zur Er- füllung der Vorgaben des BAFU muss der Kanton in seinem Gewässer- netz in den kommenden 80 Jahren mindestens einen Viertel dieser Länge (etwa 400 km) bzw. mindestens etwa 100 km in den nächsten 20 Jahren revitalisieren. Dies ergibt ein Revitalisierungsziel von durchschnittlich 5 km Fliessgewässer pro Jahr.
B. Strategische Revitalisierungsplanung und Programm vereinbarungen mit dem Bund Der Kanton hat dem BAFU die geforderte strategische Revitalisie- rungsplanung gemäss Art. 41d GSchV im Mai 2015 eingereicht. Innerhalb von 20 Jahren (bis 2035) sollen 100 km Gewässer je zur Hälfte durch den Kanton und die Gemeinden in ihrer natürlichen Funktion wiederher- gestellt werden. Diese Aufgabenteilung beruht auf § 13 des Wasserwirt- schaftsgesetzes vom 2. Juni 1991 (WWG; LS 724.11); die Gewässerab- schnitte in kantonaler bzw. kommunaler Zuständigkeit hat der Regie- rungsrat mit Beschluss Nr. 377/1993 festgelegt. Der Kanton hat dabei 43 Massnahmen von mittlerem bis grossem Nutzen an prioritär zu revita- lisierenden kantonalen Gewässerabschnitten erarbeitet. Auch hat er die kantonale Revitalisierungsplanung im Rahmen der Teilrevision 2015 in den kantonalen Richtplan aufgenommen (Vorlage 5298). Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008 legen Bund und Kan- tone in Programmvereinbarungen gemeinsam fest, welche Umweltziele sie erreichen wollen und welche Subventionen der Bund dafür zur Ver- fügung stellt. Bezogen auf die Umweltziele bei den Fliessgewässern ha- ben sich die «Programmvereinbarungen Revitalisierungen» ab der der- zeit laufenden Programmperiode 2016 bis 2019 an der eingereichten stra- tegischen Revitalisierungsplanung auszurichten. Mit dem BAFU ist für die laufende Programmperiode die Subventio- nierung von folgenden kantonalen Projekten vorgesehen: Revitalisierungs- projekte an der Glatt (Stadt Zürich, Altried, sowie Opfikon, Stadtpark), an der Töss (Winterthur, Reitplatz), an der Reppisch (Auslauf Türlersee), an der Jonen (Rifferswil) sowie am Niederwiesenbach (Marthalen). Be- reits im Verlauf der Verhandlungen zur Programmvereinbarung 2016 bis 2019 verzichtete der Kanton wegen fehlender personeller Mittel auf drei in der strategischen Planung vorgesehene Projekte (zwei an der Glatt und eines an der Töss).
C. Stand der Arbeiten Seit 2015 wurden fünf kantonale Projekte umgesetzt. Es handelt sich um die dritte Thurauen-Etappe, um einen kleinen Abschnitt der Kempt bei Lindau, um kleinere Tössabschnitte im Tössstockgebiet, um die Auf- wertung der Mündung Mülibach in die Töss bei Pfungen und um die Auf- wertung eines Sihlabschnitts beim Hauptbahnhof Zürich. Bei den Gemeinden blieb der Revitalisierungserfolg ebenfalls unter den Erwartungen, da vonseiten Kanton die Zeit für die notwendige Unter- stützung für mögliche grössere Projekte fehlte. Zwar konnten seit 2015 elf
kommunale Revitalisierungsprojekte an Gewässerabschnitten fest- und grösstenteils umgesetzt werden (Mülibergbach in Aeugst a. A.; Chapfholz- bächli, Hol-/Riet-/Werenbach und Isenbüelbach in Zumikon; Anken- talbach in Egg; Riedbach in Winterthur-Oberwinterthur; Dickibach in Illnau-Effretikon; Tälibach in Steinmaur; Büelhältlibach in Herrliberg; Seewadelbach in Gossau; Neugutbach in Zürich-Affoltern). Es handelt sich aber weitgehend um Projekte mit geringer bis mittlerer Länge. Im Ver- gleich dazu wurden im gleichen Zeitraum 49 reine Hochwasserschutzpro- jekte an kommunalen Gewässern festgesetzt. Insgesamt wurde das mit dem BAFU im Rahmen der strategischen Planung vereinbarte Revitalisierungsziel von 5 km Fliessgewässer pro Jahr deutlich verfehlt. 2016 wurden lediglich 1 km Fliessgewässer revita- lisiert, 2017 sogar nur 0,5 km und 2018 rund 1,4 km. Die für Revitalisie- rungen bereitgestellten Bundesbeiträge von gesamthaft über 5 Mio. Fran- ken können nur zur Hälfte in Anspruch genommen werden. Neben der Nichterfüllung der Programmziele kommt der Kanton damit auch seinem verfassungsrechtlichen Auftrag der Förderung der Gewässerrenaturie- rung nur unzureichend nach (Art. 105 Abs. 3 Kantonsverfassung, LS 101). Der Grund für die ungenügende Umsetzung der Revitalisierungspla- nung im Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ist die starke Auslastung mit der Sicherstellung des Hochwasserschutzes. Mit dem Ab- schluss der flächendeckenden Gefahrenkartierung im Kanton Zürich hat sich grosser Handlungsbedarf hinsichtlich Verbesserung des Hochwasser- schutzes ergeben. Die Priorisierung des Hochwasserschutzes ist in Anbe- tracht der erheblichen Risiken für Sachwerte, ja sogar Personen, gerecht- fertigt. Die Bedeutung von Hochwasserschutzmassnahmen wird in den nächsten Jahren nicht abnehmen. Mit dem heutigen Personalbestand ist die Abteilung Wasserbau des AWEL nicht in der Lage, die geforderten Revitalisierungsprojekte an die Hand zu nehmen und die Gemeinden bei der Realisierung ihrer Projekte zu unterstützen.
D. Personalbedarf und Budgetanpassung Erfahrungsgemäss können im Schnitt 500 m bis 1000 m Fliessgewässer pro Person und Jahr revitalisiert werden. Um das mit dem Bund verein- barte Ziel zu erreichen, müssen sich drei bis vier Mitarbeitende mit Revi- talisierungen beschäftigen. Dadurch kann der Kanton sowohl die 2,5 km Fliessgewässer jährlich revitalisieren, für die er zuständig ist, als auch die Gemeinden bei der Renaturierung von kommunalen Gewässern beglei- ten. Dies ist mit dem bestehenden Personalbestand mit Blick auf die an- stehenden Hochwasserschutzprojekte nicht möglich. Alle Effizienzstei- gerungsmassnahmen sind ausgeschöpft. Es sind zusätzliche 300 Stellen- prozente notwendig, um die Revitalisierungsprojekte im geforderten Um- fang umzusetzen.
Mit KEF-Erklärung Nr. 34 wurde beantragt, in der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, in den Jahren 2020–2022 jährlich zusätzlich Fr. 450 000 für drei Stellen zur Projektierung und Umsetzung von Gewässer-Revi- talisierungen einzustellen (vgl. KR-Nr. 352/2018). Als Begründung wurde die Renaturierung von durchschnittlich 5 km Fliessgewässer pro Jahr gemäss Programmvereinbarung über die Gewässer-Revitalisierung mit dem Bund genannt. Der Kantonsrat setzte am 18. Dezember 2018 das Budget 2019 fest (Vorlage 5489b). Dabei wurde einem Antrag der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt sowie der Finanzkommission (Antrag Nr. 30) ent- sprochen und eine Verschlechterung um Fr. 300 000 für die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs im AWEL um drei Stellen zur Umsetzung der Gewässerrevitalisierung (Programmvereinbarung mit dem Bund: 5 km pro Jahr) ins Budget 2019 aufgenommen. Mit der beschlossenen Budgetverschlechterung von Fr. 300 000 kön- nen ab Frühling 2019 drei Wasserbaufachkräfte angestellt werden. Der jährliche Mittelbedarf ab 2020 beträgt Fr. 450 000. Weil der Kantonsrat die KEF-Erklärung Nr. 34 jedoch abgelehnt hat, werden diese ab 2020 an- fallenden Kosten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, zu kompensieren sein. Damit die Vorgaben erfüllt werden und das Revitalisierungsziel von 5 km Fliessgewässer pro Jahr umgesetzt werden kann, ist der Stellenplan des AWEL mit Wirkung ab 1. April 2019 wie folgt zu ergänzen: Stelle Richtposition Klasse VVO 1,0 Ingenieur/in 18 1,0 Ingenieur/in 18 1,0 Ingenieur/in 19 Eine Auslagerung der Aufgaben an Private ist nicht möglich, da alle drei Stellen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Aufgrund der bestehen- den Aufgaben sind interne Stellenumwandlungen im Amt nicht möglich. Die Aufgaben der Ingenieurinnen und Ingenieure in LK18 umfassen als Projektleiterin bzw. Projektleiter Bau das umfassende Projektmanage- ment insbesondere von grösseren Revitalisierungsprojekten des Kan- tons. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter Bau trägt die Gesamtver- antwortung für die Finanzen, Termine, technischen Fragen und die Kom- munikation bei der Planung, Projektierung und Ausführung der Projekte. Die Aufgaben der Ingenieurin oder des Ingenieurs in LK19 umfassen als Gebietsingenieurin bzw. Gebietsingenieur die Beratung und Beglei- tung der Wasserbauprojekte von Gemeinden und Privaten sowie deren Festsetzung, Baubegleitung und Subventionierung. Die Gebietsingenieu-
rin bzw. der Gebietsingenieur stösst Revitalisierungsprojekte bei Ge- meinden und Privaten an und unterstützt die Beteiligten bei der Ermitt- lung von geeigneten Gewässerabschnitten. Die Einreihung der Stellen wurden dem Personalamt zur Prüfung vor- gelegt und von diesem genehmigt. Mit diesen Schwerpunkten kann gewährleistet werden, dass sowohl kantonale als auch kommunale Revitalisierungsprojekte vorangetrieben werden. Die drei Stellen sind im KEF 2019–2022 im Planjahr 2019 ein- gestellt. Es ist vorgesehen, die Stellen in den kommenden Jahren jeweils mit einem Gesamtbetrag von Fr. 450 000 in die KEF-Planung zu integ- rieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft wird mit Wirkung ab 1. April 2019 wie folgt ergänzt: Stelle Richtposition Klasse VVO 1,0 Ingenieur/in 18 1,0 Ingenieur/in 18 1,0 Ingenieur/in 19
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli