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Décision

RRB Nr. 290/2026

Einführung Building Information Modeling, Realisation Stufe 1, neue Ausgabe

18 mars 2026Allemand7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2026

290. Einführung Building Information Modeling, Realisation Stufe 1 (neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Building Information Modeling (BIM) ist eine digitale Arbeitsme- thode zur strukturierten Erstellung, Nutzung und Übergabe von Bau- werksdaten (gemäss ISO-Norm 19650). Sie verbessert die Zusammen- arbeit, erhöht die Datenqualität und ermöglicht effizientere Prozesse über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks. Durch den Einsatz gemeinsamer Datenumgebungen (Common Data Environment, CDE) wird die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten verbessert, die Daten- qualität erhöht und eine effizientere Planung, Realisierung und Bewirt- schaftung kantonaler Bauwerke ermöglicht. Das Vorhaben zur Einführung der BIM-Methode in der Baudirek- tion ist Bestandteil der digitalen Transformation (siehe RRB Nr. 1331/ 2022, S. 36–39) und wird im Rahmen des Programms «BIM@BD» um- gesetzt. Die Ausarbeitung des BIM-Konzepts (Strategie und Planung) wurde mit RRB Nr. 1642/2022 mit einer Ausgabe von Fr. 2 150 000 be- willigt. Im Rahmen des Konzepts wurden unter anderem: – die kantonale BIM-Strategie definiert, – die BIM-Bestellung anhand der BIM-Anwendungsfälle ausgearbei- tet, – das Systemkonzept mit den notwendigen IT-Lösungen entwickelt und Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS) gemäss den Besonderen Informationssicherheitsrichtlinien aufge- nommen, – der Proof of Concept auf der kantonalen Datenplattform durchge- führt, – ein Plan mit drei Stufen für die Umsetzung und Einführung der Lö- sungen erstellt, – die Rollen- und Organisationskonzepte für die vier beteiligten Äm- ter erarbeitet, – das Weiterbildungs- und Einführungskonzept erarbeitet und Pilot- projekte ausgewählt – sowie die Submission für die gemeinsame Projektplattform CDE PIM durchgeführt.

Das Programm «BIM@BD» folgt einem dreistufigen Plan, wobei Stufe 1 die Grundlage für die Anwendung der BIM-Methode in den kantonalen Bauprojekten bildet. Die Konzeptarbeiten für die Stufen 2 und 3 wurden im Januar 2026 aufgenommen. Die Stufen gemäss dem dreistufigen Plan decken technisch und organisatorisch verschiedene Anwendungsbereiche ab: In Stufe 1 wird die BIM-Methode in den kantonalen Hoch- und Tief- bauprojekten eingeführt. Hierzu wird die Projektplattform CDE PIM aufgebaut und in ersten Pilotprojekten eingesetzt. Die Stufe 1 stellt eine in sich abgeschlossene Lösung für die Anwendung der BIM Methode in den kantonalen Bauprojekten dar. Die Projektplattform CDE PIM kann unabhängig eingesetzt werden und unterstützt die BIM-Anwen- dung in Planung und Realisierung der kantonalen Bauprojekte. Die Stufe 2 bildet eine ebenfalls in sich geschlossene Lösung für die Nutzung von BIM-Modellen und strukturierten Daten in der Betriebs- und Bewirtschaftungsphase der kantonalen Bauwerke. Sie stützt sich technisch nicht auf die Projektplattform CDE PIM der Stufe 1, sondern auf die kantonale Datenplattform, deren Aufbau und Einführung mit RRB Nr. 1269/2025 beschlossen wurde und deren Bereitstellung ab Ja- nuar 2027 vorgesehen ist. Stufe 3 dient der schrittweisen Automatisierung der BIM-Prozesse durch die Optimierung von IT-Schnittstellen und Datenflüssen. Zudem werden weitergehende digitale Fähigkeiten eingeführt (beispielsweise für CO2 -Tracking während der Projektierung und Realisierung). Stufenplan Ausbau DaPla Konzept Betrieb Stufe 3 und fachliche (Automatisierung und IT-Lösungen neue Fähigkeiten)

Umsetzung Konzept BIM auf Betrieb Stufe 2 DaPla (BIM im Betrieb)

Umsetzung Betrieb Stufe 1 Konzept (BIM im Projekt) CDE PIM Programm-Ende BIM@BD

Gemeinsame Daten- Gemeinsame Daten- Daten- umgebung Projekte umgebung Betrieb umgebung Endausbau Go-Live Go-Live Pilotprojekte FM-Applikationen 2025 2026 2027 2028 2029 Initialisie- Zeit Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 rung Umsetzung Abschluss

Da Stufe 3 keine eigenständige Lösung darstellt, sondern fachlich und technisch auf Stufe 2 aufbaut, sind Stufe 2 und 3 gemäss dem Grund- satz der Einheit der Materie nach § 40 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) gemeinsam zu behandeln und werden bis Ende 2026 in einem separaten Antrag dem Regierungsrat zur Bewilligung unterbreitet.

B. Umsetzung der Stufe 1 – BIM in kantonalen Bauprojekten In Stufe 1 wird die Projektplattform CDE PIM für Hoch- und Tief- bauprojekte eingeführt. Dazu gehören Aufbau und Konfiguration der Plattform, die Erstellung der ISDS-Konzepte, Initialschulungen für Be- nutzerinnen und Benutzer sowie die Durchführung und Begleitung von Testprojekten im Hoch- und Tiefbauamt (erster Einsatz der BIM-Lö- sungen in Bauprojekten). Insgesamt werden rund zehn Projektteams in der Anwendung der BIM-Methode geschult und begleitet sowie E-Lear- ning-Massnahmen umgesetzt. Die zentrale Projektplattform ermöglicht eine effizientere Zusam- menarbeit aller Beteiligten und senkt den Aufwand für die Informa- tionsbeschaffung. Durch die strukturierte Bereitstellung und Nutzung von digitalen Bauwerksdaten werden Planungs-, Prüf- und Abstimmungs- prozesse standardisiert und vereinfacht. Mit der teilautomatisierten Er- stellung und Ablage von Projektdokumentationen verbessert sich die Qualität und Vollständigkeit der Bauwerksunterlagen bereits während der Realisierung, was spätere Aufwände für die Nachführung senkt. Die systematische Nutzung digitaler Modelle erleichtert zudem die in- ternen Prüfprozesse in Hochbauamt und Tiefbauamt und erhöht die Qualität der Entscheidungsgrundlagen. Stufe 1 schafft damit die Grund- lage für effizientere, transparenter gesteuerte und qualitativ hochwer- tigere kantonale Bauprojekte.

C. Kosten für die Umsetzung Die veranschlagten Kosten für die Umsetzung der Stufe 1 setzen sich wie folgt zusammen: Leistung Kosten in Franken Umsetzung Stufe 1 – Umsetzung Projektplattform CDE PIM (Aufbau, Konfiguration 300 000 und technische Schulungen durch die BuildingPoint AG) Begleitung und Befähigung – Externe Begleitung der Realisierung (Projektbegleitung, Fertigstellung 107 000 ISDS-Konzept) – Befähigung (Aufbau E-Learning, Kommunikation, Webseite und 150 000 Durchführung Initialschulungen mit externen Dienstleistern) – Begleitung von zehn Projektteams durch externe BIM-Spezialistinnen 400 000 und -Spezialisten Zwischentotal 957 000 Reserve (20%) – Projekt mit Pilotcharakter und neuer Technologie 191 000 Total 1 148 000

Bei den Ausgaben von Fr. 1 148 000 handelt es sich um Realisierungs- und Einführungskosten für die Projektplattform CDE PIM. Diese gel- ten als neue Ausgaben gemäss § 37 Abs. 1 CRG. Die Ausgaben für die Umsetzung der Stufe 1 verteilen sich über die nächsten Jahre wie folgt (Beträge in Franken): 2026 2027 2028 Finanzplanung Ausgaben 600 000 400 000 148 000 Umsetzung Diese Ausgaben sind im Budget 2026 und im Konsolidierten Ent­ wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht enthalten. Sie kön- nen nicht kompensiert werden und sind deshalb im KEF 2027–2030 neu einzuplanen. Da die Ausgaben für 2026 unterhalb der Beträge gemäss § 18 Abs. 2 CRG liegen, ist gemäss § 21 Abs. 2 CRG kein Nachtragskre- ditbegehren möglich. Die Ausgaben für 2026 sind demnach so weit wie möglich zu kompensieren.

D. Folgekosten Kapitalfolgekosten Die aktivierbaren Ausgaben für die Umsetzung der Projektplattform CDE PIM von Fr. 300 000 werden über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben, was jährlichen Abschreibungen von Fr. 60 000 entspricht. Die durchschnittliche Kapitalbindung beträgt über diesen Zeitraum Fr. 150 000. Bei einem internen Zinssatz von 0,75% ergeben sich daraus jährliche Zinskosten von Fr. 11 250. Die jährlichen Kapital- folgekosten betragen somit insgesamt Fr. 71 250. Betriebliche Folgekosten Die Betriebskosten stellen die nutzungsabhängigen Lizenz- und Sup- portkosten für die Projektplattform CDE PIM dar und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren mit Fr. 1 600 000 veranschlagt. Die je- weiligen Betriebskosten fallen je Bauprojekt an und werden als Teil der Kosten der einzelnen Bauprojekte bewilligt, weil zurzeit noch nicht klar ist, welche BIM-Projekte umgesetzt werden. Die dazu gehörende Ver- gabe erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Vergabebewilligung.

E. Submission Projektplattform CDE PIM Zur Beschaffung und zum Betrieb der Projektplattform führte die Baudirektion eine Ausschreibung im offenen Verfahren in zwei Losen (Los 1 Hochbau, Los 2 Tiefbau) mit Nutzertests (Proof of Concept) durch. In beiden Losen wurden fünf Angebote eingereicht, wobei es zwei Anbieterinnen je in die engere Auswahl (Shortlisting) schafften. Die Vergaben für die beiden Lose liegen in der Zuständigkeit der Bau- direktion.

Neben den Vergaben für die Umsetzung der Projektplattform CDE PIM sind weitere Leistungen für die Stufe 1 vorgesehen. Die veran- schlagten Ausgaben für den Teil «Begleitung und Befähigung» belaufen sich auf Fr. 657 000 (siehe Tabelle 1). Die erforderlichen Vergaben für diese weiteren Leistungen liegen ebenfalls in der Zuständigkeit der Bau- direktion.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Umsetzung der Building-Information-Modeling-Methode, Stufe 1, wird eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 148 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, bewilligt. Davon gehen Fr. 300 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 848 000 zulasten der Erfolgsrechnung.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli