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Décision

RRB Nr. 294/2025

Mobile Sonderabfallsammlung, neue Ausgabe, Vergabe

19 mars 2025Allemand4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. März 2025

294. Mobile Sonderabfallsammlung (neue Ausgabe, Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gestützt auf das Umweltschutzgesetz (SR 814.01) sowie das Bundes- gesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20) hat der Kanton Zürich das Abfallgesetz (AbfG, LS 712.1) erlassen. Das AbfG konkretisiert die in Art. 13 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600) enthaltene Pflicht, dass kleine Mengen von Son- derabfällen aus Haushalten und Kleingewerbe getrennt gesammelt und entsorgt werden. Gemäss §§ 25 Abs. 3 und 36 AbfG kann der Staat für die Entsorgung von Kleinmengen von Sonderabfällen aus den Haushal- tungen die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Zur Deckung dieser Aufwendungen leisten die Gemeinden dem Staat eine jährliche Abgabe je Einwohnerin und Einwohner in einen Fonds (Sonderabfallfonds). Hierfür ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft zuständig. Seit dem Inkrafttreten der Sonderabfall-Abgabeverordnung vom 11. Oktober 1995 (LS 712.41) wird die kantonale Sammlung durch eine jährliche Abgabe von zurzeit Fr. 0.90 je Einwohnerin und Einwohner in den Sonderabfallfonds finanziert. Neben der kantonalen Sonderabfall- sammelstelle Hagenholz werden in den Gemeinden mobile Sammlungen angeboten. Dieses Sonderabfallkonzept wurde vom Regierungsrat 2004 festgesetzt (RRB Nr. 313/2004). Die Anzahl der Sammlungen in den Gemeinden ist abhängig von deren Einwohnerzahl. Durch die Bildung von Sammelregionen kann gewährleistet werden, dass die Bevölkerung mehrmals im Jahr die Mög- lichkeit hat, in ihrer eigenen oder benachbarten Gemeinde den Sonder- abfall aus Haushalten vorschriftsgemäss zu entsorgen. Neben der Samm- lung der Sonderabfälle umfassen die Aufgaben der Anbieterin oder des Anbieters des Sonderabfallmobils die Sortierung der Abfälle, den Trans- port zur kantonalen Sonderabfallsammelstelle, die Aufzeichnung der angenommenen Abfälle, das Erstellen von Statistiken, die Planung der Sammelaktionen mit den Gemeinden und die Auskunft und Beratung von Privatpersonen und Gemeinden.

B. Vorhaben und Ziel Ende 2025 läuft der Vertrag mit der derzeitigen Anbieterin des Son- derabfallmobils aus. Um die Sammlung von Kleinmengen von Sonder- abfällen aus Haushalten in den Gemeinden des Kantons Zürich zukünf- tig zu gewährleisten, soll diese Dienstleistung weitergeführt werden.

C. Finanzielles Die Kosten der Dienstleistungen im Bereich der mobilen Sonderab- fallsammlung, einschliesslich einer Reserve von 10% für Unvorherge- sehenes, belaufen sich auf Fr. 503 437 pro Jahr. Es ist vorgesehen, einen Vertrag mit einer Dienstleisterin oder einem Dienstleister über drei Jahre, mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, abzuschlies- sen. Dies führt zu einer einmaligen neuen Ausgabe über fünf Jahre von insgesamt Fr. 2 517 185. Die Dienstleisterin oder der Dienstleister wird jeweils vierteljährlich den erbrachten Dienstleistungen entsprechend entschädigt. In einem offenen Verfahren wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Neuvergabe des Auftrags über höchstens fünf Jahre durchgeführt. Es wurde nur ein Angebot eingereicht. Das anbietende Unternehmen, die Chiresa AG, Turgi, führt die Sonderabfallsammlung im Auftrag des Kantons Zürich schon seit vielen Jahren in hoher Qualität durch. Da ein Konkurrenzangebot fehlte, wurde das aktuelle Angebot der Chiresa AG mit den eingereichten Offerten in der Submission für die Sonderabfall- sammlung 2021 bis 2025 (RRB Nr. 753/2020) verglichen. Dabei zeigt sich, dass der aktuell offerierte Preis der Chiresa AG 6,6% höher ist als vor fünf Jahren, aber 15,7% tiefer als das Konkurrenzangebot des zwei- ten Anbieters aus dem Jahr 2020. Die Vergabesumme berechnet sich aus den offerierten Preisen pro Sammlung anhand der Anzahl durchgeführter Sammlungen 2024. Für Unvorhergesehenes wird eine Reserve von 10% berechnet. Die jährliche Vergabesumme beträgt somit Fr. 503 437. Die offerierten Preise sind bis zum 31. Dezember 2027 fest. Ab 1. Januar 2028 wird die Teuerung (Lan- desindex der Konsumentenpreise, Ausgangsbasis 1. Januar 2026) voll ausgeglichen. Bei negativer Teuerung bleibt die Abgeltung der Leistun- gen bei 100% des offerierten Angebots.

D. Finanzierung Die Ausgaben werden vollständig durch die Einlagen der Gemeinden in den Sonderabfallfonds finanziert (Sonderabfallabgabe). Der Betrag zur Finanzierung des Sonderabfallmobils ist im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2025–2028 teilweise eingestellt (Planjahr 2026

Fr. 650 000, Planjahr 2027 Fr. 520 000, Planjahr 2028 Fr. 520 000). Die Mehrausgaben werden im Globalbudget des Sonderabfallfonds kom- pensiert. Der Vergabebetrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8950, Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Betrieb der mobilen Sonderabfallsammlung ab 2026 wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 517 185 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8950, Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen, bewilligt.

II. Der Auftrag für die mobile Sonderabfallsammlung im Kanton Zürich wird gemäss Angebot vom 23. Dezember 2024 zu Fr. 2 288 348 (einschliesslich MWSt) an die Chiresa AG, Turgi, vergeben. Die Ver- gabesumme kann sich für Unvorhergesehenes um 10% auf Fr. 2 517 185 erhöhen.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli