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Décision

RRB Nr. 296/2011

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Knonaueramt Süd, Statuten, Änderung, Genehmigung

16 mars 2011Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Knonaueramt Süd, Statuten, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. März 2011

296. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Knonaueramt Süd)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Mettmenstetten, Knonau und Ma- schwanden bilden seit 1996 einen Zweckverband für die gemeinsame Besorgung einer regionalen Feuerwehr (RRB Nr. 3064/1996). Mit der vorliegenden Teilrevision werden die vom Regierungsrat geforderten Änderungen hinsichtlich der Finanzbefugnisse (Art. 16 lit. b Ziff. 1) sowie der Mitgliedschaft der Feuerwehrkommandantin oder des Feuer- wehrkommandanten in der Feuerwehrkommission (Art. 18 Abs. 1) um- gesetzt (vgl. RRB Nr. 846/2010). Am 29. November, am 9. und am 13. Dezember 2010 haben die drei Verbandsgemeinden den Änderungen der Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Affoltern a. A. hat bestätigt, dass gegen die Gemeindever- sammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Änderungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung der Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Kno- naueramt Süd wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Feuerwehrkommission des Zweckverbands Feu- erwehr Knonaueramt Süd, c/o Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten,

Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, und Maschwanden, Dorf- strasse 53, 8933 Maschwanden, den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., die Gebäudeversicherung Kanton Zürich sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi