RRB Nr. 298/2016
Kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016, Abstimmungszeitung, Genehmigung
30 mars 2016Allemand1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2016
298. Kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016,
Erwägungen
Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 149/2016 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlage auf den 5. Juni 2016 angeordnet: Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (Änderung vom 30. November 2015; Wählbarkeitsvoraus- setzungen für Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter) (ABl 2015-12-11). Die Staatskanzlei hat mit dem vom Regierungsrat genehmigten Be- leuchtenden Bericht (RRB Nr. 269/2016) und der Minderheitsmeinung des Kantonsrates die Abstimmungszeitung zusammengestellt. Die Ab- stimmungszeitung enthält auch die zur Abstimmung gelangende Rechts- änderung.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 wird genehmigt.
II. Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt und der Abstim- mungszeitung im Internet (www.sk.zh.ch/abstimmungszeitung).
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi