RRB Nr. 303/2009
Volksschule, Talentklasse Winterthur als Besondere Schule, befristete Bewilligung
25 février 2009Allemand5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2009
303. Volksschule, Bewilligung der Talentklasse Winterthur als Besondere Schule
A. Ausgangslage
1. Rechtliche Grundlagen § 14 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG) legt fest, dass der Regierungsrat für besonders begabte Schülerinnen und Schüler Schulen mit Bildungsschwerpunkten oder Rahmenbedingungen bewil- ligen kann, die von der Gesetzgebung abweichen. Gemäss § 12 der Volks- schulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV) erteilt der Regierungsrat die Bewilligung für die von den Gemeinden zu führenden Besonderen Schulen dann, wenn sie einem öffentlichen Interesse entsprechen und die von der Bildungsdirektion festgelegten Qualitätsanforderungen er- füllen.
2. Besondere Kunst- und Sportangebote der Volksschule Am 20. Dezember 2006 hat der Regierungsrat der Stadt Zürich (RRB Nr. 1846/2006) und der Oberstufenschulpflege Uster (RRB Nr. 1845/2006) bewilligt, für künstlerisch und sportlich talentierte Jugendliche je eine Kunst- und Sportschule als Besondere Schule zu führen.
3. Sportpolitisches Konzept des Kantons Zürich Am 5. April 2006 hat der Regierungsrat das Sportpolitische Konzept des Kantons Zürich verabschiedet (Vorlage 4308). Danach fördert der Kanton sportlich besonders talentierte Kinder und Jugendliche. Er setzt sich insbesondere für entsprechende Ausbildungsangebote auf den ver- schiedenen Schulstufen ein und unterstützt Gemeinden beim Betrieb von Besonderen Schulen.
4. Gesuch der Zentralschulpflege Winterthur zur Führung einer Talentklasse Mit Schreiben vom 22. Dezember 2008 ersucht die Zentralschulpfle- ge Winterthur um Bewilligung zur Führung einer Talentklasse Winter- thur als Besondere Schule im Sinne von § 14 VSG ab Schuljahr 2009/10. Zielgruppe der Talentklasse sind musisch oder sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe der Stadt Winter- thur und der umliegenden Gemeinden. Aufgenommen werden Schüle-
rinnen und Schüler nach Abschluss der Primarschule oder aus der Sekundarschule, die neben der schulischen Ausbildung aufgrund ihrer Talente intensiv gefördert werden und einen bestimmten Umfang an Übungs- und Trainingsstunden ausweisen.
B. Umsetzung und Rahmenbedingungen
1. Grundsätze Derzeit stehen auf der Sekundarstufe I an den beiden Kunst- und Sportschulen Zürich (K&S) und Uster (KuSS ZO) rund 180 Schulungs- plätze für zürcherische Kunst- und Sporttalente zur Verfügung. Es zeigt sich, dass sich die besonderen Unterrichtsformen an den Kunst- und Sportschulen positiv auf die schulische Entwicklung der Jugendlichen auswirken. Trotz der verringerten Präsenzzeit ergeben sich für diese Schülerinnen und Schüler keine besonderen Probleme in weiterführen- den Schulen oder in der Berufsausbildung. Rund zwei Drittel der Jugendlichen führen ihre Trainings- und Übungseinheiten auch in der nachobligatorischen Schulzeit weiter.
2. Konzept der Talentklasse Winterthur Das pädagogische Konzept der Talentklasse Winterthur beruht auf den bereits bestehenden Grundlagen der Kunst- und Sportschulen in der Stadt Zürich und in Uster. Die Talentklasse startet mit 18–22 Schülerinnen und Schülern. Der Unterricht dauert von Montag bis Freitag und wird in Form von Block- unterricht, von Individualstunden und Wahlfächern erteilt. Die wöchent- liche Präsenzzeit der Schülerinnen und Schüler ist eingeschränkt und beträgt analog dem Konzept der bereits bestehenden Kunst- und Sport- schulen mindestens 22 Lektionen. Ein Teil der Lektionen findet im Klassenverband statt. Dem indivi- dualisierenden Unterricht, dem individuellen Lernen und computerge- stützten selbstständigen Lernen kommt grosse Bedeutung zu. Die ver- schiedenen Unterrichtsformen und die individuelle Förderung stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Lernziele erreichen.
3. Kantonale Vorgaben Die Ziele des kantonalen Lehrplans sind einzuhalten. Der Übertritt an andere Schulen, der Anschluss an Berufsausbildungen und an weiter- führende Schulen ist zu gewährleisten. Das Unterrichtspensum der Schülerinnen und Schüler hat mindestens 20 Wochenlektionen zu be- tragen. Besondere Unterrichtsformen wie Lerncoaching, Unterricht in Ateliers und Teilgruppen sind zulässig.
Die Zentralschulpflege ist für die schulische Förderung der Schüle- rinnen und Schüler im Rahmen der Talentklasse verantwortlich. Die Förderung der besonderen Begabungen in den Bereichen Kunst und Sport liegt bei ausserschulischen Partnerorganisationen. Um die Schü- lerinnen und Schüler bestmöglichst fördern zu können und die schuli- sche und die musische bzw. sportliche Förderung aufeinander abzustim- men, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Musik- und Kunstorgani- sationen und den Sportverbänden notwendig. Der Bildungsdirektion ist jährlich ein Rechenschaftsbericht über den Betrieb der Talentklasse vorzulegen.
4. Befristete Führung der Talentklasse Eine direktionsübergreifende Expertengruppe «Nachwuchsförderung Zürich» ist zurzeit daran, gestützt auf das Sportpolitische Konzept des Kantons Zürich vom 5. April 2006, die Zahl der Ausbildungsplätze für künstlerisch oder sportlich talentierte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu überprüfen. Um kein Präjudiz im Hinblick auf die Zahl der Ausbildungsplätze für künstlerisch oder sportlich talentierte Schülerinnen und Schüler und die Standorte der Besonderen Schulen zu schaffen, soll die Bewilligung für die Zentralschulpflege Winterthur zur Führung der Talentklasse als Besondere Schule vorerst auf zwei Jahre, d. h. bis Ende Schuljahr 2010/11, befristet werden. Der Kantonsanteil an der Finanzierung der zusätzlichen Vollzeitein- heiten für die Führung der Talentklasse beträgt rund Fr. 112 000. Diese Kosten sind nicht im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2009–2012 der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulen, einge- stellt, können aber durch Verschiebungen und Einsparungen bei ande- ren Vorhaben innerhalb des Globalbudgets Nr. 7200, Volksschulen, kompensiert werden.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Talentklasse der Zentralschulpflege Winterthur für künstlerisch und sportlich besonders begabte Jugendliche wird ab Schuljahr 2009/10 als Besondere Schule bewilligt. Die Bewilligung wird auf zwei Jahre, d. h. bis Ende Schuljahr 2010/11, befristet.
II. Mitteilung an die Zentralschulpflege Winterthur, Mühlestrasse 5, Postfach, 8402 Winterthur, an die Sicherheitsdirektion, Fachstelle Sport, und an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi