RRB Nr. 303/2014
Strassen, Winterthur, Zürcherstrasse HVS 1, Projektgenehmigung
12 mars 2014Allemand5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2014
303. Strassen (Winterthur, Zürcherstrasse HVS 1)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für den Neubau der Gleisquerung Stadtmitte, zweite Etappe an der Zürcherstrasse (Objekt Nr. 11 407), sowie für die Erneuerung der Zürcherstrasse, Abschnitt Bahnhofplatz bis Schützenstrasse, Winterthur (Objekt Nr. 70 254), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhalts- pauschale. Das Projekt setzt die zweite Etappe des Konzeptes Gleisquerung Stadt- mitte (Masterplan Stadtraum Bahnhof) um. Die erste Etappe umfasste Massnahmen im Bereich des Kesselhauses und des Bahnmeisterweges (Quadrant Sulzer-Areal) und wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1695/2008 genehmigt. Das Ziel des Konzeptes ist die Aufwertung der Umgebung rund um den Bahnhof. Auf dem gesamten Bahnhofareal soll eine attraktive, lebendige Begegnungszone entstehen, die sich nach allen Seiten öffnet und die Stadtteile Altstadt, Sulzerareal, Neuwiesenquartier und Archareal miteinander verbindet. Mit dem vorliegenden Projekt ist vorgesehen, die Zufahrt von der Zür- cher- in die kommunale Rudolfstrasse zu schliessen und die Spurauftei- lung auf der Zürcherstrasse zu verbessern. Durch die Aufhebung der Einmündung Rudolfstrasse und der Abbiegespuren von der Zürcher- in die Rudolfstrasse (einschliesslich Lichtsignalanlagen) kann die Busspur auf der Westseite der Unterführung bis zur Schützenstrasse verlängert werden. In einem separaten Projekt, das zusammen mit der Gleisquerung Stadt- mitte umgesetzt werden soll, sieht die Stadt Winterthur vor, die Rudolf- strasse im Abschnitt Wülflinger- bis Gertrudstrasse für den Gegenver- kehr zu sperren und nur noch im Einbahnregime zu betreiben. Der rest- liche Abschnitt der Rudolf- bis zur Zürcherstrasse wird für den MIV gänzlich gesperrt. Die Rudolfstrasse soll aufgrund des veränderten Ver- kehrsregimes neu gestaltet werden. Durch die Neuorganisation am Knoten Zürcher-/Rudolfstrasse kann eine Verbreiterung der Fuss- und Radwegverbindung auf insgesamt 7 m erreicht werden. Anstelle der heute schmalen Brücken, Rampen und Treppen soll bei den Aufgängen zum Zentrum Neuwiesen eine neue kombinierte Fuss- und Radwegrampe entlang des Gleisfeldes die Lang-
samverkehrsbeziehung zwischen Rudolfstrasse bis zum Archareal sicher- stellen. Eine neue Treppen-/Liftkombination führt in die Personenun- terführung der Gleisquerung Stadtmitte und direkt zu den Aufgängen auf der gegenüberliegenden Seite. Mit den geplanten Massnahmen wird auch eine neue Brückenplatte auf der Westseite der Unterführung er- stellt und somit die Querverbindung Rudolfstrasse/Bahnmeisterweg für die Fussgänginnen und Fussgänger vergrössert. Die Anlieferung für Coop City wird neu in eine Anlieferungshalle ausserhalb des Gebäudes ver- legt, um die Fussgängerbeziehung zwischen der Zürcherstrasse und dem Coop City zu verbessern. Im Bereich der Anlieferung wird der Radver- kehr auf einem separaten Radstreifen von 2 m Breite geführt. Die Bauarbeiten sind für April 2014 bis Sommer 2016 vorgesehen. Mit Schreiben vom 24. November 2011 hat das AFV seine Begehren zu dem Vorhaben geäussert, die berücksichtigt wurden. Die Sperrung der Zufahrt zur Rudolfstrasse bzw. die Aufhebung der bestehenden Ein- mündung und der Lichtsignalanlage führt zu einer Verbesserung des Ver- kehrsflusses auf dem überkommunalen Strassennetz. Mit Ausnahme der verlängerten Busspur und der aufzuhebenden Abbiegespuren bleiben die Spuraufteilungen auf der Zürcherstrasse unverändert. Das Auflageverfahren gemäss §§ 16/17 StrG zum Projekt Gleisquerung Stadtmitte, zweite Etappe wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Inner- halb der Auflagefrist sind zwei Einsprachen gegen das Projekt einge- gangen. Den Einsprachen wurde teilweise entsprochen und das Projekt im Bereich der Anlieferung Coop City angepasst. Eine weitere Einspra- che wurde mit Stadtratsbeschluss vom 11. April 2013 abgewiesen und das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Die Erneuerungsarbeiten auf der Zürcherstrasse sind von unterge- ordneter Bedeutung. Daher hat die Stadt Winterthur für dieses Teilpro- jekt auf die Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Das Vorhaben wurde mit Verfügung vom 4. Oktober 2013 von der Vorsteherin des De- partementes Bau der Stadt Winterthur festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Neubau und die Erneuerung der Gleis- querung Stadtmitte, zweite Etappe an der Zürcherstrasse betragen voraus- sichtlich rund Fr. 30 300 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 8 110 000. Die Aufwendungen für den Belagsersatz in der Zürcherstrasse belau- fen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 400 000 und können vollumfänglich der Unterhaltspauschale ange- rechnet werden. Davon betragen die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr Fr. 380 000.
Das Projekt ist zudem Bestandteil des Agglomerationsprogramms des Kantons Zürich (1. Generation). Für den an das Agglomerations- programm anrechenbaren Anteil hat der Bund einen Beitrag von 35% bewilligt. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Winter- thur der Abrechnung der Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Projekte für den Neubau der Gleisquerung Stadtmitte, zweite Etappe an der Zürcherstrasse (Objekt Nr. 11 407) sowie die Erneuerung der Zürcherstrasse, Abschnitt Bahnhofplatz bis Schützenstrasse (Ob- jekt Nr. 70 254), in der Stadt Winterthur werden im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Postfach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi