Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, betreffend Integration von Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 410/2025
Sitzung vom 25. März 2026
315. Anfrage (Integration von Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt) Kantonsrat Dieter Kläy, Winterthur, hat am 15. Dezember 2025 fol- gende Anfrage eingereicht: Im Mai 2024 hatte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Poli- zeidepartement (EJPD) beauftragt, finanzielle Anreize für die Kanto- ne zu prüfen, die die Zielvorgaben zur Integration von Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt nicht erreichen. Ende Mai 2025 kommunizierte der Bundesrat, dass er noch mehr Personen mit Schutzstatus S in die Erwerbstätigkeit integrieren will. Für jene, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, hat er eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent bis Ende 2025 als Ziel festgelegt. Im Mai 2025 hatten rund 38 Prozent von ihnen eine Arbeitsstelle. Der Bundesrat hat beschlossen, dass Kantone, welche dieses Ziel nicht er- reichen, in Zukunft zusätzliche Massnahmen umsetzen müssen. Das neue Ziel von 50 Prozent gilt für Personen mit Schutzstatus S, die sich bereits seit mindestens drei Jahren in der Schweiz aufhalten. Damit berücksichtigt der Bundesrat, dass sich Integrationsmassnahmen in der Regel erst nach einer gewissen Zeit auf die Erwerbssituation aus- wirken. Dies entspricht einem Anliegen der Kantone. Das Staatssekretariat für Migration prüft unter anderem vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsinitiative (10-Millionen-Initiative) ver- schiedene Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräfte- potenzials. Gerade Personen mit Status S haben in der Regel einen hohen Bil- dungsstand und einschlägige Berufserfahrung und würden sich – ab- gesehen von den Sprachkenntnissen, wofür die Kantone Sprachkurse finanzieren – gut in den Arbeitsmarkt integrieren lassen. Doch es gibt gerade bei intellektuellen und reglementierten Berufen hohe Hürden, die die Integrationsbemühungen des Bundes wieder relativieren. So verfallen z. B. Anerkennungen ukrainischer Diplome, wenn innert zweier Jahre nicht entsprechende Sprachkompetenzen nach- gewiesen werden können, was für die Gesuchstellenden mit hohen Kos- ten verbunden ist. Besonders hart trifft es Lehrpersonen, die zwar in einem oder mehreren Fächern über ein Studium und einen Abschluss verfügen, aber sprachlich ein C2-Diplom vorweisen müssen, um dauer- haft an einer Schule unterrichten zu können. Es ist schlicht unrealistisch,
gleichzeitig sich voll beruflich zu integrieren und innert zweier Jahre Deutschkenntnisse auf C2-Niveau zu erwerben. Die beiden Ziele kon- kurrenzieren sich gegenseitig. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Erwägungen
1. Was ist der aktuelle Erfüllungsgrad der Bundesvorgaben bei den Be- rufspersonen mit Status S?
2. Wie sieht insbesondere die Situation bei den Lehrkräften aus? Wie viele Lehrkräfte mit Status S haben mit dem Ziel, dauerhaft Unter- richt in Schulen erteilen zu können, ein C2-Level in Deutsch erlangt?
3. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, die Verknüpfung der Dip- lomanerkennung mit dem C2-Sprachprofil zu entkoppeln, zumal es auch für akademisch ausgebildete Personen schwierig sein dürfte, innert zweier Jahre ein C2-Niveau in der entsprechenden Unterrichts- sprache zu erreichen?
4. Ist der Regierungsrat bereit, sich bei der EDK entsprechend für eine Lockerung der Vorgaben einzusetzen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Per 31. Dezember 2025 gehen im Kanton Zürich 51,4% der Personen mit Schutzstatus S im erwerbsfähigen Alter (18–64-jährig), die seit min- destens 2022 in der Schweiz sind, einer Erwerbstätigkeit nach. Der Kan- ton Zürich erfüllt damit die Zielvorgaben des Bundes und muss keinen Massnahmenplan zur zusätzlichen Arbeitsintegration für Personen mit Schutzstatus S entwickeln. Zu Frage 2: An der Volksschule sind derzeit fünf Lehrpersonen mit Schutzsta- tus S kantonal angestellt. An den kantonalen Mittel- und Berufsfach- schulen ist zurzeit keine Lehrperson mit Schutzstatus S angestellt. An der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) besuchen zwei Lehr- personen mit einem ausländischen Lehrdiplom mit Schutzstatus S im Rahmen von Ausgleichsmassnahmen zusätzliche Ausbildungsmodule bzw. erwerben noch fehlende ECTS-Punkte. Die Ausgleichsmassnah- men werden von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) verfügt, wenn im Rahmen des Diplomanerken- nungsverfahrens wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Inhalts oder der Dauer zwischen der schweizerischen und der ausländischen Aus- bildung festgestellt werden.
Ergänzend ist auf das Projekt «Requalifikation und berufliche Inte- gration von Lehrpersonen mit Fluchterfahrung» hinzuweisen. Das Pro- jekt läuft vom 1. April 2025 bis Ende 2028. Das Projekt wird von fünf Pädagogischen Hochschulen (PH FHNW, PH Luzern, PH St. Gallen, PHZH, PH Zug) getragen und wird durch projektgebundene Beiträge von swissuniversities unterstützt. Ziel ist es, Lehrpersonen mit Flucht- erfahrung einen gleichberechtigten Zugang zur Hochschule und zum Lehrberuf zu ermöglichen. Im Teilprojekt 2 «Brückenangebot» werden ab Herbstsemester 2026 rund 25 Personen an der PHZH ihre Deutsch- kenntnisse auf Niveau C1 bis C2 anheben, Praxiserfahrungen an Schu- len sammeln und das schweizerischen Bildungssystems kennen lernen. Zu Frage 3: Grundsätzlich ermöglichen niedrigere Sprachanforderungen geflüch- teten Personen einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Tätig- keit als Lehrperson erfordert jedoch ein besonders hohes Mass an sprach- licher Präzision und didaktischer Vermittlungskompetenz. Eine hohe Sprachkompetenz der Lehrpersonen in Deutsch ist daher notwendig für den Unterrichtserfolg der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern, die auf Deutsch unterrichtet werden. Das Sprachniveau C2 setzt dafür den erforderlichen Rahmen. Ein tieferes Sprachniveau bei den Lehr- personen hätte einen negativen Einfluss auf die Unterrichtsqualität und damit auf den Lernerfolg. Zu Frage 4: An der bestehenden Anforderung Sprachniveau C2 für Lehrperso- nen soll festgehalten werden. Aus Gründen der Rechtsgleichheit müss- ten bei der Senkung der Anforderungen bezüglich Sprachkompetenz auch bei der Ausbildung von Lehrpersonen an den Pädagogischen Hoch- schulen in der Schweiz und bei der Beurteilung von Gesuchen für eine EDK-Anerkennung ausländischer Lehrdiplome tiefere Anforderungen zur Anwendung kommen. Bezüglich der damit einhergehenden Konse- quenzen ist auf die Beantwortung der Frage 3 zu verweisen, eine Lo- ckerung dieser Vorgabe ist nicht zweckmässig.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli