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Décision

RRB Nr. 320/2013

Strassen, Zürich, Regensdorferstrasse HVS 300, Projekt, Genehmigung

27 mars 2013Allemand3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Regensdorferstrasse HVS 300, Projekt, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2013

320. Strassen (Zürich, Regensdorferstrasse HVS 300)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 21. Januar 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erneuerung der Regensdorferstrasse, Abschnitt Stadtgrenze bis Grünwaldweg, Zürich (Bau Nr. 09 098), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Belag in der Regensdorferstrasse im Ab- schnitt Stadtgrenze bis Grünwaldweg zu erneuern und teilweise zu ver- stärken. Im Abschnitt Stadtgrenze bis Sonderistrasse wird der beste- hende, östlich neben der Regensdorferstrasse verlaufende Fussweg um 0,75 m verbreitert und zu einem Fuss- und Radweg ausgebaut. Im Ab- schnitt Sonderi- bis Grünwaldstrasse wird der Fuss- und Radweg soweit angehoben, dass er bei starkem Regen nicht mehr überflutet wird. Die bestehende Bushaltestelle Grünwald wird behindertengerecht umgebaut. Im Zuge der Bauarbeiten wird eine bestehende militärische Anlage in der Nähe der Huberwiesenstrasse zulasten des Bundes abgebrochen. Im Bereich des Restaurants Grünwald wird zudem der Durchmesser des Bachdurchlasses des Steinbächlis vergrössert. Im Abschnitt Stadtgrenze bis Restaurant Grünwald beabsichtigt Grün Stadt Zürich, eine elektronische Wildwarnanlage zu erstellen. Die Anlage wird eine Wechselsignalisation gemäss den Vorgaben der Dienstabtei- lung Verkehr steuern. Dieses Vorhaben kann aber erst nach dem Bau einer Trafostation des Energiewerkes Zürich erfolgen, die wegen eines anstehenden Neubaus im Quartier notwendig wird. Im Rahmen des vorliegenden Projektes werden deshalb an fünf Orten strassenquerende Kabelrohrdurchführungen erstellt. Der Baubeginn ist für Sommer 2013 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern bis etwa Ende 2013. Die in den Stellungnahmen vom 25. Juli 2011 (Vorprüfung) und 28. Oktober 2011 (Begehrensäusserung) gemachten Auflagen wurden umgesetzt. Auf die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 StrG wurde verzichtet, da das Vorhaben von untergeordneter Bedeutung ist. Das Auflageverfahren nach §§ 16/17 StrG wurde ordnungsgemäss durch- geführt. Innerhalb der Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen das

Projekt ein. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 3 vom 9. Januar 2013 festgesetzt. Es ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Regensdorferstrasse, Abschnitt Stadtgrenze bis Grünwaldweg, betragen Fr. 1 690 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermitt- lung auf voraussichtlich rund Fr. 1 570 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Regens- dorferstrasse, Abschnitt Stadtgrenze bis Grünwaldweg, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi