RRB Nr. 324/2018
Kantonspolizei, Sicherheitsassistentinnen und -assistenten für den Einsatz im Flughafen, Stellenplan
4 avril 2018Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. April 2018
324. Kantonspolizei; Sicherheitsassistentinnen und -assistenten
Erwägungen
für den Einsatz im Flughafen, Stellenplan (Stellenaufstockung) Die Kantonspolizei ist zuständig für die hoheitliche Aufgabe der Grenz- kontrolle am Flughafen. Sie erfüllt diese im Rahmen der ihr von der Flug- hafenbetreiberin, der Flughafen Zürich AG (FZAG), zur Verfügung ge- stellten Infrastruktur. Diese trägt die Investitionskosten für die Infrastruk- tur an den Grenzkontrollschaltern wie auch der rückwärtigen Räume. Mit Beschluss Nr. 515/2011 schuf der Regierungsrat 100 Stellen für Si- cherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten für den Einsatz am Flug- hafen. Zuvor wurden für diese Aufgabe Polizistinnen und Polizisten ein- gesetzt. Durch die Erhöhung des Bestandes an Sicherheitsassistentinnen und -assistenten konnte der vermehrte Einsatz von ausgebildeten Polizis- tinnen und Polizisten zur Gewährleistung der Sicherheit im Kanton er- folgen. Zudem verlangt der wirtschaftliche Personaleinsatz, aufwendig aus- gebildete Korpsangehörige wenn immer möglich nur für die Erfüllung von Aufgaben einzusetzen, die auch eine umfassende polizeiliche Ausbil- dung erfordern. Seit der Stellenschaffung im Jahr 2011 erfuhren die Passagierzahlen eine Steigerung von rund 24,3 Mio. auf rund 29,3 Mio. Die FZAG geht für die Zukunft von einem weiteren durchschnittlichen Anstieg der Passagier- zahlen von jährlich 3% aus. Das bestehende betriebliche System ist heute überlastet. Dies zeigte sich insbesondere ab 2017 in einem erheblichen Anstieg der Wartezeiten für Passagierinnen und Passagiere an der Grenz- kontrolle, was auch die Einführung der automatisierten Passkontrolle im Herbst 2017 nicht wesentlich zu ändern vermochte. Zudem konnten 2017 wiederholt Abflüge wegen der verlängerten Wartezeiten an der Grenz- kontrolle erst verspätet erfolgen, was zuvor kaum je vorkam. All dies äus- serte sich auch in einem Anstieg von Beschwerden von Passagierinnen und Passagieren und Fluggesellschaften sowie entsprechender medialer Be- richterstattung. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Flughafen Zürich von sehr grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton Zürich ist und im Falle des erfolgreichen Wirkens auch direkt Auswirkungen auf die Staatskasse hat. So flossen 2017 rund 65,5 Mio. Franken aus Dividende bzw. Sonderdividende in die Staatskasse.
Die FZAG und die Kantonspolizei Zürich haben bereits frühzeitig ge- meinsam die Lage analysiert und Verbesserungsmassnahmen eingeleitet. So setzte die Kantonspolizei in Spitzenzeiten erneut ausgebildete Polizis- tinnen und Polizisten ein, um möglichst viele Grenzkontrollschalter be- setzen zu können. Sie arbeitet daran, die Leistungsfähigkeit der automa- tisierten Passkontrollschleusen noch vor Abschluss des laufenden Pilot- betriebs zu verbessern. Zudem setzte sie eine Arbeitsgruppe ein, die Mass- nahmen prüft, um die betriebliche Effizienz ohne Sicherheitsverlust zu steigern. Im Rahmen der Einführung der automatisierten Passkontrolle wurden eng abgestimmt zwischen der Kantonspolizei und der FZAG weitere Optimierungsmassnahmen definiert, insbesondere die Verbesserung der Anordnung der Wartezonen und der Bau zusätzlicher Schaltereinheiten. Diese Massnahmen werden in verschiedenen Etappen bis Frühsommer 2018 umgesetzt. Weiter sorgt die FZAG für einen betrieblich sinnvollen und effizienten Passagierfluss im Flughafen, das heisst vor allem, die Pas- sagierströme bestmöglich zu leiten und auf die Grenzkontroll-Infrastruk- tur zu verteilen. Die erwünschte Qualitätsverbesserung tritt aber nur dann ein, wenn das verfügbare Personal auch an die Zunahme der Zahl der Flug- passagierinnen und -passagiere angepasst werden kann. Der dringend notwendige Ausbau der personellen Kapazitäten im Be- reich der Grenzkontrolle soll durch die Schaffung von 30 neuen Stellen für Sicherheitsassistentinnen und -assistenten erfolgen. Diese Zahl wurde gemeinsam von der für die Flughafenbelange zuständigen Volkswirt- schaftsdirektion und der Sicherheitsdirektion bestimmt und ergibt sich aus den bisher fehlenden Mitteln sowie unter Berücksichtigung des Aus- baus der Infrastruktur durch die FZAG. Die Einreihung der Stellen orientiert sich am Anforderungsprofil der bestehenden Funktion am Flug- hafen und liegt deutlich unter jener der Polizistinnen und Polizisten. Bei den zu schaffenden Stellen geht es um eine klassische Stellenaufstockung, weshalb es keiner weiteren Einreihungsüberprüfung bedarf. Es ist mit gebundenen Ausgaben gemäss § 37 Abs. 2 lit. a CRG von rund Fr. 105 000 pro Stelle zu rechnen. Die voraussichtlichen Kosten betragen ab Mai 2018 rund 1,9 Mio. Franken (2018) und ab 2019 rund 3,2 Mio. Fran- ken jährlich. Diese Mittel können durch Einsparungen im Budget 2018 in der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, verfügbar gemacht wer- den. Zudem werden sie im KEF 2019–2022 eingestellt.
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Zivilstellenplan der Kantonspolizei werden mit Wirkung ab 1. Mai 2018 folgende neuen Stellen geschaffen: Stellen Klasse VVO 30,0 Sicherheitsassistentinnen/-assistenten 13
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli