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Décision

RRB Nr. 329/2015

Gemeindegesetz, Änderung; Gebührenkatalog, abweichende Stellungnahme im Beleuchtenden Bericht, Verabschiedung

1 avril 2015Allemand1 min

Source zh.ch

Gemeindegesetz, Änderung; Gebührenkatalog, abweichende Stellungnahme im Beleuchtenden Bericht, Verabschiedung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2015

329. Gemeindegesetz, Änderung, Gebührenkatalog, abweichende

Erwägungen

Stellungnahme im Beleuchtenden Bericht, Verabschiedung Der Kantonsrat beschloss am 8. September 2014 in Zustimmung zur kan- tonalen Volksinitiative «Ja zu fairen Gebühren in den Gemeinden» – Änderung Gemeindegesetz eine entsprechende Änderung des Gemein- degesetzes (Vorlage 5023). Gegen diesen Beschluss wurden das Kantons- ratsreferendum und das Gemeindereferendum ergriffen. Die Abfassung des Beleuchtenden Berichts wurde der Geschäftsleitung des Kantonsra- tes übertragen. Der Regierungsrat hatte dem Kantonsrat die Ablehnung der Volksinitiative beantragt (RRB Nr. 1050/2013). Er ist berechtigt, seine abweichende Begründung im Beleuchtenden Bericht darzulegen (§ 64 Abs. 1 lit. b Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 [GPR; LS 161]).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die ablehnende Stellungnahme des Regierungsrates im Beleuchten- den Bericht zum Beschluss des Kantonsrates über die Änderung des Ge- meindegesetzes, Gebührenkatalog, wird verabschiedet.

II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi