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Anfrage René Truninger, Illnau-Effretikon, betreffend Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA), Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 37/2017

Sitzung vom 12. April 2017

329. Anfrage (Unbegleitete minderjährige Asylsuchende [UMA]) Kantonsrat René Truninger, Illnau-Effretikon, hat am 31. Januar 2017 folgende Anfrage eingereicht: Die grossen Probleme im Asyl- und Flüchtlingswesen sind nach wie vor ungelöst. Wie wir alle wissen, ist die Zahl der unbegleiteten minder- jährigen Asylsuchenden (UMA), welche ohne Begleitung in der Schweiz um Asyl ersuchen, stark steigend. Im Kanton Luzern kosten die 150 un- begleiteten minderjährigen Asylsuchenden 6,6 Mio. Franken. Auf rund der Hälfte der Kosten blieb der Kanton Luzern sitzen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) sind im Kanton Zürich untergebracht?

2. Wo und wie sind die minderjährigen Asylsuchenden untergebracht (Unterbringungsorte und Unterbringungskategorien)?

3. Was kosten die verschiedenen Unterbringungskategorien?

4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und wie viel davon kann der Kanton Zürich an den Bund weiterverrechnen?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage René Truninger, Illnau-Effretikon, wird wie folgt beant- wortet: Der Regierungsrat hat bereits in Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 311/ 2016 betreffend Das Recht auf Bildung für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich (MNA) zur Thematik Aus- führungen gemacht. Nach ihrem Wortlaut bezieht sich die vorliegende Anfrage nur auf asylsuchende Minderjährige, also solche mit noch lau- fendem Asylverfahren. Die Beantwortung berücksichtigt im Folgenden aber wiederum sämtliche minderjährige Personen aus dem Asylbereich, da sich unabhängig vom Status (Asylsuchende, vorläufig Aufgenomme- ne, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge) weitgehend die gleichen Probleme stellen.

Zu Fragen 1 und 2: Am 31. Dezember 2016 befanden sich 616 MNA (alle Aufenthaltska- tegorien) im Kanton Zürich. Die vom Bund dem Kanton Zürich zuge- wiesenen unbegleiteten minderjährigen Personen aus dem Asylbereich werden grundsätzlich dem Fachdienst MNA Lilienberg zugewiesen. Die- ser verfügt neben der Unterkunft in Affoltern a. A. über Aussenstellen in Zürich und in Wiesendangen. Zudem befindet sich seit Sommer 2016 eine weitere Unterkunft für MNA in Zollikon. Bei Vorliegen besonde- rer Verhältnisse, namentlich besonderer Betreuungsbedürfnisse von MNA, kann auch eine Platzierung in geeignete Pflegefamilien, bei Ver- wandten oder in Kinder- und Jugendeinrichtungen erfolgen. Zu Frage 3: Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von minderjährigen Asylsuchenden in den MNA-Zentren Affoltern a. A. und Zollikon sowie den Aussenstellen Zürich und Wiesendangen kosten Fr. 152 bzw. Fr. 160 pro Tag (einschliesslich Nebenkosten). Für die Unterbringung in einer Pflegefamilie belaufen sich die Kosten auf Fr. 81 pro Tag und für die Un- terbringung bei Verwandten auf Fr. 52 pro Tag (jeweils einschliesslich Nebenkosten). Für vorläufig aufgenommene oder als Flüchtlinge anerkannte Minder- jährige, die nach den SKOS-Richtlinien unterstützt werden, sind die Ta- gestarife zwar etwas niedriger (Fr. 147 im MNA Zentrum, Fr. 76 bei Un- terbringung in Pflegefamilien und Fr. 47 bei Verwandtenunterbringun- gen), dafür werden die Nebenkosten und einzelfallbezogene situations- bedingte Leistungen zusätzlich entrichtet. Bei Unterbringung in Kinder- und Jugendeinrichtungen fallen die für die jeweilige Institution geltenden Ansätze an. Zu Frage 4: Der Bund entschädigt die Kantone mit Globalpauschalen. Es ist be- kannt, dass diese Globalpauschalen die Kosten der Kantone nicht decken. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirek- toren (SODK) geht davon aus, dass den Kantonen gegenwärtig jährlich ungedeckte Kosten von rund 60 Mio. bis 73 Mio. Franken entstehen. Es ist davon auszugehen, dass ein seinem Bevölkerungsbestand ent- sprechender Anteil dieser Kosten auf den Kanton Zürich entfällt, was sich aufgrund der Hauptausgabeposten bestätigt: 2016 betrugen die unge- deckten Kosten des Fachdienstes Lilienberg für alle kantonalen MNA- Zentren rund 7,5 Mio. Franken. Die Gesamtkosten für die Aufnahme- klassen Asyl für MNA belaufen sich auf rund 2,8 Mio. Franken jährlich. Die Anteile der Kosten für MNA, die in den MNA-Aussenstellen der Stadt Zürich untergebracht sind und dort die regulären Klassen besuchen, be-

tragen rund Fr. 315 000. Dies ergibt damit insgesamt knapp 11 Mio. Fran- ken jährlich an nicht vom Bund gedeckten Kosten alleine bei den Haupt- ausgabeposten, wobei die Kosten für unbegleitete minderjährige aner- kannte Flüchtlinge, die durch die Gemeinden unterstützt werden, und die Kosten der in Pflegefamilien, bei Verwandten oder in Kinder- und Jugendeinrichtungen platzierten MNA noch nicht berücksichtigt sind.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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