RRB Nr. 331/2018
Lotteriefonds Bildungsbereich, Beitragsgesuch Future Kids, gebundene Ausgabe
11 avril 2018Allemand5 min
Source zh.ch
Lotteriefonds Bildungsbereich, Beitragsgesuch Future Kids, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. April 2018
331. Lotteriefonds Bildungsbereich (Beitragsgesuch Future Kids, Betriebsbeitrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 6. Juli 2015 (Vorlage 5125) bewilligte der Kantons- rat die Übertragung von jährlich höchstens Fr. 6 000 000 aus dem Lotterie- fonds an die Bildungsdirektion für Betriebsbeiträge zugunsten ausgewähl- ter Organisationen sowie Beiträge an besondere Vorhaben. Der Regie- rungsrat erliess mit Beschluss Nr. 803/2016 die Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe, welche die Vorga- ben für eine Zusprechung von Beiträgen aus dem Lotteriefonds in den einzelnen Förderkategorien festlegt.
2. Mentoringprogramm Future Kids
2.1 Zielsetzung und Beschreibung Das Programm Future Kids wurde 2010 unter Beteiligung des Volks- schulamts entwickelt. Studierende aus Zürcher Hochschulen (Mentorin- nen und Mentoren) unterstützen Primarschülerinnen und Primarschüler, deren Familien nicht in der Lage sind, ihren Kindern die nötige Unterstüt- zung im schulischen Alltag zu bieten. Ziel des Programms ist es, brachlie- gendes Potenzial von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern in Kompetenzen umzuwandeln, um deren schulische Entwicklungsmöglich- keiten zu verbessern. Trägerin des Programms ist die Asylorganisation Zü- rich (AOZ), die seit 2006 eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Zürich ist. Mit RRB Nr. 1143/2016 wurde der AOZ für das Programm Future Kids für 2016–2018 ein Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 104 200 zugesichert. Die Finanzierung und Weiterentwicklung dieses Programms soll für 2019– 2021 sichergestellt werden. Die Weiterentwicklung des Programms zielt insbesondere auf den Ausbau der Jahresplätze und auf Massnahmen zur Verringerung der Kosten. Es wird angestrebt, dass der Einsatz für Future Kids den Mentorinnen und Mentoren als Studienleistung anerkannt wird. Damit diese Weiterentwicklung und der Übergang zu alternativen An- reizen (Studienanrechnung und ECTS-Punkte) anstelle einer finanziel- len Entschädigung gelingen kann, ist Future Kids auf eine weitere Unter- stützung durch Beiträge aus dem Lotteriefonds Bildungsbereich ange- wiesen.
2.2 Finanzierung Die von der AOZ gewünschte Finanzierung aus dem Lotteriefonds Bil- dungsbereich für 2019–2021 beträgt Fr. 1 416 216. Die gesamte Finanzie- rung des Programms Future Kids setzt sich zusammen aus Beiträgen der Standortgemeinden (Partnerschulen), Beiträgen von Schulen und Priva- ten, Eigenleistungen der AOZ und den Beiträgen aus dem Lotteriefonds Bildungsbereich. Eigenleistungen der AOZ betreffen namentlich die Löhne der Mentorinnen und Mentoren sowie die Betriebskosten der On- line-Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Beteiligten (AOZ, Partnerschulen, Mentorinnen und Mentoren). Unter Berücksich- tigung der im Lotteriefonds Bildungsbereich verbleibenden Mitteln so- wie weiterer Gesuche sind die Beiträge aus dem Lotteriefonds auf höchs- tens Fr. 370 000 pro Jahr zu beschränken.
3. Würdigung Das Gesuch für das Programm Future Kids entspricht den Anforde- rungen der Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotte- riefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe vom 24. August 2016 und namentlich der Förder- kategorie «Bedeutende Projekte aus allen Bildungsstufen sowie im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe». Die Wirkung des Programms Future Kids auf den Schulerfolg der beteiligten Kinder ist durch Evaluationen bestä- tigt (2013: Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Zürich / März 2016: Pädagogische Hochschule Zürich). Die Qualität des Mento- ringprogramms Future Kids beruht auf dem verpflichtenden Engagement und der Zuverlässigkeit der Mentorinnen und Mentoren sowie auf der Ver- netzung der AOZ mit den Volksschulen und den Hochschulen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Mentoringangebot den Bedürfnissen der Volksschule im Kanton entspricht und auf die aktuellen Entwicklungen im Bildungsbereich abgestimmt ist. Die Nachfrage von Primarschulen ist anhaltend hoch. Die Bildungsdirektion unterstützt die AOZ in ihrem Vorhaben, mit den Zürcher Hochschulen weiter zusammenzuarbeiten. Ziel ist es, dass die Mentorinnen und Mentoren künftig für ihren Einsatz für Future Kids nicht mehr finanziell, sondern mit ECTS-Punkten entschädigt werden. Dadurch kann spätestens ab 2021 mit einer erheblichen Verringerung der Kosten gerechnet werden, was den Betrieb von Future Kids für die AOZ finan- zierbar machen soll.
4. Auszahlungsmodalitäten und Auflagen Über die Verwendung der übertragenen Mittel entscheidet der Regie- rungsrat nach Massgabe der Kompetenzen für gebundene Ausgaben (Vor- lage 5125, Dispositiv V).
Für das Programm Future Kids ist für 2019–2021 ein Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 110 000, zu bewilligen. Die auszuzahlenden Jahres- tranchen betragen jeweils jährlich höchstens Fr. 370 000. Die Beiträge sind im Budget 2018 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2018–2021 eingestellt. Die AOZ erstattet der Bildungsdirektion jährlich Bericht über die Ver- wendung der Beiträge auf dem dafür zur Verfügung stehenden Formular. Die Beiträge für die Jahre 2019–2021 von jeweils höchstens Fr. 370 000 werden ausgerichtet, wenn der Berichterstattung der AOZ zu entnehmen ist, dass die Bestimmungen der Richtlinie für Projekt- und Betriebsbei- träge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungs- bereich und der Kinder- und Jugendhilfe vom 24. August 2016 weiterhin erfüllt sind. Die AOZ wird verpflichtet, den Lotteriefonds nach Möglichkeit an öffentlichkeitswirksamen Stellen und unter Verwendung von dessen Logo zu erwähnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Asylorganisation Zürich wird für das Programm Future Kids für 2019–2021 ein Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 110 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bil- dungsverwaltung, unter den Auflagen gemäss Ziff. 4 der Erwägungen zu- gesichert.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an die Asylorganisation Zürich, Zypressenstrasse 60, 8040 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli