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Décision

RRB Nr. 333/2017

Strassen, Stadt Zürich, Stauffacherstrasse RVS 30066, Projektgenehmigung

12 avril 2017Allemand4 min

Source zh.ch

Strassen, Stadt Zürich, Stauffacherstrasse RVS 30066, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. April 2017

333. Strassen (Zürich, Stauffacherstrasse RVS 30066)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 23. Januar 2017 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung und Neugestaltung der Haltestelle «Stauffa- cher» im Bereich Stauffacher-/Badenerstrasse, Zürich (Projekt Nr. 06 057), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassen- gesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die sanierungsbedürftigen Tramgleise und die Haltestelleninfrastruktur am Stauffacher zu erneuern. Die Tramhaltestel- len sind derzeit nicht behindertengerecht ausgestaltet und es fehlt an Wet- terschutz. Neben der Tramgleis- und Strassenoberbauerneuerung in der kommu- nalen Badenerstrasse, Abschnitt Zweierplatz bis Kasernenstrasse, und in der regional klassierten Stauffacherstrasse (RVS 30066), Abschnitt Stauf- facherstrasse Nr. 35 bis Werdstrasse, werden sämtliche Tramhaltestellen am Stauffacher behindertengerecht ausgebaut. Die Haltestellen in der Badenerstrasse werden zudem mit vier gleichartigen Wetterschutzdächern ausgerüstet. Die Haltestelle der Tramlinie 8 in der Stauffacherstrasse wird auf die Südseite des Knotens Badenerstrasse verlegt. Infolge der engen Platzverhältnisse wird sie in Richtung Selnau als Kaphaltestelle und in Richtung Helvetiaplatz als Inselhaltestelle ausgebildet und mit Norm- wartehallen ausgerüstet. Sie wird zudem für den künftigen Einsatz von längeren Trams, die nach Inbetriebnahme der Tramverbindung Hard- brücke eingesetzt werden, ausgebaut. Im Abschnitt Werd- bis Hallwylstrasse wird ein Radstreifen Richtung Helvetiaplatz auf der Stauffacherstrasse markiert. Die Gestaltung des Vorplatzes der Kirche St. Jakob soll ebenfalls in das Projekt miteinbezogen werden. Der Baubeginn ist für Mai 2017 vorgesehen. Mit Schreiben vom 15. März 2012 nahm das AFV im Sinne einer ersten Vorprüfung zum Projekt Stellung. Am 2. Oktober 2014 äusserte sich das AFV im Rahmen der Begehrensäusserung nach § 45 Abs. 1 StrG zum Pro- jekt. Die in den Stellungnahmen geäusserten Bemerkungen wurden – soweit es die örtlichen Platzverhältnisse ermöglichen – berücksichtigt.

Durch die Kaphaltestelle auf der Stauffacherstrasse wird die theore- tische Kapazität für den motorisierten Individualverkehr (MIV) stadtein- wärts zwar leicht vermindert. Jedoch bleibt die erforderliche Leistungs- fähigkeit gewährleistet, da die Verkehrsnachfrage mit rund 300 Fahrzeu- gen pro Stunde in der Morgenspitze und 350 Fahrzeugen pro Stunde in der Abendspitze gering ist und auch mit der neuen Situation ohne zusätz- lichen Rückstau bewältigt werden kann. Die MIV-Leistungsfähigkeit stadt- auswärts ist ebenfalls gewährleistet. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagenfrist ging eine Einsprache gegen das Projekt ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 490 vom 15. Juni 2016 wurde über die Einsprache entschieden und das Projekt fest- gesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Ein dringliches Postulat (GR Nr. 2008/60) vom 23. Januar 2008 betref- fend Stauffacher, Verlegen der Haltestelle für die VBZ-Tramlinie 8, wurde mit dem Gemeinderatsbeschluss Nr. 131 vom 6. Juli 2016 als erledigt ab- geschrieben. Einer Genehmigung steht damit nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Stauffacher-/Badener- strasse sowie die Erneuerung und Neugestaltung der Tramhaltestellen Stauffacher betragen voraussichtlich rund Fr. 23 282 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupau- schale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraus- sichtlich rund Fr. 5 152 000. Davon betragen die Aufwendungen für den öV-Anteil Fr. 1 230 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Ab- rechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erneuerung der Stauffacher-/Badenerstrasse und für die Erneuerung und Neugestaltung der Tramhaltestellen Stauf- facher in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassenge- setzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zü- rich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi