RRB Nr. 338/2009
Hochbauamt, Stellenplan, Änderung
4 mars 2009Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2009
338. Hochbauamt (Stellenplan)
Erwägungen
Der Stellenplan des Hochbauamtes wurde letztmals mit RRB Nr. 2102/ 1991 festgelegt und mit RRB Nrn. 3771/1991, 3560/1992, 3480/1993, 1373/1994, 2900/1994 und 1640/1995 ergänzt und geändert. Aufgrund der Entwicklung des zu bewältigenden Bauvolumens in den letzten Jahren sowie der infolge steigender Qualitätsansprüche ständig wachsenden Administration, gestaltet sich die zuverlässige Erfüllung der Kernaufga- ben im Baubereich 1 mit den gegenwärtigen Strukturen zusehends schwieriger. Um auch in Zukunft in der Lage zu sein in einem unablässig sich wandelnden Arbeitsumfeld bestmöglich bestehen zu können, hat sich eine Überprüfung der Organisation aufgedrängt. Aufgrund dieser Überprüfung soll die Abteilung Baubereich 1 des Hochbauamtes ab 1. April 2009 in zwei gleichwertige Abteilungen mit gleichen Aufgaben, Verantwortung, Anzahl unterstellten Mitarbeitenden und Kompetenzen gegliedert werden. Für den zusätzlichen Baubereich 3 wird eine neue Stelle einer Haupt- abteilungschefin bzw. eines Hauptabteilungschefs für die Funktion einer Abteilungsleiterin bzw. eines Abteilungsleiters benötigt. Für diese an- spruchsvolle Funktion werden ein Architekturstudium FH oder ETH, gegebenenfalls eine Zusatzausbildung und mehrjährige Führungserfah- rung vorausgesetzt. Neben eines fundierten Leistungsausweises werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kommunikationskompetenz in Wort und Schrift verlangt. Für die Schaffung der neuen Stelle wird das Hochbauamt eine vakante Stelle Techniker/-in gemäss Klasse 14 von der Abteilung Baubereich 2 in den Stellenplan der Abteilung Baubereich 3 verschieben. Diese Stelle wird in eine Stelle Hauptabteilungschef/-in gemäss Klasse 24 umgewan- delt. Klasse 24 entspricht der Einreihung der übrigen Hauptabteilungs- chefs. Zudem ergab die Stellenbewertung aufgrund des Pflichtenhefts und des Anforderungsprofils ebenfalls Klasse 24. Die Besetzung der Stelle verursacht einen Aufwand von Fr. 155 000 zuzüglich 25% Arbeitgeberbeiträge. Die entsprechenden Mittel sind im Budget 2009 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Hochbauamtes wird mit Wirkung ab 1. April 2009 die Stelle Techniker/-in gemäss Klasse 14 VVO in die Stelle Haupt- abteilungschef/-in gemäss Klasse 24 VVO umgewandelt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi