RRB Nr. 345/2020
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Truttikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
8 avril 2020Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. April 2020
345. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Truttikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Truttikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Truttikon beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Änderun- gen der Gemeindeordnung. Die Änderung umfasst die Abschaffung des mittelfristigen Ausgleichs.
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Truttikon am 9. Februar 2020 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Truttikon, Gemeinderatskanzlei, Hinterdorfstrasse 2, 8467 Truttikon, den Bezirksrat Andelfingen, Schloss- gasse 14, Postfach, 8450 Andelfingen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli