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Décision

RRB Nr. 350/2022

Zürcher Spitalplanung 2023, Strukturbericht, Ermächtigung zur Vernehmlassung

2 mars 2022Allemand3 min

Source zh.ch

Zürcher Spitalplanung 2023, Strukturbericht, Ermächtigung zur Vernehmlassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. März 2022

350. Zürcher Spitalplanung 2023, Strukturbericht

Erwägungen

(Ermächtigung zur Vernehmlassung) Die Kantone sind zum Erlass von Spitallisten gemäss den Vorgaben des Bundesrechts verpflichtet (Art. 39 Abs. 1 Bst. d und e Bundesgesetz über die Krankenversicherung [SR 832.10]; Art. 58a ff. Verordnung über die Krankenversicherung [KVV, SR 832.102]). Mit Erlass der Spitallisten 2012 Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation ist der Kanton dieser Pflicht nachgekommen. Gemäss Art. 58a Abs. 2 KVV haben die Kantone ihre Spitalplanung periodisch zu überprüfen. Am 11. April 2018 beauftragte der Regierungs- rat die Gesundheitsdirektion, eine neue Spitalplanung auf das Jahr 2022 vorzubereiten (RRB Nr. 338/2018). Die Gesundheitsdirektion nahm am 1. Juni 2018 die Arbeiten an der neuen Spitalplanung auf. Mit Beschluss vom 10. Juli 2019 hat der Regierungsrat die geplante Inkraftsetzung der neuen Spitallisten von 2022 auf 2023 verschoben (RRB Nr. 695/2019). Die Gesundheitsdirektion erfüllte bzw. erfüllt diesen Auftrag in drei Etappen: – In der ersten Etappe (11. April 2018 bis 30. Juni 2021) wurden die für die Spitalplanung 2023 notwendigen konzeptionellen Grundlagen erarbeitet, die bisherige Nachfrage stationärer medizinischer Leis- tungen erfasst und darauf aufbauend der künftige Versorgungsbedarf mit Blick auf den Planungshorizont bis 2032 ermittelt. Die entsprechen- den Ergebnisse mündeten im sogenannten Versorgungsbericht vom Juni 2021. – In der zweiten Etappe, beginnend am 1. Juli 2021, konnten sich die Erbringer stationärer Leistungen um Leistungsaufträge bzw. einen Platz auf den neuen Spitallisten bewerben. Die Eingabefrist endete am 14. September 2021. – In der dritten Etappe wurden die Bewerbungen gesichtet und geprüft sowie ermittelt, welchen Bewerberinnen und Bewerbern welche Leis- tungsaufträge erteilt werden sollen. Die Ergebnisse sind im Struktur- bericht dargestellt. Der Bericht enthält auch die provisorischen Zür- cher Spitallisten 2023. Den Bewerbenden und anderen interessierten Kreisen (insbesondere Gemeinden, andere Kantone und Berufsverbände) soll Gelegenheit ge- geben werden, sich zum Strukturbericht samt den darin enthaltenen pro- visorischen Zürcher Spitallisten 2023 zu äussern. Die Gesundheitsdirek-

tion ist deshalb zu ermächtigen, vom 15. März 2022 bis zum 14. Mai 2022 ein Vernehmlassungsverfahren über den Strukturbericht durchzufüh- ren. Nach Auswertung der Vernehmlassung wird die Gesundheitsdirek- tion den Strukturbericht und die provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 überarbeiten, sodass der Regierungsrat im August 2022 die ab 1. Januar 2023 gültigen neuen Spitallisten festsetzen kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, das Vernehmlassungs- verfahren zum provisorischen Strukturbericht samt Entwurf für die Zür- cher Spitallisten 2023 durchzuführen.

II. Mitteilung an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli