RRB Nr. 351/2020
Gewaltschutzgesetz, Änderung, Stalking, Inkraftsetzung
8 avril 2020Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. April 2020
351. Gewaltschutzgesetz (Änderung vom 13. Januar 2020;
Erwägungen
Stalking; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 13. Januar 2020 eine Änderung des Gewalt- schutzgesetzes (GSG, LS 351; Stalking; ABl 2020-17-01). Mit Verfügung vom 24. März 2020 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2020-03- 27). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Parallel dazu wurden auf Bundes- ebene verschiedene Anpassungen im Zivil- und Strafrecht beschlossen, die ebenfalls zum Ziel haben, Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking in Zukunft besser zu schützen (Bundesgesetz vom 14. Dezember 2018 über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen; AS 2019, 2273). Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen mehr- heitlich auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Zwecks Koordination mit die- ser Vorlage ist es sinnvoll, die vorliegende Änderung des GSG auf das- selbe Datum in Kraft zu setzen. Ausführende Regelungen zur beschlos- senen Gesetzesanpassung sind nicht notwendig. Die Gesetzesänderung ist somit auf den 1. Juli 2020 in Kraft zu setzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 13. Januar 2020 des Gewaltschutzgesetzes vom 19. Juni 2006 wird auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechts- mittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli