RRB Nr. 358/2020
Stiftung éducation21, Beitragsberechtigung, Erneuerung
8 avril 2020Allemand3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. April 2020
358. Volksschule, éducation21 (Beitragsberechtigung)
Erwägungen
Der Kanton Zürich richtet der Stiftung éducation21 seit 2008 eine jähr- lich wiederkehrende Subvention von Fr. 10 000 aus. Der Staatsbeitrag wird gestützt auf § 14 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (LS 410.1) ausge- richtet, wonach der Kanton an allgemein zugängliche Aus- und Weiter- bildungseinrichtungen insbesondere im Bereich der Sekundarstufe II und der Erwachsenenbildung Subventionen ausrichten kann. Die Stiftung éducation21 ist das nationale Kompetenzzentrum für Bil- dung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) auf der Ebene der obligatori- schen Schule und Sekundarstufe II. Mit Dienstleistungen für Lehrper- sonen, Schulleitungen, Schulen, pädagogische Hochschulen, Bildungsver- waltung und ausserschulische Institutionen sowie mit Projekten unter- stützt éducation21 die Verankerung und Umsetzung von BNE. Zu den Dienstleistungen und Angeboten gehören unter anderem: – Schulnetz21, Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schu- len – Umweltschulen (ausschliesslich im Kanton Zürich) – Vernetzung und Qualitätsentwicklung von Angeboten ausserschuli- scher Akteure – Finanzhilfen für Schul- und Klassenprojekte – Evaluation und Distribution von Lernmedien zu BNE, exemplarische, niederschwellige Eigenproduktionen – Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen – Information (Newsletter, gratis Praxiszeitschrift ventuno, BNE-Portal) und Beratung – Veranstaltungen Der jährliche Beitrag des Kantons Zürich erlaubt der Stiftung édu- cation21, ihren Grundauftrag umzusetzen und den Bildungsbereich mit ihren Leistungen zu unterstützen. Gemeinsam mit weiteren Kantonsbei- trägen wird gleichermassen Zusammenarbeit und Akzeptanz auf kan- tonaler Ebene gefördert. Für die Bundesstellen, die den grössten Teil der Finanzierung des Angebots sicherstellen, sind die Beiträge der Kantone eine wichtige Voraussetzung für die Weiterführung der Finanzierung. Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass das vielfältige Leistungs- angebot der Stiftung éducation21 erhalten bleibt. Es rechtfertigt sich des- halb, der Stiftung weiterhin Subventionen auszurichten und den jähr- lichen Beitrag von Fr. 10 000 beizubehalten. Die Mittel sind im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 enthalten.
Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) ist die Beitragsberechtigung Privater auf längstens acht Jahre befristet. Die Stiftung éducation21 ist ab 1. Januar 2021 für vier weitere Jahre bis 31. Dezember 2024 als beitragsberechtigt anzuerkennen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung éducation21 wird mit Wir- kung ab 1. Januar 2021 erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2024. Vor Ablauf der Beitragsberechtigung, spätestens jedoch bis 31. März 2024, ist der Bildungsdirektion ein begründetes Gesuch um Verlängerung einzurei- chen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Stiftung éducation21, Klara Sokol, Direktorin, Monbijoustrasse 31, 3011 Bern (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli