RRB Nr. 371/2019
Kindesschutzkommission, Tätigkeitsbericht 2017/2018, Kenntnisnahme
17 avril 2019Allemand1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2019
371. Kindesschutzkommission (Tätigkeitsbericht 2017/2018)
Erwägungen
Die Kindesschutzkommission erstattet dem Regierungsrat gemäss § 3 der Verordnung über die Kindesschutzkommission vom 28. März 2012 (LS 852.17) alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit. In den vergangenen beiden Berichtsjahren hat sich die Kindesschutz- kommission auf den Themenschwerpunkt «Kindesschutz und Migration» konzentriert. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Bericht mit Empfehlungen dazu erarbeitete. Der Kindesschutzkongress vom 28. März 2018 zum Thema «Flüchtlingskinder: Herausforderungen und Lösungen» befasste sich ebenfalls mit diesem Schwerpunkt. Ferner ver- fasste die Kindesschutzkommission Stellungnahmen und Mitberichte zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Tätigkeitsbericht der Kindesschutzkommission 2017/2018 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Kindesschutzkommission sowie an die Bildungs- direktion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli