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Décision

RRB Nr. 372/2026

Kantonales Sozialamt, Stellenplan

1 avril 2026Allemand4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2026

372. Kantonales Sozialamt, Stellenplan

Erwägungen

A. Ausgangslage Am 28. Februar 2022 erliess der Kantonsrat das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG; LS 831.5). Das SLBG hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung mehr Freiheit bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsform zu ermöglichen. Im SLBG stehen die betroffenen Men- schen und ihr behinderungsbedingter Bedarf an Unterstützung im Zen- trum. Mit Beschluss Nr. 582/2022 hat der Regierungsrat drei bis Ende 2026 befristete Projektstellen und gebundene Ausgaben für Aufträge an Dritte bewilligt. Im April 2022 haben die Aufbauarbeiten begonnen. Mit Inkrafttreten des SLBG am 1. Januar 2024 sind die Umsetzungs- arbeiten dazugekommen. Die Meilensteine der Aufbau- und der ersten Umsetzungsphase konnten mehrheitlich erreicht werden. Es zeigt sich aber, dass der Systemwechsel insgesamt deutlich mehr Zeit benötigt und weiterhin umsichtig geplant werden muss. Weiter wird die Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG, SR 831.30) betreffend Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause ab 2028 Aus- wirkungen auf die Finanzierung von ambulanten Leistungen im Behin- derten- und im Altersbereich haben und erfordert bisher nicht geplante Anpassungsarbeiten am Selbstbestimmungsgesetz und am Zusatzleis- tungsgesetz (LS 831.3).

B. Sicherstellung der weiteren Umsetzungs- und Ausbauaufgaben Die Umstellung auf ambulante Wohnangebote für Menschen mit Be- hinderung ist anspruchsvoll und benötigt mehr Zeit und mehr Unter- stützung durch das Projektteam als ursprünglich geplant. Noch in der Entwicklung sind die Leistungen im Bereich Arbeit. Ab 1. Januar 2027 können Menschen mit Behinderung Begleitung bei einer Tätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt beantragen. Das Projektteam ist mit der Ein- führung, Evaluation und allfälligen Anpassungen betraut. Des Weiteren erfordert die Transformation der Institutionen gemäss dem Bundesge- setz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von inva- liden Personen (SR 831.26) ins SLBG mehr Aufmerksamkeit und eine umsichtige Umsetzung ab 2027. Die bisherigen Erfahrungen zeigen,

dass für die Sicherstellung eines breiten Angebotes an Begleitung, Be- treuung und Beratung für Menschen mit Behinderung längere Umset- zungsphasen erforderlich sind. Überdies ist die Änderung des ELG mit einer Stärkung der Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause kon- zeptionell zu berücksichtigen. Die geplanten weiteren Umsetzungsschrit- te ermöglichen, dass die Konsolidierung und Evaluation der bisherigen Umsetzungsarbeiten, die Einführung neuer Angebote ab 1. Januar 2027 und der Einbezug der Anspruchsgruppen gewährleistet werden können. Bei der Umsetzung dieser Vorhaben wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung sowie weitere Anspruchsgruppen an der Lösungsfin- dung angemessen beteiligt sind und die Kommunikation zielgruppen- spezifisch und barrierefrei erfolgt.

C. Personelle Auswirkungen Die Konzipierung, Koordination und Weiterführung der Umsetzungs- projekte sind weiterhin voranzutreiben. Sie lassen sich nicht im Rahmen des bestehenden Stellenplans des Kantonalen Sozialamtes bewältigen. Die weiterführenden Planungs- und Umsetzungsarbeiten sind sehr um- fang- und anforderungsreich. Die mit RRB Nr. 582/2022 im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes bis Ende 2026 befristet geschaffenen Stel- len werden für weitere drei Jahre bis Ende 2029 benötigt, weshalb sie zu verlängern sind. Die Verlängerung der Projektstellen ermöglicht ins- besondere, dass die noch laufenden Projektarbeiten weitergeführt und angemessen abgeschlossen werden können. Dazu zählt auch der Aufbau der Angebotsentwicklung und das Monitoring der Angebote. Neue An- gebote ab 2027 wie z. B. die Leistungen in der Begleitung im allgemei- nen Arbeitsmarkt müssen als Teil der bestehenden Angebotslandschaft beobachtet und Angebote auch im ergänzenden Arbeitsmarkt weiter- entwickelt werden. Aktuelle oder in Planung stehende nationale Geset- zes- und Verordnungsanpassungen erfordern in den nächsten Jahren schnelle und zweckmässige Anpassungen des Systems «selbstbestimmt entscheiden». Die folgenden mit RRB Nr. 582/2022 im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes geschaffenen, drei befristeten Stellen sind bis 31. Dezember 2029 zu verlängern: 1,0 Stellen in der Richtposition Adjunkt/in, LK 20 (Projektleitung), sowie 2,0 Stellen in der Richtposition Adjunkt/in, LK 18, für die Projektmitarbeit. Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt im Rahmen von RRB Nr. 582/2022 geprüft. Eine interne Kompensation ist wegen der Belastung durch andere Arbeiten nicht möglich.

D. Finanzielle Auswirkungen Die mit den weiteren Umsetzungs- und Ausbauaufgaben erforderli- chen Sachaufwendungen sind im Rahmen der mit RRB Nr. 582/2022 bewilligten Ausgabe möglich. Für die Verlängerung der befristeten Stellen um drei Jahre (bis Ende 2029) fallen jährliche Aufwendungen von rund Fr. 510 000 an. Sie gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, und können im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026– 2029, ab Planjahr 2027, verfügbar gemacht werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die folgenden mit RRB Nr. 582/2022 im Stellenplan des Kantona- len Sozialamtes geschaffenen befristeten Stellen werden bis 31. Dezem- ber 2029 verlängert: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 20 2,0 Adjunkt/in 18

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli