RRB Nr. 375/2017
Gemeindewesen, Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten, Zusammenschlussvertrag, Genehmigung
26 avril 2017Allemand4 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten, Zusammenschlussvertrag, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. April 2017
375. Gemeindewesen (Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten, Zusammenschlussvertrag; Genehmigung)
Ausgangslage Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinden Elgg und Hofstet- ten stimmten am 15. Januar 2017 dem Vertrag über den Zusammenschluss der Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten zu. In der Primarschul- gemeinde Elgg betrug der Ja-Stimmen-Anteil 74,3%, in der Primarschul- gemeinde Hofstetten 93,2%. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Mit Schreiben vom 6. März 2017 ersuchen die Schulpflegen der Primar- schulgemeinden Elgg und Hofstetten den Regierungsrat um Genehmi- gung des Zusammenschlussvertrags.
Verfahren für den Zusammenschluss von Gemeinden Art. 84 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) verlangt für den Zusammen- schluss von Gemeinden, dass in jeder der beteiligten Gemeinden die Mehr- heit der Stimmenden zustimmt. Die Stimmberechtigten der Gemeinden entscheiden an der Urne (Art. 84 Abs. 3 KV). Dabei wird ihnen ein so- genannter Zusammenschlussvertrag zum Entscheid unterbreitet. Dieser Vertrag ist das zentrale rechtliche Element für den Zusammenschluss. Er ergänzt in bestandes- und organisationsrechtlichen Belangen die Gemein- deordnungen der Vertragsgemeinden. Gemäss § 4 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG) können sich Schulge- meinden mit anderen Schulgemeinden vereinigen. Da Änderungen der Gemeindeordnung einer Genehmigung des Regierungsrates bedürfen, muss dies auch für Verträge über den Zusammenschluss von Gemeinden gelten (Art. 89 Abs. 3 KV; vgl. Kommentar zum Zürcher Gemeindege- setz, Ergänzungsband, Zürich 2011, Vorbemerkungen zu §§ 2–6, N. 4). Diese Genehmigung hat wie bei der Gemeindeordnung konstitutive Wir- kung.
Prüfung des Zusammenschlussvertrags der Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten
Erwägungen
1. Die Primarschulgemeinde Hofstetten weist abnehmende Schüler- zahlen auf. Im Schuljahr 2015/2016 waren es noch 17 Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und 36 in der Primarschule. Mit dem Zusam- menschluss werden auch für die Schülerinnen und Schüler aus Hofstet- ten die Voraussetzungen für eine leistungs- und entwicklungsfähige Pri- marschule geschaffen; die erweiterte Primarschulgemeinde Elgg wird rund 400 Schülerinnnen und Schüler zählen. Unter den neuen organisatori- schen Rahmenbedingungen besteht mehr Flexibilität beim Einsatz der Lehrpersonen. Zudem kann die Zahl der Behördenmitglieder verringert werden. Hinsichtlich des Schulstandortes Hofstetten ist im Zusammen- schlussvertrag festgehalten, dass der Kindergarten und die Primarschule so lange erhalten bleiben, wie es aufgrund von Schülerzahlen und/oder gesetzlichen Bestimmungen möglich ist.
2. Der Zusammenschluss der Primarschulgemeinden Elgg und Hof- stetten liegt im kantonalen Interesse. Das Projekt steht in Einklang mit den politischen und rechtlichen Vorgaben des Kantons zu Gemeindefu- sionen. Diese sehen eine Vereinfachung der kommunalen Strukturen und eine Stärkung der Gemeindelandschaft vor mit dem Ziel der Ge- währleistung einer dezentralen und qualitativ hochstehenden Erfüllung der öffentlichen Aufgaben.
3. Der Vertrag legt fest, dass der Zusammenschluss auf den 1. Januar 2018 erfolgt (Art. 3). Die Stimmberechtigten wählen auf den Zeitpunkt des Zusammenschlusses die Schulpflege der erweiterten Gemeinde. Der erste Wahlgang ist am 24. September 2017 vorgesehen (Art. 7 Vertrag). Da die nächsten ordentlichen Erneuerungswahlen in den Zürcher Gemein- den erst zwischen Januar und Juni 2018 stattfinden, haben die vorgezo- genen Wahlen zur Folge, dass sich die Amtsdauern der 2014 gewählten Primarschulpflegen von Elgg und Hofstetten um einige Wochen verkür- zen und die Amtsdauer der neuen Behörden entsprechend verlängert. Die erforderliche Rechtsgrundlage findet sich in § 13 GG; danach kön- nen die zuständigen Organe bei einer Gemeindefusion entscheiden, ob während der Amtsdauer eine Neuwahl der Behörden stattzufinden hat.
4. Der Vertrag sieht weiter vor, dass keine neue Gemeindeordnung ge- schaffen wird, sondern die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Elgg vom 1. Juni 2006 auch für die erweiterte Gemeinde gilt (Art. 9 Ver- trag).
5. Der vorliegende Zusammenschlussvertrag enthält die notwendigen Bestimmungen für die Bildung der erweiterten Primarschulgemeinde Elgg. Im Vertrag werden der Zeitplan sowie die notwendigen Schritte bis zum Inkrafttreten der erweiterten Gemeinde festgelegt. Dazu gehört der Beschluss über das erste Budget der erweiterten Gemeinde (Art. 8 Vertrag) und die Abnahme der Rechnungen der bisherigen Gemein- den. Der Vertrag regelt weiter den Übergang der Rechte und Pflichten. Er bildet insgesamt eine zweckmässige Rechtsgrundlage für den Über- gang zur erweiterten Gemeinde. Die Bestimmungen des Zusammenschlussvertrags geben, soweit er- sichtlich, zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmi- gen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten am 15. Januar 2015 beschlossene Vertrag über den Zusammen- schluss der Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten wird genehmigt.
II. Der Zusammenschluss erfolgt auf den 1. Januar 2018.
III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, das Verzeichnis der Schulgemein- den im Anhang zur Gemeindeverordnung auf den 1. Januar 2018 anzu- passen.
IV. Mitteilung an die Schulpflegen der Primarschulgemeinden Elgg, Seegartenstrasse 21, 8353 Elgg, und Hofstetten, Hofstetten 226, 8354 Hof- stetten, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Staatskanzlei, die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi