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Décision

RRB Nr. 388/2013

Rotationsgewinne 2012, Berichterstattung, Kenntnisnahme

3 avril 2013Allemand5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. April 2013

388. Berichterstattung Rotationsgewinne 2012

Erwägungen

1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als das der Vorgängerinnen oder Vorgänger. Mit RRB Nr. 1294/2008 wurde die Methodik zur Be- rechnung der Rotationsgewinne festgelegt. Von 2005 bis 2010 schwank- ten die Rotationsgewinne der Direktionen zwischen 0,4% und 1,4% der Lohnsumme. 2011 betrugen die Rotationsgewinne der Direktionen ge- mäss RRB Nr. 734/2012 zwischen 0,4% und 1,4% der Lohnsumme. Wie in den Vorjahren legte der Regierungsrat zuletzt mit Beschluss Nr. 734/ 2012 fest, dass für die künftigen Finanzplanungen Rotationsgewinne im Umfang von 0,4% für die Finanzierung von individuellen Lohnerhö- hungen verwendet werden können. Sollten die Rotationsgewinne in den kommenden Jahren höher oder tiefer ausfallen, so ist die Vorgabe der für die Finanzplanung zu verwendenden Rotationsgewinne zu überprü- fen. Die Höhe der Verwendung der Rotationsgewinne des Kantons wird jeweils in den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan und zum Budget festgelegt. Für die Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen wird der Rotationsgewinn wie bereits im Vorjahr abweichend von der mit RRB Nr. 1294/2008 festgelegten Methodik berechnet. Er ergibt sich für die Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Jahresgrundlohn per 1. Januar und 31. Dezember eines Jahres, vervielfacht mit dem geringeren Gesamt- beschäftigungsgrad aller Mitarbeitenden.

2. Ergebnisse Rotationsgewinne 2012 pro Direktion und Personalgruppe Rotationsgewinne werden massgeblich von der Lohndifferenz zwi- schen den ein- und austretenden Mitarbeitenden und der Anzahl bzw. dem gesamten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbei- tenden beeinflusst. Beide Einflussgrössen sollen aus personalpolitischen Überlegungen nicht gesteuert werden, was bedeutet, dass bei den Rota- tionsgewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzustreben ist. Die Rotationsgewinne werden auf der Grundlage des Personalbestan- des der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnstatistik des jewei- ligen Berichtsjahres berechnet. Ausgenommen sind die Staatskanzlei,

die Rechtspflege und die selbstständigen Anstalten. Auf den 1. Januar 2012 wurde die bis anhin bestehende Zuständigkeit der Sicherheits- direktion für die Statthalterämter der Direktion der Justiz und des In- nern übertragen. Da die Mitarbeitenden der Statthalterämter bei der Berechnung des Rotationsgewinns als Eintritte bei der Direktion der Justiz und des Innern berücksichtigt werden, verfälschen deren Löhne das Ergebnis der Direktion. Aus diesem Grund werden die Statthalter- ämter 2012 bei der Berechnung des Rotationsgewinns der Direktion der Justiz und des Innern nicht miteinbezogen. Für die Berechnung des Rotationsgewinns der Sicherheitsdirektion hat der Übertrag der Zustän- digkeit der Statthalterämter keine Auswirkungen. Bei den Rotationsgewinnen werden zudem Anstellungen im Stunden- lohn nicht berücksichtigt, da diese in der Regel variabler sind und die Zuordnung zu einer bestimmten Funktion nicht zwingend beim folgen- den Anstellungsverhältnis gültig bleibt. Darüber hinaus werden Aus- bildungsfunktionen, Magistratsfunktionen und Kommissionsmitglieder nicht berücksichtigt, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Üb- rige» ausgewiesen werden. Grundlage der Berechnung der Rotations- gewinne sind die Grundlöhne ohne Zulagen wie Kinderzulagen, Schicht- zulagen oder Dienstaltersgeschenke. Entsprechend vermindert sich die für den prozentualen Ausweis der Rotationsgewinne massgebende Lohn- summe pro Direktion gegenüber der Personal- und Lohnstatistik. Die Rotationsgewinne werden pro Direktion ausgewiesen. Zudem werden die Rotationsgewinne einerseits nach den Lehrpersonen und anderseits nach dem Verwaltungs- und Betriebspersonal gemäss Personalverord- nung, einschliesslich des Polizeipersonals gemäss Kantonspolizeiverord- nung (kurz: Verwaltungspersonal), ausgewertet. Tabelle 1: Rotationsgewinne 2012 pro Direktion Direktion Lohnsumme 2012 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2012 2012 in % in 1000 Franken in 1000 Franken der Lohnsumme Direktion der Justiz und des Innern 1 166 471,3 873,9 0,5 Sicherheitsdirektion 367 701,1 3 920,8 1,1 Finanzdirektion 104 941,5 411,8 0,4 (einschliesslich BVK) Volkswirtschaftsdirektion 79 128,2 557,2 0,7 (einschlisslich ALK, ZVV) Gesundheitsdirektion 215 254,0 1 452,4 0,7 Bildungsdirektion 1 432 402,2 17 130,8 1,2 Baudirektion 148 282,4 830,5 0,6 Total Direktionen 2 514 180,7 25 177,4 1,0 1 ohne Statthalterämter

Tabelle 2: Rotationsgewinne 2012 pro Personalgruppe Personalgruppe Lohnsumme 2012 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2012 2012 in % in 1000 Franken in 1000 Franken der Lohnsumme Lehrpersonen 1 289 513,1 15 800,5 1,2 Verwaltungspersonal 1 1 224 667,6 9 376,9 0,8 Total Direktionen 2 514 180,7 25 177,4 1,0 1 ohne Statthalterämter

3. Beurteilung der Rotationsgewinne 2012 betragen die Rotationsgewinne aller Direktionen insgesamt 1,0% der Lohnsumme und liegen zwischen 0,4% und 1,2% der Lohnsumme der Direktionen. Die Rotationsgewinne fallen somit im Vergleich zu 2011 etwas niedriger aus. Wie bereits in den Vorjahren ist der prozentuale Anteil der Rotations- gewinne in der Bildungsdirektion bzw. bei den Lehrpersonen 2012 höher als beim Verwaltungspersonal. Die Lehrpersonen verweilen tendenziell länger in ihrer Funktion als das Verwaltungspersonal, da ein Funktions- wechsel in der Regel mit einem Berufswechsel verbunden ist. Ausser- dem ist die Einstufung bei Anstellungen von Lehrpersonen stark regle- mentiert, sodass bei Neuanstellungen im Lohnbereich kein Spielraum besteht, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Das neue Lohnsystem der Lehrpersonen, das mit der Teilrevision des Lohn- systems der Lehrpersonen auf den 1. Januar 2011 umgesetzt wurde (RRB Nr. 673/2010), sieht zudem Lohnstufen mit zwingenden Lohnerhöhun- gen vor. Diese gemäss der Lehrpersonalverordnung und der Mittel- und Berufsschullehrerverordnung automatischen Lohnerhöhungen werden durch die bei den Lehrpersonen entstandenen Rotationsgewinne im Umfang von 0,7% finanziert. Gemäss RRB Nr. 1294/2008 können für die Finanzplanung Rotations- gewinne im Umfang von 0,4% verwendet werden. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Rotationsgewinne in jeder Direktion min- destens in diesem Umfang anfallen. 2012 wird in allen Direktionen ein Rotationsgewinn von 0,4% der Lohnsumme erreicht. Eine Anpassung der Finanzplanung ist somit nicht vorzunehmen. Sollten jedoch die Rotationsgewinne in den kommenden Jahren in den Direktionen höher oder tiefer ausfallen, ist die Vorgabe der für die Finanzplanung zu ver- wendenden Rotationsgewinne zu überprüfen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2012 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände (Cécile Krebs, Museumstrasse 7, 8400 Winterthur) sowie an die Direktionen des Regie- rungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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