RRB Nr. 389/2025
Strassen, Opfikon, 356 Thurgauerstrasse, Halbanschluss Opfikon, Bauarbeiten, Vergabe
9 avril 2025Allemand2 min
Source zh.ch
Strassen, Opfikon, 356 Thurgauerstrasse, Halbanschluss Opfikon, Bauarbeiten, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2025
389. Strassen, Opfikon, 356 Thurgauerstrasse, Halbanschluss
Erwägungen
Opfikon, Bauarbeiten (Vergabe) Mit RRB Nr. 880/2024 wurde für den Halbanschluss Opfikon sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 356 Thurgauerstrasse in der Stadt Opfikon eine Ausgabe von Fr. 10 155 400 bewilligt. Die Bauarbeiten wurden gemeinsam mit weiteren Bauleistungen für verschiedene Werke ausgeschrieben. Dafür liegen aufgrund eines offenen Verfahrens drei Angebote von Fr. 7 375 739.35 bis Fr. 9 117 662.40 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die KIBAG Bauleistungen AG, Zürich, zu ver- geben. Zwischen dem Kanton Zürich und den verschiedenen Werken (unter Dritte zusammengefasst) ergibt sich folgender Kostenteiler (netto, ein- schliesslich MWSt): in Franken Kanton Zürich 7 340 775.05 Dritte 158 456.00 Total 7 499 231.05 Die Vergabesumme von Fr. 7 340 755.05 gemäss Angebot vom 21. Feb- ruar 2025 kann sich für Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 8 440 000 erhöhen. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 880/2024 gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84S-82014, Opfikon, 356 Thurgauerstrasse, aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bauarbeiten beim Halbanschluss Opfikon und die weiteren da- mit verbundenen Massnahmen an der 356 Thurgauerstrasse in der Stadt Opfikon werden gemäss Angebot vom 21. Februar 2025 zu Fr. 7 340 755.05 an die KIBAG Bauleistungen AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 8 440 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli