RRB Nr. 390/2026
Gemeindeordnung, Schulgemeinde Flaachtal, Änderung, Genehmigung
15 avril 2026Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026
390. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Flaachtal, Änderung, Genehmigung)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Flaachtal haben an- lässlich der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Flaachtal beschlossen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Die Änderungen umfassen eine Verringerung der Anzahl Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Anzahl der Lehrpersonen, die mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflege teilnehmen.
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Schulgemeinde Flaachtal am 30. November 2025 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege Flaachtal, Schulhausstrasse 9, 8416 Flaach, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 5, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli