Lexipedia

Décision

RRB Nr. 394/2021

CU-Areal Uetikon, Vorstudie und Arealentwicklung, gebundene und zusätzliche gebundene Ausgabe

14 avril 2021Allemand6 min

Source zh.ch

CU-Areal Uetikon, Vorstudie und Arealentwicklung, gebundene und zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021

394. CU-Areal Uetikon, Vorstudie und Arealentwicklung

Erwägungen

(gebundene und zusätzliche gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Das Areal der ehemaligen Chemiefabrik Uetikon (CU-Areal) ist seit 2016 im gemeinsamen Eigentum der Gemeinde Uetikon a. S. und des Kan- tons Zürich (je 50% Miteigentum). Mit Beschluss vom 16. März 2016 stimmte der Regierungsrat dem Kauf in das Finanzvermögen und dem Weiterverkauf einer Teilfläche des Areals an die Gemeinde Uetikon a. S. und dem Einleiten des Planungsprozesses zur Arealentwicklung zu. Der Kantonsrat fällte am 19. September 2016 den strategischen Entscheid für die Errichtung einer Kantonsschule auf dem CU-Areal (Vorlage 5261). Der Regierungsrat nahm den Masterplan für die Arealentwicklung mit Beschluss Nr. 431/2019 zustimmend zur Kenntnis. Derzeit laufen auf der Grundlage des Masterplans die Arbeiten für den Gestaltungsplan. Dieser regelt die Bebauung, Nutzung und Erschliessung des Areals grundeigentümerverbindlich und soll in der ersten Hälfte des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Parallel dazu wird die kommunale Richt- und Nutzungsplanung angepasst. Ab 2025 ist der Bau und für 2029 die Eröffnung einer Kantons- und einer Berufsfachschule vorgesehen.

Arealentwicklung Mit Beschluss vom 16. März 2016 bewilligte der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 000 000 für den Planungsprozess zur Ent- wicklung des Areals. Die Erarbeitung von zwei Gestaltungsplänen statt einem sowie zusätzliche Aufwendungen bei der Schaffung des Planungs- rechtes führen zu Mehrkosten. Die bewilligte Ausgabe von Fr. 2 000 000 ist daher um Fr. 100 000 auf Fr. 2 100 000 zur erhöhen.

Vorstudie Die Gemeinde Uetikon a. S. und der Kanton legen im Masterplan fest, dass das Areal in vier Bereiche, die fliessend ineinander übergehen, ge- gliedert wird: Der Westen dient primär dem Wohnen. Der mittlere Teil ist ein Begegnungsraum und bietet Flächen für öffentliche Nutzungen, Wohnen, Gewerbe sowie Dienstleistungen. Im Osten des Areals soll die

neue Kantons- und Berufsfachschule zu liegen kommen. Am Hafen sind in den bestehenden Gebäuden Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Eine Passerelle, die über die Seestrasse und die Eisenbahn führt, wird sowohl Schulweg als auch die wichtigste Verbindung zwischen Dorf und See sein. Prägend für den neuen Ortsteil ist der grosse, zusam- menhängende, öffentliche Seeuferpark, der sich über die gesamten 750 m Länge des Areals erstreckt und die vier Bereiche verbindet. Für den Neubau der Kantonsschule hat das Hochbauamt eine Machbar- keitsstudie erstellen lassen, die im September 2019 abgeschlossen wurde. Im Laufe der Projektentwicklung hat sich gezeigt, dass das kantonale Grundstück zusätzlich zur vorgesehenen Kantonsschule noch weitere kan- tonale Nutzungen aufnehmen könnte. Ende 2019 wurde deshalb eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, die Realisierung einer Berufsfachschule – als Ersatz für das Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) in Stäfa – zu prüfen. Die Gemeinde Stäfa signalisiert für ihre weitere Schulentwicklung bereits Interesse an einer Übernahme der Räumlichkeiten des BZZ, weshalb im Rahmen der Vorstudie eine Ver- äusserungsstrategie erarbeitet werden soll. Der einstufige Projektwettbewerb im offenen Auswahlverfahren für den Neubau der Kantonsschule Uetikon am See sowie für die Realisie- rung einer neuen Berufsfachschule auf dem CU-Areal hat zum Ziel, die Generalplanerleistungen zu vergeben. Im Rahmen eines zweiten Wett- bewerbs im offenen Auswahlverfahren sollen die Generalplanerleistun- gen für den Freiraum (Begegnungsraum Mitte, Seepark, Seeweg) ver- geben werden. Dieses Wettbewerbsverfahren finanzieren die Gemeinde Uetikon a. S. und der Kanton Zürch entsprechend den Besitzverhältnissen zu je 50%. Mit ergänzenden technischen Zustandsanalysen und Mach- barkeitsstudien werden die erforderlichen Planungsgrundlagen für die anschliessenden Projektierungsphasen vervollständigt. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens selektionierten Planungsbüros definieren auf der Grundlage des Masterplans und der Machbarkeitsstudien die Anfor- derungen für die Kantons- und die Berufsfachschule bzw. den Freiraum und schliessen die Vorstudie ab. Beim CU-Areal in Uetikon handelt es sich um einen neuen Standort im Bildungsportfolio der Mittel- und Berufsschulen.

Finanzielles Die Kosten für die rund zweijährige Vorstudienphase auf dem CU- Areal Uetikon belaufen sich auf Fr. 2 300 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Modul Leistungsinhalte Total in Franken einschliesslich MWSt A Wettbewerbsverfahren kantonale Schulen 770 000 B Wettbewerbsverfahren Freiraum (50% zulasten Gemeinde) 380 000 C Ergänzende Machbarkeitsstudien und Zustandsanalysen 750 000 D Standort Stäfa (Berufsfachschule)/Veräusserungsstrategie 75 000 E Projektsupport/extern 200 000 F Unvorhergesehenes 125 000 Total Vorstudienkredit 2 300 000 Die zusätzlichen Kosten für den Planungsprozess von Fr. 100 000 so- wie die Kosten für die Vorstudie von insgesamt Fr. 2 300 000 sind gestützt auf §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungs- rat zu bewilligen. Die Verwendung der finanziellen Mittel für die Vorstu- die erfolgt im Hinblick auf die Nutzbarmachung kantonaler Gebäude zu Verwaltungszwecken sowie zur Umsetzung des Kantonsratsbeschlusses vom 19. September 2016 (Vorlage 5261). Der Kanton übernimmt im Rah- men der Vorstudie nur jene Kosten, die sich auf Flächen auf dem Areal beziehen, die sich inskünftig im Alleineigentum des Kantons befinden. Die Kosten im Umfang von Fr. 2 300 000 gehen daher zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzver- mögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2021 Fr. 1 500 000 sowie im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 Fr. 21 800 000 ein- gestellt. Der Übertrag der kantonalen Liegenschaften ins Verwaltungs- vermögen erfolgt mit dem Objektkredit für das Gesamtvorhaben, vo­raus- sichtlich Ende 2024, durch einen Kantonsratsbeschluss. Die zusätzlichen Kosten für den Planungsprozess von Fr. 100 000 ge- hen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegen- schaften Finanzvermögen. Die zusätzliche Ausgabe ist im Budget 2021 nicht eingestellt und wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8710 kom- pensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Vorstudie der Kantons- und der Berufsfachschule Uetikon am See wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 300 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzver- mögen, bewilligt.

II. Für den Planungsprozess zur Arealentwicklung wird zur Ausgaben- bewilligung gemäss Beschluss vom 16. März 2016 eine zusätzliche gebun- dene Ausgabe von Fr. 100 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 100 000.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli