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Décision

RRB Nr. 4/2021

Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2021, Verleihung

13 janvier 2021Allemand4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2021

4. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises

Erwägungen

des Kantons Zürich 2021) Der Kanton Zürich verleiht jährlich einen mit Fr. 50 000 dotierten Kultur- preis an Kunstschaffende oder Kulturinitiativen, die ein Werk von ausge- wiesener künstlerischer Qualität und Eigenständigkeit geschaffen haben (RRB Nr. 854/2016). Die Kulturförderungskommission schlägt vor, den Kulturpreis 2021 an den Lichtkünstler Christian Herdeg zu verleihen. Christian Herdeg, geboren 1942 in Zürich, ist ein Pionier der Licht- plastik und hat mit seiner künstlerischen Arbeit Generationen von Künst- lerinnen und Künstlern im In- und Ausland geprägt. Aufgewachsen in Zürich, absolvierte er nach dem Besuch des Vorkurses an der Zürcher Kunstgewerbeschule eine Lehre als Fotograf und arbeitete in der Folge als Reportagefotograf und Dokumentarfilmer. 1968 wanderte er nach Kanada aus und schuf ab 1969 erste lichtkinetische Objekte, die in Mont­ real, Toronto und Chicago ausgestellt wurden. Nach seiner Rückkehr nach Zürich 1971 fanden seine Lichtskulpturen weithin Beachtung. Aus- stellungen im In- und Ausland folgten. Zwischen 1974 und 1979 erhielt Christian Herdeg sechs Auszeichnungen von Stadt und Kanton Zürich – darunter den kantonalen Werkbeitrag in den Jahren 1974 bis 1976 – sowie dreimal das Eidgenössische Kunststipendium. Christian Herdeg arbeitete als erster Künstler in der Schweiz mit Neonlicht. Sein Interesse galt dabei vor allem den unterschiedlichen Ag- gregatszuständen von Licht in Bezug auf Texturen und Oberflächen. Nach ersten komplexen Installationen mit Edelgasröhren und diversen Werk- stoffen, wie zum Beispiel Red Explosion aus dem Jahr 1971, wo sich rot leuchtende, chaotisch ineinander verschlungene Neonröhren in vier Spie- geln reflektieren, wurden seine Arbeiten reduzierter. Es entstanden Werk- reihen aus mono- und diachromen Flächen wie auch reliefartige Neon-­ Tableaux, die wie Gemälde an der Wand hängen. In den 1980er-Jahre entwickelte Christian Herdeg erstmals wandübergreifende Installationen aus raumformenden Materialien wie Plexiglas und Argonlichtröhren. Diese Weiterentwicklung bereitete ihm den Weg zu zahlreichen Auftrags- arbeiten für den öffentlichen Raum und Kunst am Bau im In- und Aus- land. Seine erste Skulptur im öffentlichen Raum realisierte Christian

Herdeg 1982 im Auftrag der UBS AG in der Nähe des Zürcher Parade- platzes. Sieben Lichtkörper auf Wasserebene besteht aus verschiedenfar- bigen Lichtröhren, die sich in den sie umhüllenden Acrylglaskörpern und in der darunterliegenden Wasseroberfläche spiegeln. Es folgten Arbeiten unter anderem für das Kantonsspital in Chur, das Kultur- und Kongresszentrum Trafo in Baden, Hoffmann La Roche in Basel und Kaiseraugst, Allianz Deutschland AG in München, die Ciba AG in Basel oder die ETH Zürich. Seine oftmals monumentalen Installationen im öffentlichen Raum sind geprägt von geometrischen Formen und der Be- zugnahme auf die Grundstrukturen der sie umgebenden Architektur. Seit Beginn der 2000er-Jahre kommen immer häufiger auch Leuchtdioden zum Einsatz, deren Farbe und Intensität via Computer gesteuert werden. Christian Herdegs künstlerische Auseinandersetzung mit den physi- kalischen und optischen Eigenschaften von Licht und seiner individuell erfahrbaren, sinnlichen Präsenz nimmt in der internationalen Kunstland- schaft eine eigenständige und herausragende Position ein. Dementspre- chend beeindruckend ist seine Ausstellungsgeschichte mit Einzelausstel- lungen in der Kunsthalle Düsseldorf, der Fassbender-Stevens Gallery in Chicago, im Centrum Kunstlicht in de Kunst in Eindhoven und im Mu- seum Haus Konstruktiv Zürich usw. Christian Herdeg soll für seine Pionierarbeit, seine künstlerische Vir- tuosität und seine bis heute ungebrochene Faszination für die raumein- nehmende wie auch raumschaffende Kraft von Licht mit dem Kulturpreis 2021 ausgezeichnet werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförde- rungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig, während die Ausgabenbewilligung durch die Fachstelle Kultur erfolgt (§§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 lit. e Kulturförderungsverordnung [LS 440.11]). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2021 der Fachstelle Kultur ent- halten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2021 von Fr. 50 000 wird an den Lichtkünstler Christian Herdeg verliehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Medienmittei- lung nicht öffentlich.

III. Mitteilung an Christian Herdeg und die Mitglieder der Kulturför- derungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli