RRB Nr. 405/2024
Strassen, Zürich, Witikonerstrasse, Projektgenehmigung
17 avril 2024Allemand3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024
405. Strassen (Zürich, Witikonerstrasse, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 23. Januar 2024 das Projekt an der Witikonerstrasse, im Bereich der Haltestelle «Wa- serstrasse» (Bau Nr. 22663), Zürich, zur Genehmigung durch den Regie- rungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Witikonerstrasse ist als regionale Verbindungsstrasse (RVS 30051) klassiert. Entlang der Witikonerstrasse verläuft eine regional klassierte Veloroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungs- rat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). An der Witikonerstrasse wird die Haltekante der Bushaltestelle «Wa- serstrasse» in Fahrtrichtung stadteinwärts hindernisfrei ausgebaut. Da- bei werden die Höhen der Haltekanten und des Wartebereichs angepasst. Zudem werden die Betonplatten und der Belag auf der Fahrbahn und dem Trottoir ersetzt sowie die bestehende Schutzinsel neu gebaut. Der Baubeginn ist für den Frühling 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 4. Mai 2023 Stellung genommen und keine Begehren vorgebracht. Die Leistungsfähigkeit des motorisierten Indi- vidualverkehrs im kantonalen Strassennetz wird durch das Projekt nicht vermindert, weshalb es mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar ist. Das Strassenbauprojekt wurde vom 25. August bis 25. September 2023 nach § 16 StrG öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungs- departements der Stadt Zürich hat im Einvernehmen mit der Vorstehe- rin des Sicherheitsdepartements und dem Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe der Stadt Zürich gestützt auf die massgeben- den Bestimmungen des Reglements über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (AS 172.101) mit Verfügung Nr. 18897 vom 8. Januar 2024 die Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen rund Fr. 900 000. Davon können der Baupauschale voraussichtlich rund Fr. 883 000 belastet werden.
Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zü- rich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Witikonerstrasse, im Bereich der Haltestelle «Waserstrasse», in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli