RRB Nr. 414/2016
Bildungszentrum für Erwachsene, Zürich, Erdbebenertüchtigung, gebundene Ausgabe
11 mai 2016Allemand4 min
Source zh.ch
Bildungszentrum für Erwachsene, Zürich, Erdbebenertüchtigung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2016
414. Bildungszentrum für Erwachsene, Zürich (Erdbebenertüchtigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Schulanlage des Bildungszentrums für Erwachsene (BiZE) wurde 1969/1970 als Töchterschule Riesbach erstellt. Der Schulhaustrakt wurde 2004/2005 den neuen Nutzungsbedürfnissen des BiZE entsprechend um- gebaut. Im BiZE bieten die kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) und die Kantonale Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) gemeinsam ihre Dienstleistungen an. Die Schulräume der beiden Schulen sind auf zwei miteinander verbundenen Schultrakte aufgeteilt. 2013 wurde die Erdbebensicherheit der Gebäude überprüft und fest- gestellt, dass innerhalb von drei bis längstens fünf Jahren eine Gebäude- ertüchtigung notwendig wird. Da eine umfassende Sanierung der Schul- anlage erst nach dem geplanten Umzug des BiZE in die Militärkaserne (frühestens 2023) erfolgen kann, müssen die Ertüchtigungsmassnahmen vorgängig umgesetzt werden.
B. Projekt Die beiden Schultrakte sollen mit durchgehenden Betonscheiben aus- gesteift werden. Es sind mehrere, über sämtliche Geschosse durchge- hende Wände notwendig, die unter Berücksichtigung der denkmalpflege- rischen Gesichtspunkte umgesetzt werden. Mit der Aussteifung der Ge- bäude werden die gesetzlichen Auflagen an die Erdbebensicherheit er- füllt. Zudem werden Mängel an der ungenügenden Treppenbefestigung behoben. Anpassungen an den Raumstrukturen werden nur in geringem Mass notwendig. Die Arbeiten am Gebäude werden während des Schulbetriebs durch- geführt, wobei die lärmintensiven Arbeiten, im Hinblick auf eine mög- lichst geringe Beeinträchtigung des Schulbetriebs, jeweils in den Ferien vorgenommen werden. Da die EB Zürich im Sommer lediglich drei Wo- chen Ferien macht, müssen die Baumassnahmen auf mehrere Etappen aufgeteilt werden. Die Büros der Schulleitung und der Administration werden während der lärmintensiven Zeit der Hauptarbeiten proviso- risch in die Turnhalle ausgelagert. Die Kosten für die Einrichtung dieses Provisoriums sind im beantragten Kredit enthalten.
Der Baubeginn ist für die Herbstferien 2016 vorgesehen. Die auf die Ferienzeiten aufgeteilten Arbeiten im BiZE werden Anfang 2019 abge- schlossen.
C. Finanzielles Die Investitionen betragen gemäss Kostenvoranschlag vom 13. Novem- ber 2015 Fr. 2 770 000. (Stand Kostenvoranschlag Bauprojekt, Genauig- keitsgrad ±10%), Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2015, Indexstand: 1053,20 Punkte, Basis 1939, einschliesslich 8% Mehrwert- steuer). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Total in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 165 000 2 Gebäude 2 286 000 5 Baunebenkosten 46 000 6 Reserve 250 000 7 Provisorium 23 000 Total Bauinvestitionen (Leistungsgruppe Nr. 7050) 2 770 000 Für die Erdbebenertüchtigung des BiZE ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 770 000 gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten von Fr. 175 000 gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 12. Mai 2015 ent- halten. Diese Verfügung ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die Finanzierung der Bauinvestitionen von Fr. 2 770 000 er- folgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hoch- bauinvestitionen Bildungsdirektion. Für das Vorhaben sind Fr. 1 000 000 im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016–2019 eingestellt. Der Restbetrag von Fr.1 770 000 kann innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauin- vestitionen Bildungsdirektion, kompensiert werden.
D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 2 770 000 betragen jährlich Fr. 77 729. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungszinssätzen pro Bauteil- gruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Es fallen keine betrieblichen und per- sonellen Folgekosten an.
Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer Zinsen bungen in Franken in % in Jahren in Franken in Franken in Franken Hochbauten Rohbau 1 1 412 516 51,0 120 10 594 11 771 22 365 Hochbauten Rohbau 2 7 962 0,3 40 60 199 259 Hochbauten Ausbau 804 194 29,6 30 6 159 27 373 33 532 Hochbauten Installationen 545 328 19,1 30 3 962 17 611 21 573 Total 2 770 000 100 20 775 56 954 77 729
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erdbebenertüchtigung des Bildungszentrums für Erwach- sene wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 770 000 zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bil- dungsdirektion, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2015)
III. Der mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 12. Mai 2015 be- willigte Projektierungskredit von Fr. 175 000 wird aufgehoben.
IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi