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Décision

RRB Nr. 432/2017

Strassen, Zürich, Emil-Klöti-Strasse, RVS 30032, Projektgenehmigung

9 mai 2017Allemand4 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Emil-Klöti-Strasse, RVS 30032, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Mai 2017

432. Strassen (Zürich, Emil-Klöti-Strasse, RVS 30032)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung und Lärmsanierung der Emil-Klöti-Strasse im Abschnitt Waidbad- bis Gsteigstrasse (Projekt Nr. 09 095) zur Geneh- migung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Belag und stellenweise den Strassenober- bau der Emil-Klöti-Strasse im Abschnitt Waidbad- bis Gsteigstrasse zu erneuern. In beiden Fahrtrichtungen soll der Radstreifen zwischen der Waidbad- und Kürbergstrasse verlängert sowie auf 1,50 m verbreitert wer- den. Vor der Einmündung der Gsteig- in die Emil-Klöti-Strasse wird in Fahrtrichtung stadteinwärts der Radstreifen für die geradeaus fahren- den Radfahrerinnen und Radfahrer um rund 70 m verlängert. Im Zuge der Bauarbeiten werden zudem bei den Bushaltestellen «Im Wingert», «Hönggerberg» und «Waidbadstrasse» die Haltekanten behindertenge- recht für Doppelgelenkbusse ausgebaut. Zur Verlängerung der Allee soll zwischen Kürbergstrasse und Im Wingert Nr. 34 eine Baumreihe mit 38 neuen Bäumen gepflanzt werden. Der Abschnitt ist im städtischen Alleenkonzept enthalten. Im Kreuzungsbereich Emil-Klöti-/Gsteigstrasse werden die Rohranlagen und das Leitungsnetz der Dienstabteilung Ver- kehr den heutigen Anforderungen entsprechend erneuert und ausgebaut. Die Emil-Klöti-Strasse weist Überschreitungen der Immissionsgrenz- werte (IGW) gemäss Anhang 3 der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814. 41) auf. Sie muss daher lärmsaniert werden. Ein von der Stadt ausgearbeitetes akustisches Projekt weist folgende Massnahmen aus: – Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h im Abschnitt Wärmebad Käferberg bis Glaubtenstrasse – Lärmschutzwand mit einer Länge von 304 m bei den Gebäuden Im Win- gert Nrn. 12–34

Trotz den getroffenen Massnahmen an der Quelle und auf dem Aus- breitungsbereich verbleiben bei 11 Liegenschaften IGW-Überschreitun- gen, für die Sanierungserleichterungen gemäss Art. 14 LSV beantragt wer- den. Es ist der Einbau von rund 84 Schallschutzfenstern geplant. Die Emil-Klöti-Strasse ist im betroffenen Abschnitt eine regionale Ver- bindungsstrasse (RVS 30032 und 30032.1). Über sie verläuft zudem eine regionale Radroute. Der Baubeginn ist für den Sommer 2017 vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen bis Frühling 2018 andauern. Im Rahmen von Begehrensäusserungen nach § 45 Abs. 1 StrG hat sich das AFV am 15. Dezember 2014 zum Strassenbauprojekt und am 19. Au- gust 2015 zum akustischen Projekt geäussert. Die in den beiden Stellung- nahmen geäusserten Bemerkungen wurden berücksichtigt bzw. mit dem AFV bereinigt. Die geplanten Massnahmen haben keinen negativen Ein- fluss auf die Leistungsfähigkeit der Emil-Klöti-Strasse. Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wurde das Projekt einschliesslich des akustischen Projekts für diesen Perime- ter von 13. Mai bis 13. Juni 2016 gemäss §§ 16 ff. StrG öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Stadt- ratsbeschluss Nr. 975/2016 vom 30. November 2016 wurde das Projekt fest- gesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht damit nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Emil-Klöti-Strasse, Abschnitt Waidbad- bis Gsteigstrasse, betragen voraussichtlich rund Fr. 6 102 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 229 000, die Aufwendungen zulasten der Un- terhaltspauschale auf rund Fr. 3 145 000. In der Baupauschale enthalten sind auch die Kosten für die Lärmsanierung von rund Fr. 506 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erneuerung der Emil-Klöti-Strasse, Abschnitt Waidbad- bis Gsteigstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi