RRB Nr. 435/2017
Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung/Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, gebundene Ausgaben
9 mai 2017Allemand5 min
Source zh.ch
Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung/Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, gebundene Ausgaben
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Mai 2017
435. Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) ist eine Fachagentur der Schwei- zerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Es hat den Auftrag, Dienstleistungen in denjenigen Aufgabenbereichen zu er- bringen, die aufgrund des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) den Kantonen übertragen sind. Es erbringt die- jenigen Leistungen, bei denen sich eigene kantonale Lösungen als unge- eignet bzw. als zu aufwendig erweisen. Ein Beispiel für eine solche Leis- tung ist das gesamtschweizerische Informationsportal «berufsberatung.ch» mit mehreren Millionen Besuchen im Jahr und rund 100 000 Seitenauf- rufen pro Tag. Berufsberatung.ch informiert in den drei Landessprachen über sämtliche Berufe, Ausbildungen, Weiterbildungen sowie über die Studienrichtungen im Hochschulbereich. Die Finanzierung des SDBB erfolgt unter anderem durch Beiträge der Kantone. Der Anteil der einzelnen Kantone an der Finanzierung berech- net sich nach einem festen Verteilschlüssel (Bevölkerungsanteil des jewei- ligen Kantons im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung und bei den Quali- fikationsverfahren Anteil Lernende im jeweiligen Kanton im Verhältnis zur Summe der Lernenden in der Schweiz). Mit Beschluss Nr. 730/2016 bewilligte der Regierungsrat den Beitrag 2016 an das SDBB von Fr. 1 409 377 als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppen Nr. 7000, Bildungsverwaltung, Nr. 7306, Berufsbildung, und Nr. 7502, Berufs-, Studien- und Laufbahn- beratung. Die Beiträge des Kantons Zürich betrugen 2013 Fr. 1 261 552, 2014 Fr. 1 344 596 und 2015 Fr. 1 354 224. Die EDK hat dem SDBB an ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2016 den Leistungsauftrag 2017–2020 erteilt. Die Ziele und Leistungen, die im Rah- men des Leistungsauftrages erbracht werden, sind im Anhang zum Leis- tungsauftrag vom 27. Oktober 2016 detailliert beschrieben. Das SDBB stellt ein umfassendes Angebot an Informationen und Ar- beitsmitteln für verschiedene Zielgruppen (Berufsbildungsämter, Lehr- betriebe, Lernende) zu den bedeutsamen Gesichtspunkten der Berufs- bildung zur Verfügung und gewährleistet die Koordination, den Betrieb,
die Wartung und Weiterentwicklung des Informationsportals www. berufsbildung.ch. Für den Vollzug der Berufsbildung bietet das SDBB Dienstleistungen im Bereich der Durchführung der Qualifikationsverfah- ren für die berufliche Grundbildung an und übernimmt Koordinations- aufgaben zwischen den Kantonen und den Organisationen der Arbeits- welt. Es unterstützt die Kantone bei der Datenbewirtschaftung und dem Datenaustausch unter den Kantonen und ihren Partnern der Berufsbil- dung. Für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterhält das SDBB ein umfassendes und aktuelles Informationsangebot für Personen, die In- formationen zu Berufs-, Studien- und Laufbahnfragen suchen, und gewähr- leistet die Koordination, den Betrieb, die Wartung und Weiterentwick- lung des Informationsportals berufsberatung.ch. Das SDBB erarbeitet und verwirklicht ein Weiterbildungsangebot für die kantonalen Fachleute der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in der Deutschschweiz und der französischen Schweiz. Das SDBB entwickelt Arbeitsmittel und Pro- dukte im Bereich der Beratung und Diagnostik und veröffentlicht Grund- lageninformationen zu seinen Produkten und zur Praxis.
B. Finanzierung der Leistungsbereiche für die Jahre 2017–2020 Die Leistungen des SDBB werden zu je einem Drittel durch Beiträge der Kantone, durch Beiträge des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie durch weitere Einnahmen finanziert. Zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen sprechen die Kantone ins- gesamt dem SDBB für die Periode 2017–2020 die folgenden Beiträge zu: 2017 2018 2019 2020 beschlossen zu beschliessen offen offen (EDK-Plenar (EDK-Plenar (bei gleichbleibendem (bei gleichbleibendem 23.6.2016) 22.6.2017) Mandat) Mandat)
Beiträge 8 096 469 8 177 434** 8 259 208** 8 341 800** der Kantone* Beiträge Kanton 1 431 819 1 446 137 1 460 598 1 475 204 Zürich*** * unter Vorbehalt der jährlichen Budgetbeschlüsse der EDK sowie der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren ** jährliche Erhöhung um 1% *** unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Annahme, dass der Anteil des Kantons Zürich in Prozenten gleich gross bleibt
Der Beitrag 2017 des Kantons von Fr. 1 431 819 ist im Budget 2017 in den Leistungsgruppen Nr. 7306, Berufsbildung, und Nr. 7502, Berufs-, Stu- dien- und Laufbahnberatung, enthalten. Er ist den folgenden Buchungs- kreisen zu belasten: – Buchungskreis Nr. 7395, Koordinationsstelle Berufsbildung: Fr. 10 698 für den Kostenbeitrag «Panorama» (PSP-Element 7395B-03.001.0003, Konto 3631 0 00000); – Buchungskreis Nr. 7387, Lehrabschlussprüfungen: Fr. 826 195 für den Kostenbeitrag Berufsbildung (PSP-Element 7387L-001, Konto 3631 0 00000); – Buchungskreis Nr. 7005, Amt für Jugend und Berufsberatung: Fr. 594 926 für den Kostenbeitrag Berufsberatung (Kostenstelle 7502 0101, Konto 3631 0 00000). Die Beiträge des Kantons ab 2018 betragen höchstens Fr. 1 476 000. Für die Beiträge des Kantons im Rahmen des Leistungsauftrags 2017– 2020 ist an das SDBB ab 2017 eine jährlich wiederkehrende Ausgabe zu- lasten der gleichen Leistungsgruppen von höchstens Fr. 1 476 000 festzu- legen. Die Kosten sind im Budget 2017 und im KEF 2017–2020 in den Plan- jahren 2018–2020 eingestellt. Die Zusammenarbeit der Kantone in der EDK beruht auf rechtsver- bindlichen Vereinbarungen (Art. 4 des Konkordates über die Schulkoor- dination vom 29. Oktober 1970, Art. 20 des Statuts der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 3. März 2005). Das Budget des SDBB wurde von der Plenarversammlung der EDK geneh- migt. Gemäss § 37 Abs. 1 lit. e des Einführungsgesetzes zum Bundesge- setz über die Berufsbildung kann der Kanton Subventionen bis zu 75% der anrechenbaren Aufwendungen an Organisationen und Einrichtungen für die interkantonale Koordination der Berufsbildung leisten. Damit han- delt es sich bei der Ausgabe um einen Staatsbeitrag und eine gebundene Ausgabe gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Beitrag an das Schweizerische Dienstleistungszentrum Be- rufsbildung / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung wird ab 2017 eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 1 476 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppen Nr. 7306, Berufsbildung, und Nr. 7502, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, bewilligt.
II. Die Ausgabenbewilligung wird jährlich abgerechnet.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi